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OLG Düsseldorf, 05.12.1994 - 1 U 234/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249 § 254 Abs. 2
Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten nach substantiiertem Bestreiten der Angemessenheit von Mietwagenkosten
Papierfundstellen
- NZV 1995, 190
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 1 U 172/99
Schadensminderungspflicht bei Anmietung eines Unfall-Ersatzwagens
Sie ist jetzt zu beantworten, wobei im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.05.1996 (BGHZ 132, 373 = NJW 1996, 1958) auch die bisherige Senatsrechtsprechung zur Rahmenbildung (vgL.NZV 1995, 190) weiterzuentwickeln war.Die strengere Sichtweise, die der Senat für den Fall der "Langzeitmiete" (über 14 Kalendertage) in seiner Entscheidung vom 05.12.1994 (1 U 234/93, NZV 1995, 190) zugrunde gelegt hat, gibt er auf.
- OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Hinweispflicht des gewerblichen Kfz-Vermieters …
Ob, und wenn ja unter welchen Voraussetzungen im Hinblick auf die erkennbare besondere Interessenlage im Mietwagengeschäft eine differenzierte und von dem allgemeinen Grundsatz gegebenenfalls abweichende Beurteilung gerechtfertigt ist (…so das OLG Karlsruhe, DAR a. a. O.; LG Frankfurt a.M., NZV 96, 34/35), wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet: Das OLG Düsseldorf (NZV 95, 190/191) vertritt die Ansicht, dass es nicht gerechtfertigt sei, das Risiko und die Folgen einer unzureichenden Mieteraufklärung dem Schädiger und dessen Versicherung aufzuerlegen. - AG Bad Hersfeld, 28.12.2005 - 10 C 1148/04 Ob, und wenn ja unter welchen Voraussetzungen im Hinblick auf die erkennbare besondere Interessenlage im Mietwagengeschäft eine differenzierte und von dem allgemeinen Grundsatz gegebenenfalls abweichende Beurteilung gerechtfertigt ist (…so das OLG Karlsruhe, DAR a. a. O.; LG Frankfurt a.M., NZV 96, 34/35), wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet: Das OLG Düsseldorf (NZV 95, 190/191)vertritt die Ansicht, dass es nicht gerechtfertigt sei, das Risiko und die Folgen einer unzureichenden Mieteraufklärung dem Schädiger und dessen Versicherung aufzuerlegen.