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   BGH, 14.07.2003 - NotZ 45/02   

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https://dejure.org/2003,7309
BGH, 14.07.2003 - NotZ 45/02 (https://dejure.org/2003,7309)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2003 - NotZ 45/02 (https://dejure.org/2003,7309)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - NotZ 45/02 (https://dejure.org/2003,7309)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde; Vorliegen einer Beschwer; Bestellung eines Notarvertreters

  • Judicialis

    BNotO § 39 Abs. 1; ; BNotO § 39 Abs. 1 Satz 1; ; AVNot § 10 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 39 Abs. 1
    Zurückweisung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in einer Notarsache mangels Beschwer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 31/02

    Pflicht der Aufsichtsbehörde zur Bestellung eines Notarvertreters

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 45/02
    Vorsorglich werden die Beteiligten darauf hingewiesen, daß der Senat durch Beschluß vom 31. März 2003 (NotZ 31/02, zur Veröffentlichung bestimmt) entschieden hat, die Aufsichtsbehörde sei nicht im Sinne einer Ermessensbindung verpflichtet, gemäß § 39 Abs. 1 Satz 1 BNotO einen Notarvertreter zu bestellen, wenn der Rechtsanwalt und Notar infolge seiner anwaltlichen Tätigkeit verhindert ist, das Amt des Notars im Nebenberuf auszuüben.
  • BGH, 02.12.2002 - NotZ 11/02

    Bestellung eines Rechtsanwalts als nicht ständiger Notarvertreter

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 45/02
    Eine Beschwer des Antragsgegners läßt sich auch nicht, wie er wohl meint, aus der Rechtsprechung des Senats zur ausnahmsweisen Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags herleiten (vgl. Beschluß vom 2. Dezember 2002 - NotZ 11/02 - NJW-RR 2003, 270 unter II 1 m.w.N.).
  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 207/92

    Beschwer des Klägers bei Obsiegen aufgrund eines prozeßordnungswidrig ergangenen

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 45/02
    An einer Beschwer fehlt es, wenn der Rechtsmittelführer sich allein gegen die Entscheidungsgründe wendet und lediglich denselben Entscheidungstenor mit einer anderen Begründung erstrebt (Senatsbeschluß vom 24. November 1997 - NotZ 9/97 - unter II 1, nicht veröffentlicht; BGH, Urteil vom 2. März 1994 - XII ZR 207/92 - NJW 1994, 2697 unter 2 a aa).
  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 45/02
    Da das Rechtsmittel unzulässig ist, kann hierüber ohne mündliche Verhandlung entschieden werden (BGHZ 44, 25 ff.).
  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 9/97

    Bewertung der fachlichen Eignung zweier Bewerber für eine Anwaltsnotarstelle -

    Auszug aus BGH, 14.07.2003 - NotZ 45/02
    An einer Beschwer fehlt es, wenn der Rechtsmittelführer sich allein gegen die Entscheidungsgründe wendet und lediglich denselben Entscheidungstenor mit einer anderen Begründung erstrebt (Senatsbeschluß vom 24. November 1997 - NotZ 9/97 - unter II 1, nicht veröffentlicht; BGH, Urteil vom 2. März 1994 - XII ZR 207/92 - NJW 1994, 2697 unter 2 a aa).
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 674/19

    Betriebsübergang - Massenentlassung - Anzeigeverfahren

    Die Klägerin wendet sich insoweit nur gegen die Entscheidungsgründe und erstrebt lediglich denselben Entscheidungstenor mit einer anderen Begründung (vgl. BGH 14. Juli 2003 - NotZ 45/02 - zu II 1 der Gründe mwN) .
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