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   OLG Hamm, 13.08.1998 - 1 Ss OWi 754/98   

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OLG Hamm, 13.08.1998 - 1 Ss OWi 754/98 (https://dejure.org/1998,5465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.08.1998 - 1 Ss OWi 754/98 (https://dejure.org/1998,5465)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. August 1998 - 1 Ss OWi 754/98 (https://dejure.org/1998,5465)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 60 (Ls.)
  • NZV 1999, 92
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Bamberg, 01.12.2015 - 3 Ss OWi 834/15

    Auswirkungen eines vermeidbaren Verbotsirrtums bei Verkehrsordnungswidrigkeit

    Rechtfertigt der vermeidbare Verbotsirrtum die Wertung, dass ungeachtet des Vorliegens eines Regelfalls nicht von einem groben Pflichtenverstoß auszugehen ist, scheidet auch eine Kompensation des in Wegfall geratenen Fahrverbots durch Anhebung der Regelgeldbuße nach § 4 Abs. 4 BKatV aus (Festhaltung u.a. an OLG Hamm DAR 1998, 322; OLG Hamm NZV 1999, 92 und OLG Karlsruhe NJW 2003, 3719).

    d) Wäre hiervon auszugehen, scheidet freilich - nicht anders wie beim Eingreifen der Grundsätze des sog., Augenblicksversagens" und entgegen der vom Amtsgericht offenbar vertretenen Ansicht - auch eine Kompensation durch Anhebung der an sich verwirkten Regelgeldbuße allein auf der Grundlage des § 4 Abs. 4 BKatV schon begrifflich, nämlich mangels Vorliegens eines als grob anzusehenden Pflichtenverstoßes, aus (OLG Hamm DAR 1998, 322 und NZV 1999, 92; OLG Karlsruhe NJW 2003, 3719; vgl. auch Burhoff [Hrsg.]/ Deutscher, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl., Rn. 1498, 1742 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    a) Nach allgemeiner Meinung ist auch bei Taten, bei denen ein Fahrverbot nach § 2 Abs. 2 BußgeldKatVO wegen beharrlicher Pflichtverletzung "in der Regel in Betracht kommt", Grundlage für die Anordnung des Fahrverbots allein die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (vgl. nur BGHSt 38, 125, 127; OLG Hamm NZV 1999, 92, 93; siehe im übrigen die zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweise bei Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 25 StVG Rn. 15 b).

    Dies bedeutet jedoch nicht, daß eine Würdigung der Umstände des Einzelfalls vollständigunterbleibt (vgl. dazu aus neuerer Zeit eingehend OLG Hamm NZV 1999, 92, 93).

    Es handelt sich nämlich nicht um die Erhöhung der Regelgeldbuße wegen der Nichtverhängung eines Fahrverbots - eine solche Erhöhung wäre unzulässig (OLG Hamm NZV 1999, 92 ff.) -, sondern um eine mit der Voreintragung des Betroffenen begründete Erhöhung.

  • OLG Hamm, 12.06.2009 - 3 Ss OWi 68/09

    Voraussetzungen für das Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße

    Dabei betrifft die Indizwirkung - soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte erkennbar sind - auch die subjektive Seite des Vorwurfs (vgl. BGH NJW 1997, 3252; OLG Hamm NZV 1999, 92; OLG Karlsruhe DAR 2002, 229).
  • OLG Hamm, 08.05.2001 - 1 Ss OWi 362/01

    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot, Erhöhung der Geldbuße,

    Liegen aber danach die gemäß § 25 StVG erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbotes nicht vor, so kommt auch eine Erhöhung der Geldbuße nicht in Betracht, auch wenn die Zuwiderhandlung objektiv schwerwiegend war (vgl. Senatsbeschluss vom 13. August 1998 - 1 Ss OWi 754/98 OLG Hamm; OLG Jena, DAR 95, 209; Hentschel, NZV 97, 527).
  • OLG Hamm, 30.06.2008 - 5 Ss OWi 387/08

    Fahrverbot; Absehen; Gründe; fehlende Voreintragung; geringfügige Überschreitung

    Dabei betrifft die Indizwirkung - soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte erkennbar sind - auch die subjektive Seite des Vorwurfs (vgl. BGH NJW 1997, 3252; OLG Hamm NZV 1999, 92; OLG Karlsruhe DAR 2002, 229).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10

    Zu den Voraussetzungen des Absehens von einem Fahrverbot bei Rotlichtverstoß

    9 "Beim Vorliegen eines Regelfalls der BKatV, der als solcher nicht etwa das Vorhandensein von verkehrsrechtlichen Vorbelastungen voraussetzt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.08.2010 - 2 Ss-OWi 572/10 -), ist die zur Verhängung des Fahrverbots führende grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 25 I StVG in objektiver und subjektiver Hinsicht indiziert (vgl. BGHSt 38, 125, S. 136; 231, S. 236 f.; 43, 241, S. 249 f.; OLG Hamm, NZV 1999, 92, S. 93; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 19 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 03.03.2000 - Ss 27/00
    Eine Erhöhung der Geldbuße aus diesem Grund ist aber unzulässig, wenn ein Fahrverbot wegen Augenblicksversagens gar nicht in Betracht kommt (vgl. OLG Hamm NZV 1999, 92).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.10.1998 - 4 Ss 1174/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7775
OLG Hamm, 06.10.1998 - 4 Ss 1174/98 (https://dejure.org/1998,7775)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.10.1998 - 4 Ss 1174/98 (https://dejure.org/1998,7775)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Oktober 1998 - 4 Ss 1174/98 (https://dejure.org/1998,7775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz bei hoher Blutalkoholkonzentration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.1994 - 2 Ss 29/94

    Annahme bedingten Vorsatzes; Promille-Bereiche; Ergänzende Feststellungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1998 - 4 Ss 1174/98
    Die festgestellte Blutalkoholkonzentration von 2, 15 und die daraus abzuleitende Menge des vom Angeklagten genossenen Alkohols rechtfertigen den Schluss, dass er zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt hat, vgl. OLG Düsseldorf in NZV 1994, S. 367.

    Nichts anderes ergeben die tragenden Gründe der Entscheidung des OLG Düsseldorf (NZV 1994, 367), auf die das Amtsgericht Bezug nimmt.

  • OLG Hamm, 03.02.1998 - 4 Ss 87/98

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1998 - 4 Ss 1174/98
    Eine Bestrafung wegen vorsätzlichen Vergehens nach § 316 StGB setzt voraus, dass der Fahrzeugführer seine rauschbedingte Fahruntüchtigkeit kennt oder zumindest mit ihr rechnet und sie billigend in Kauf nimmt, gleichwohl aber am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt (vgl. OLG Hamm NZV 1998, 291 f. m.w.N. - ständige Senatsrspr.).

    Mit fortschreitender Alkoholisierung nimmt nämlich die Kritik- und Erkenntnisfähigkeit ab, so dass gerade hohe Blutalkoholkonzentrationen eine Kritiklosigkeit zur Folge haben, die den tatsächlich fahruntüchtigen Täter glauben lässt, noch fahrtüchtig zu sein (vgl. OLG Hamm NZV 1998, 291, 292 m.w.N.; Hentschel/Born, a.a.O., Rdnr. 346 m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 18.09.1989 - 1 Ss 99/89

    Vorsatz; Fahrfehler; Angeklagter; Fahrunsicherheit; Drehnystagmus; Beweiszeichen;

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1998 - 4 Ss 1174/98
    Im übrigen würde die Tatsache, dass sich der Fahrzeugführer eines alkoholbedingten Fahrfehlers bewusst wird, nicht zur Feststellung vorsätzlichen Handelns bezüglich der Fahrunsicherheit bei Fahrtantritt führen (vgl. OLG Zweibrücken ZfS 1990, 33).
  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus OLG Hamm, 06.10.1998 - 4 Ss 1174/98
    Diesem entspricht jedenfalls dann der Wert der Blutalkoholkonzentration in der Blutprobe, wenn der Zeitpunkt des Resorptionsabschlusses nicht feststeht und zwischen Tatzeit und Zeitpunkt der Blutentnahme nicht mehr als zwei Stunden liegen (vgl. BGH NJW 1974, 246; Hentschel/Born, Trunkenheit. im Straßenverkehr, 7. Aufl. (1996), Rdnr.93 ff.).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Zwar gibt es keinen naturwissenschaftlich oder medizinisch gesicherten Erfahrungssatz, dass derjenige, der eine Alkoholmenge trinkt, die zu einer die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit übersteigenden Blutalkoholkonzentration führt, seine Fahruntüchtigkeit auch erkennt (Senatsbeschluss vom 25. August 1983 - 4 StR 452/83, VRS 65, 359; KG Berlin, VRS 126, 95; Brandenburgisches OLG, Blutalkohol 50, 138 (2013); Blutalkohol 47, 426 (2010); VRS 117, 195 (2009); OLG Hamm, Blutalkohol 49, 164 (2012); VRS 107, 431 (2004); NZV 1999, 92; OLG Düsseldorf, Blutalkohol 47, 428 (2010); OLG Stuttgart, NStZ-RR 2011, 187; Blutalkohol 47, 139 (2010); OLG Köln, DAR 1999, 88; DAR 1997, 499; in einer nicht tragenden Erwägung abweichend OLG Celle, NZV 2014, 283).

    Nicht vereinbar mit den vorgenannten Grundsätzen ist ferner die obergerichtliche Rechtsprechung, soweit sie annimmt, bei weit über dem Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholwerten verringere sich die Erkenntnis- und Kritikfähigkeit in einer den Vorsatz ausschließenden Weise und es trete (erneut) vorsatzausschließender Glaube an die Fahrtüchtigkeit ein (so etwa KG Berlin, NStZ-RR 2015, 91; 2014, 321; Brandenburgisches OLG, Blutalkohol 47, 33 (2010); OLG Zweibrücken, Blutalkohol 37, 191 (2000); OLG Hamm, NZV 1999, 92).

  • OLG Hamm, 25.01.2001 - 4 Ss 20/01

    vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr, Vorsatz, Fahrlässigkeit, hohe BAK,

    Es ist nämlich nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass eine derartige Fahrunsicherheit von einem betrunkenen Kraftfahrzeugführer wahrgenommen wird, da das alkoholbedingte Schlangenlinienfahren typischerweise auf einer Störung des unreflektierten Lenkverhaltens (Übersteigerung der notwendigen Lenkbewegungen) beruht, die - zumal bei gestörter Wahrnehmungsfähigkeit des Fahrzeugführers - diesem nicht notwendigerweise bewusst werden muss (vgl. OLG Hamm, 5. Strafsenat, Beschluss vom 3. August 1999 - 5 Ss 501/99 - Senat, NZV 1998, 291, 292; Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 4 Ss 1174/98 -).
  • OLG Hamm, 30.11.2006 - 1 Ss 503/06

    Trunkenheitsfahrt; hohe Blutalkoholkonzentration; Vorsatz; sonstige Umstände

    Zwar liegt es nahe, dass der Angeklagte seinen Fahrfehler bemerkt hat, jedoch versteht sich das nicht von selbst, weil die Wahrnehmungsfähigkeit gerade erheblich alkoholisierter Fahrzeugführer häufig deutlich gestört ist (OLG Hamm, NZV 1999, S. 92).
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