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   OLG Celle, 11.01.2011 - 322 SsRs 390/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8548
OLG Celle, 11.01.2011 - 322 SsRs 390/10 (https://dejure.org/2011,8548)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.01.2011 - 322 SsRs 390/10 (https://dejure.org/2011,8548)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 322 SsRs 390/10 (https://dejure.org/2011,8548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO für Schwertransport

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 70 Abs. 1 StVZO; § 29 Abs. 3 StVO
    Wirksamkeit der für einen Sattelzug erteilten Ausnahmegenehmigung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Unwirksamkeit einer Ausnahmegenehmigung hinsichtlich Länge und Gewicht beim Fehlen einer Erlaubnis zum Führen derartiger Fahrzeuge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der für einen Sattelzug erteilten Ausnahmegenehmigung

  • rabüro.de

    Zur Unwirksamkeit einer Ausnahmegenehmigung beim Fehlen einer Erlaubnis zum Führen des einzusetzenden Fahrzeugs

  • bussgeldsiegen.de

    Ausnahmegenehmigung für Schwertransport - Wirksamkeit - Inhalt der Ausnahmegenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 70 Abs. 1; StVO § 29 Abs. 3
    Wirksamkeit der für einen Sattelzug erteilten Ausnahmegenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 311
  • NZV 2011, 6
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 15.05.2013 - 322 SsBs 108/13

    Berechnung des Erlangten zur Verfallsanordnung bei präventivem Verbot mit

    Hierauf käme es nur an, wenn die Ordnungswidrigkeit davon abhinge, ob das Fehlen der Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO zur Unwirksamkeit der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO führt, z.B. wenn es sich um eine echte Bedingung handelt (zum Ganzen ausführlich OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 322 SsRs 390/10 -, NZV 2011, 291; Dauer, in: Hentschel u.a., Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 70 StVZO Rn. 2).
  • OLG Schleswig, 20.06.2016 - 2 Ss OWi 52/16

    Verfallsanordnung im Bußgeldverfahren: Überschreitung der zulässigen Abmessungen

    DAR 2016, 93 ff. ; OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2011 322 SsRs 390/10, in juris, abgedr.

    NZV 2011, S. 311 f).Bei der Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO wie auch bei der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO handelt es sich jeweils um Ausnahmegenehmigungen von einem generell bestehenden Verbot (Senatsbeschluss vom 27. August a.a.O. ; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 322 SsBs 108/13, Abs. 25, in juris; abgedruckt in DAR 2013, 480 f).(2.) Das Verhalten ist danach materiell und nicht lediglich formell rechtswidrig, wenn der Betroffene sich der Prüfung der Anforderungen für eine Ausnahmegenehmigung durch die Ordnungsbehörde entzieht.

  • OLG Schleswig, 27.08.2015 - 2 Ss OWi 95/15

    Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr: Überschreitung des zulässigen

    Die Überlegung, die Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO, die ein zulässiges Gesamtgewicht von 44 t gestatte, wirke sich nur dann zu seinen Gunsten aus, wenn der Betroffene diese Begrenzung einhalte, hält einer rechtlichen Überprüfung nicht ohne Weiteres stand.Sie vernachlässigt, dass die Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO eine fahrzeugbezogene Ausnahme zur allgemeinen Verkehrszulassung eines Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen enthält (OLG Celle, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 322 SsRs 390/10, NZV 2011, S. 311, 312).
  • AG Tübingen, 09.10.2019 - 16 OWi 16 Js 17045/19

    Schwertransport - Überprüfung Ausnahmegenehmigung für gesamte Fahrtstrecke

    Das soll auch gelten, wenn die Erteilung einer streckenbezogenen Ausnahmegenehmigung zur Bedingung für die Erteilung der Genehmigung nach § 70 StVZO gemacht wurde (so OLG Celle, Beschluß vom 11. Januar 2011 - 322 SsRs 390/10 - NZV 2011, 311).
  • AG Tübingen, 22.01.2020 - 16 OWi 18 Js 26093/19

    Fahrlässige Inbetriebnahme einer Fahrzeugkombination: Anforderungen an die

    Das soll auch gelten, wenn die Erteilung einer streckenbezogenen Ausnahmegenehmigung zur Bedingung für die Erteilung der Genehmigung nach § 70 StVZO gemacht wurde (so OLG Celle, Beschluß vom 11. Januar 2011 - 322 SsRs 390/10 - NZV 2011, 311).
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