Rechtsprechung
BGH, 14.07.2003 - NotZ 45/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Deutsches Notarinstitut
BNotO § 39
Bestellung eines Notarvertreters wegen anwaltlicher Tätigkeit
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde; Vorliegen einer Beschwer; Bestellung eines Notarvertreters
- Judicialis
BNotO § 39 Abs. 1; ; BNotO § 39 Abs. 1 Satz 1; ; AVNot § 10 Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 39 Abs. 1
Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in einer Notarsache mangels Beschwer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.03.2003 - NotZ 31/02
Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Bestellung eines Notarvertreters
Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 45/02
Vorsorglich werden die Beteiligten darauf hingewiesen, daß der Senat durch Beschluß vom 31. März 2003 (NotZ 31/02, zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, die Aufsichtsbehörde sei nicht im Sinne einer Ermessensbindung verpflichtet, gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 BNotO einen Notarvertreter zu bestellen, wenn der Rechtsanwalt und Notar infolge seiner anwaltlichen Tätigkeit verhindert ist, das Amt des Notars im Nebenberuf auszuüben. - BGH, 02.12.2002 - NotZ 11/02
Bestellung eines Rechtsanwalts als nicht ständiger Notarvertreter
Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 45/02
Eine Beschwer des Antragsgegners läßt sich auch nicht, wie er wohl meint, aus der Rechtsprechung des Senats zur ausnahmsweisen Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags herleiten (vgl. Beschluß vom 2. Dezember 2002 - NotZ 11/02 - NJW-RR 2003, 270 unter II 1 m.w.N.). - BGH, 02.03.1994 - XII ZR 207/92
Beschwer des Klägers bei Obsiegen aufgrund eines prozeßordnungswidrig ergangenen …
Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 45/02
An einer Beschwer fehlt es, wenn der Rechtsmittelführer sich allein gegen die Entscheidungsgründe wendet und lediglich denselben Entscheidungstenor mit einer anderen Begründung erstrebt (Senatsbeschluß vom 24. November 1997 - NotZ 9/97 - unter II 1, nicht veröffentlicht; BGH, Urteil vom 2. März 1994 - XII ZR 207/92 - NJW 1994, 2697 unter 2 a aa). - BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65
Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 45/02
Da das Rechtsmittel unzulässig ist, kann hierüber ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (BGHZ 44, 25 ff.). - BGH, 24.11.1997 - NotZ 9/97
Bewertung der fachlichen Eignung zweier Bewerber für eine Anwaltsnotarstelle - …
Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 45/02
An einer Beschwer fehlt es, wenn der Rechtsmittelführer sich allein gegen die Entscheidungsgründe wendet und lediglich denselben Entscheidungstenor mit einer anderen Begründung erstrebt (Senatsbeschluß vom 24. November 1997 - NotZ 9/97 - unter II 1, nicht veröffentlicht; BGH, Urteil vom 2. März 1994 - XII ZR 207/92 - NJW 1994, 2697 unter 2 a aa).
- BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 674/19
Betriebsübergang - Massenentlassung - Anzeigeverfahren
Die Klägerin wendet sich insoweit nur gegen die Entscheidungsgründe und erstrebt lediglich denselben Entscheidungstenor mit einer anderen Begründung (vgl. BGH 14. Juli 2003 - NotZ 45/02 - zu II 1 der Gründe mwN) .