Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 24.05.1994

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.06.1994 - 1 Ss 40/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6650
OLG Hamburg, 24.06.1994 - 1 Ss 40/94 (https://dejure.org/1994,6650)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.06.1994 - 1 Ss 40/94 (https://dejure.org/1994,6650)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juni 1994 - 1 Ss 40/94 (https://dejure.org/1994,6650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1987 - 4 StR 49/87

    Unberechtigte Verwendung eines roten Kennzeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.1994 - 1 Ss 40/94
    Denn die Fälle, in denen das Kennzeichen an dem Fahrzeug "angebracht" ist (Ausnahme: Rote Kennzeichen), würden nach ganz herrschender Meinung von der Vorschrift des § 267 StGB erfaßt werden (vgl. u.a. BGH NJW 1987, 2384).
  • OLG Hamburg, 05.07.1966 - 2 Ss 82/66
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.06.1994 - 1 Ss 40/94
    Ferner spricht auch der Gesetzeszweck dieser Norm, daß nach Unfällen oder zur Verfolgung von Verkehrsstraftaten aufgrund des amtlichen Kennzeichens über das Zulassungsregister der verantwortliche Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs jederzeit ohne Schwierigkeiten zu ermitteln sein soll (vgl. HansOLG, Urteil vom 5. Juli 1966 - 2 Ss 82/66), für eine weite Auslegung.
  • BayObLG, 07.11.2002 - 1St RR 109/02

    Anbringung von roten Fahrzeugkennzeichen - Anforderungen an eine wirksame

    Es werden daher auch Kennzeichen erfasst, die im Fahrzeuginnern unabhängig von der Befestigungsart so angebracht sind, dass sie von außen abgelesen werden können, d. h. die gleiche informationelle Wirkung wie ein ordnungsgemäß außen am Fahrzeug angebrachtes Kennzeichen entfalten (so zurecht für § 22 StVG : OLG Hamburg NZV 1994, 369 ; Hentschel Straßenverkehrsrecht 36. Aufl. § 22 StVG Rn. 3; Janiszewski/Jagow/Burmann StVO 16. Aufl. § 22 StVG Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.05.1994 - 2 Ss OWi 524/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4109
OLG Hamm, 24.05.1994 - 2 Ss OWi 524/94 (https://dejure.org/1994,4109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.05.1994 - 2 Ss OWi 524/94 (https://dejure.org/1994,4109)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 1994 - 2 Ss OWi 524/94 (https://dejure.org/1994,4109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überfahren eines Rotlichts; Baustellenampel; Gegenverkehr ; Schwere Gefährdung; Konkrete Verkehrssituation

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.1994 - 2 Ss OWi 524/94
    Der Tatrichter muß sich aber einer solchen Möglichkeit bewußt sein und dies in den Entscheidungsgründen zu erkennen geben (BGH NJW 1992, 446, 448).
  • BayObLG, 16.10.1996 - 1 ObOWi 611/96
    Allerdings berechtigt dies nicht zu der Folgerung, der Anwendungsbereich der genannten Bestimmungen beschränke sich auf den Schutz des Querverkehrs; eine solche Beschränkung läßt sich weder der amtlichen Begründung und dem angestrebten Sinn der Regelung noch § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BKatV i. V. m. Nr. 34.2 BKat entnehmen (vgl. auch OLG Köln NZV 1994, 41 ; OLG Hamm NZV 1994, 369 ).
  • OLG Dresden, 07.08.2002 - Ss OWi 361/02

    Baustellenampel; Rotlicht; Gefahr; Indiz; Indizwirkung

    Dies kann der Fall sein zum Beispiel bei Missachtung des Rotlichts einer Baustellenampel (vgl. BayObLG DAR 1996, 31; OLG Düsseldorf, VRS 88, 219; OLG Hamm, VRS 88, 73).
  • OLG Koblenz, 25.05.2001 - 2 Ss 136/01

    Rotlicht, Ampel, Rotlichtverstoß, qualifizierter, Baustelle

    Ein in der Intensität vergleichbar grober Verstoß liegt vielmehr nur dann vor, wenn das Fehlverhalten des Verkehrsteilnehmers aufgrund der konkreten Gegebenheiten zu einer erheblichen Gefährdung anderer führen konnte (vgl. OLG Hamm in NZV 1994, 369).
  • OLG Oldenburg, 23.11.1994 - Ss 380/94

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Querverkehr, Geldbuße, Wechselwirkung

    Da- zu bedarf es entsprechender Feststellungen, z.B. zur Länge der einspurigen Fahrtstrecke, zur Dauer der Rot/Grün-Phase sowie zur Breite und Übersichtlichkeit der Fahrspur (vgl. OLG Hamm, NZV 1994, 369 "Baustelle").
  • OLG Celle, 26.01.1996 - 1 Ss OWi 312/95
    Zwar wäre bei einer solchen Ampel grundsätzlich eine Gefährdung des Gegenverkehrs möglich (vgl. OLG Hamm VRS 88, 73; OLG Oldenburg NZV 1995, 119 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht