Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993

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   BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93   

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BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93 (https://dejure.org/1994,759)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1994 - III ZR 54/93 (https://dejure.org/1994,759)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 (https://dejure.org/1994,759)
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Altlastverdächtiger Erdaushub

Zustandsstörerhaftung (vgl. für Baden-Württemberg: § 7 PolG), Art. 14 GG, Anscheinsgefahr, 'Restrisiko'

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsanspruch - Ordnungsverfügung - Abtransport - Altlastenverdächtigen Erdaushubs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    OBG NW § 39 Abs. 1 a
    Grenze der Entschädigung für enteignungsgleichen Eingriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NWOBG § 39 Abs. 1 lit. a
    Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs aufgrund Tätigkeit der Ordnungsbehörden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Entschädigungsansprüche bei unbegründetem Altlastenverdacht? (IBR 1994, 514)

Papierfundstellen

  • BGHZ 126, 279
  • NJW 1994, 2355
  • MDR 1995, 483
  • NVwZ 1994, 1139 (Ls.)
  • VersR 1995, 790
  • WM 1994, 1994
  • NuR 1994, 354
  • ZfBR 1994, 299
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91

    Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93
    Zu den Voraussetzungen eines Entschädigungsanspruchs analog § 39 Abs. 1a OBG NW bei einer Ordnungsverfügung betreffend den Abtransport altlastverdächtigen Erdaushubs (Fortführung von Senat BGHZ 117, 303 [BGH 12.03.1992 - III ZR 128/91] = VersR 92, 1513).

    Insoweit lassen sich die Grundsätze, die der Senat in seinem Urteil vom 12. März 1992 (III ZR 128/91 = BGHZ 117, 303 [BGH 12.03.1992 - III ZR 128/91]) aufgestellt hat, auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen: Wird der Eigentümer einer Sache als Zustandsstörer (§ 18 OBG NW) in Anspruch genommen, weil der durch Tatsachen begründete Anschein besteht, daß von der Sache eine Gefahr ausgeht, so kann er für dadurch erlittene Nachteile in entsprechender Anwendung von § 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NW wie ein Nichtstörer Entschädigung verlangen, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, und wenn er die den Anschein begründenden Umstände nicht zu verantworten hat.

    Ein etwaiger Entschädigungsanspruch steht allerdings unter dem Vorbehalt, daß der Geschädigte die den Verdacht oder Anschein begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (Senatsurteil BGHZ 117, 303, 308) [BGH 12.03.1992 - III ZR 128/91].

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Ist Bauschutt Abfall?

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93
    Zumindest nach der Sachlage im Zeitpunkt des behördlichen Einschreitens war die geordnete Entsorgung des Aushubs zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Schutzes der Umwelt, geboten; es handelte sich mithin um Abfall im Sinne des "objektiven Abfallbegriffs" des § 1 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative AbfG (vgl. BVerwG NVwZ 1993, 988, 989).
  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 251/87

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde bei der Überplanung von

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93
    Es konnte ihm nicht zum Verschulden gereichen, wenn er nicht klüger war als die mit der Sache befaßten Beamten (Senatsurteile BGHZ 108, 224, 230 [BGH 06.06.1989 - III ZR 251/87]; 113, 17, 25) [BGH 15.11.1990 - III ZR 302/89].
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 245/89

    Amtspflichten der Gemeinde bei Ausweisung eines ehemaligen Deponiegeländes zu

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93
    Die auf Ersatz der durch den tieferen Aushub des Grundstücks und den Abtransport des Deponieguts gerichtete Amtshaftungsklage des Klägers gegen die Stadt D. wegen der Überplanung des ehemaligen Deponiegeländes wurde durch Senatsurteil vom 21. Februar 1991 (III ZR 245/89 = BGHZ 113, 367 [BGH 21.02.1991 - III ZR 245/89]) abgewiesen.
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 23.06.1994 - III ZR 54/93
    Es konnte ihm nicht zum Verschulden gereichen, wenn er nicht klüger war als die mit der Sache befaßten Beamten (Senatsurteile BGHZ 108, 224, 230 [BGH 06.06.1989 - III ZR 251/87]; 113, 17, 25) [BGH 15.11.1990 - III ZR 302/89].
  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Der Vorsitzende des III. Zivilsenats weist auf das Urteil vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 - (BGHZ 126, 279) hin.
  • BGH, 03.03.2011 - III ZR 174/10

    Anspruch des Eigentümers eines entwendeten Kraftfahrzeugs bei Schäden aufgrund

    Allerdings hat der Senat zu § 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NRW, der ähnlich wie § 80 Abs. 1 Satz 1 Nds. SOG formuliert ist, entschieden, es liege auch dann eine Inanspruchnahme nach § 19 OBG NRW - also wie bei § 8 Nds. SOG die einer nicht verantwortlichen Person - vor, wenn sich bei der Inanspruchnahme des Eigentümers einer Sache als Zustandsstörer oder einer Person als Handlungsstörer nachträglich herausstelle, dass die zu beseitigende Gefahr in Wirklichkeit nicht bestanden habe (vgl. Urteile vom 12. März 1992 - III ZR 128/91, BGHZ 117, 303, 307 f; vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93, BGHZ 126, 279, 283 f; zu § 59 Abs. 1 Nr. 1 ASOG Bln vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95, NJW 1996, 3151, 3152).
  • BGH, 11.07.1996 - III ZR 133/95

    Anwendung nicht revisiblen Landesrechts durch das Revisionsgericht; Entschädigung

    3) Der Grundsatz, daß jemand, der von der Ordnungsbehörde zur Abwehr einer Anscheinsgefahr rechtmäßig in Anspruch genommen worden ist, wie ein Nichtstörer zu entschädigen ist, wenn er die Gefahr und deren Anschein nicht zu verantworten hatte, gilt auch im Anwendungsbereich des ASOG Bln (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 117, 303 und 126, 279).«.

    Dies hat der Senat für §§ 18, 39 Abs. 1 Buchst. a OBG NW entschieden (BGHZ 117, 303; s. auch Senatsurteil BGHZ 126, 279); der Senat sieht keine durchgreifenden Bedenken dagegen, die Grundsätze dieser Rechtsprechung auf die hier in Rede stehende Anspruchsnorm des § 59 Abs. 1 Nr. 1 ASOG Bln zu übertragen.

    Es gilt vielmehr insoweit der Grundsatz, daß die Klägerin auf Belehrungen und Erklärungen des zuständigen Amtsträgers grundsätzlich vertrauen konnte und es ihr nicht zum Verschulden gereichte, wenn sie nicht klüger war als der Beamte (vgl. Senatsurteile BGHZ 113, 17, 25 und 126, 279, 286).

    Dies könnte für die Klägerin zu Beweiserleichterungen führen, wie der Senat sie in BGHZ 126, 279, 285 in Erwägung gezogen hat.

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04

    Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung;

    Das Gesetz hat die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze übernommen, nach denen jemand, der als Anscheinsstörer zur Abwendung einer polizeilichen Gefahr in Anspruch genommen wurde, in entsprechender Anwendung des in den Polizeigesetzen geregelten Ersatzanspruchs für zur Gefahrbeseitigung herangezogene Nichtstörer Kostenerstattung verlangen kann, wenn sich die im Rahmen der gebotenen Beurteilung ("ex ante") angenommene Gefahr nach Durchführung der Maßnahme ("ex post") nicht bestätigt hat (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., DVBl 1990, 1047 f.; BGHZ 117, 303 ; 126, 279 ).
  • BGH, 19.07.2007 - III ZR 20/07

    Erstattung der Kosten des Technischen Hilfswerks bei Einsatz zur Gefahrenabwehr

    Auch in der Rechtsprechung des Senats ist seit langem anerkannt, dass Maßnahmen des Gewässerschutzes mit den Mitteln des Ordnungsrechts durchgesetzt werden können (Senatsurteil BGHZ 126, 279, 281 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 15.07.2019 - 4 U 1604/19

    Wer bei großer Hitze ein Tier im Fahrzeug zurücklässt, muss mit Rettungsmaßnahmen

    Ein etwaiger Entschädigungsanspruch steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Geschädigte die den Verdacht oder Anschein begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (BGH, Urteil vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93, juris Rn. 17).
  • OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 146/94

    Abwesender Wohnungsinhaber als Störer im polizeirechtlichen Sinne Störer -

    Das gilt sowohl, wenn er als - vermeintlicher - Handlungsstörer wie auch dann, wenn er als - vermeintlicher - Zustandsstörer in Anspruch genommen worden ist (BGH NJW 1992, 2639 = BGHZ 117, 303; NJW 1994, 2355).

    Indessen dürfte dieser alte Meinungsstreit durch die oben zitierten Entscheidungen BGH NJW 1992, 2639 und 1994, 2355 inzwischen überholt sein.

  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11

    Bund-Länder-Streit; Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Nach allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen kann derjenige, der (rechtmäßig) als Anscheinsstörer zur Abwendung einer polizeilichen Gefahr in Anspruch genommen wurde, in entsprechender Anwendung des in den Polizeigesetzen geregelten Ersatzanspruchs für zur Gefahrbeseitigung herangezogene Nichtstörer die Kosten der Maßnahme abwehren, wenn sich die ("ex ante") angenommene Gefahr nach Durchführung der Maßnahme ("ex post") nicht bestätigt (Urteil vom 17. Februar 2005 - BVerwG 7 C 14.04 - BVerwGE 123, 7 = Buchholz 451.222 § 24 BBodSchG Nr. 1 m.w.N.; BGH, Urteile vom 23. Juni 1994 - III ZR 54/93 - BGHZ 126, 279 und vom 12. März 1992 - III ZR 128/91 - BGHZ 117, 303 ).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2018 - 1 U 202/17

    Entschädigung wegen eines polizeilichen Ausreiseverbots

    Die Regelung findet entsprechende Anwendung bei einem Vorgehen gegen einen Anscheinsstörer sowie im Falle des Einschreitens im Falle eines Gefahrenverdachts (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - III ZR 133/95 -, juris; BGHZ 117, 303; 126, 279; Graulich in Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2014, BPolG, § 51 Rn. 7f.).

    Auch bei der Anscheinsgefahr ist der als verantwortlich Herangezogene entsprechend der Entschädigung bei Notstands-Inanspruchnahme zu entschädigen, wenn sich herausstellt, dass eine Gefahr in Wirklichkeit nicht bestanden hat und er die den Anschein begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (BGHZ 126, 279).

  • OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 1 U 139/15

    Entschädigung wegen Dauer einer Gepäckkontrolle und deshalb versäumtem Flug

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist unter entsprechender Anwendung vergleichbarer Entschädigungsvorschriften in den Polizeigesetzen der Länder derjenige, der als Handlungs- oder Zustandsstörer durch eine polizeiliche Maßnahme wegen des bloßen Verdachts oder Anscheins, dass von einer Sache oder einem Verhalten eine Gefahr ausgeht, in Anspruch genommen wird, für die nachteiligen Folgen der Maßnahme wie ein Nichtstörer zu entschädigen, wenn sich entgegen der Annahme beim Eingriff nachträglich herausstellt, dass die angenommene Gefahr in Wirklichkeit nicht bestand, und der Betroffene die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu verantworten hat (BGHZ 117, 303; 126, 279; Urteil vom 11.07.1996, III ZR 133/95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2000 - 5 A 95/00

    Rechtliche Ausgestaltung der Kostentragungspflicht für das Abschleppen von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1996 - 5 A 3812/92

    Wird der Gefahrenverdacht (nachträglich) widerlegt, besteht kein Anspruch der

  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2020 - 4 O 289/19

    Fan von Eintracht Frankfurt erhält Schadensersatz nach Polizeieinsatz

  • BGH, 03.06.2004 - III ZR 56/03

    Entschädigung wegen pflanzenschutzrechtlicher behördlicher Maßnahmen

  • BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvR 83/97

    Zur Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers für Altlastensanierung

  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 208/96

    Entschädigung für grundloses Töten von Vieh wegen nicht bestätigtem

  • VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 318.10

    Anscheinsgefahr und gewaltsame Türöffnung

  • LG Osnabrück, 29.03.2018 - 5 O 2410/17

    Bombenräumung auf Verdacht - und wer muss zahlen?

  • OLG München, 21.11.2002 - 1 U 5247/01

    Entschädigungsanspruch des Anscheinsstörers nach Art. 70 BayPAG und § 839 BGB

  • BGH, 22.01.1998 - III ZR 168/96

    Begriff der Maßnahme

  • LG Köln, 05.07.2022 - 5 O 382/21

    Schadensersatzanspruch bejaht: Polizei lässt verkehrstüchtigen Bus nicht

  • VG Aachen, 15.12.2014 - 6 K 1566/10

    Bodenschutzrecht; Altlasten; Sanierung; abgestimmtes Vorgehen; Bestimmtheit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2002 - 21 A 5820/00

    Asbesthaltige Wärmespeicheröfen in einem Mehrfamilienhaus ; Demontage und

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 22 U 1/13

    Beweislastverteilung beim Aufopferungsanspruch

  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 2019/99

    Zu den Grundsätzen der Störerbestimmung und -auswahl

  • VG Düsseldorf, 09.06.1999 - 18 K 5731/97

    Kosten der Kampfmittelsuche

  • VG Aachen, 02.02.2005 - 6 K 2235/01

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein gutgläubiger Erwerb i.S.d. § 4 Abs. 6

  • OVG Saarland, 31.03.2004 - 2 N 2/03

    Gültigkeit der §§ 3 Abs 1, 6 Abs 1 S 1 und Abs 3 der Polizeiverordnung betreffend

  • VG Oldenburg, 20.09.2007 - 2 A 16/05

    Verpflichtung der für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Behörde zur

  • VG Aachen, 16.03.2007 - 6 K 2089/05

    Erstattung der durch die Beauftragung eines Schlüsseldienstes durch die Polizei

  • VG Aachen, 16.03.2007 - 6 K 1871/05

    Erstattung der durch die Beauftragung eines Schlüsseldienstes durch die Polizei

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91   

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VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91 (https://dejure.org/1993,2580)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.12.1993 - 3 S 2356/91 (https://dejure.org/1993,2580)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Dezember 1993 - 3 S 2356/91 (https://dejure.org/1993,2580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fehlende Waldumwandlungserklärung führt zur Nichtigkeit des Bebauungsplans; Begriff des Waldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1225
  • VBlBW 1994, 168
  • NuR 1994, 354
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Ein solcher liegt vor, wenn die Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen werden, bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden können, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse der Antragsteller in der Abwägung berücksichtigt werden mußte (BVerwG, Beschluß v. 9.11.1979, BVerwGE 59, 87 = DÖV 1980, 217 = NZW 1980, 1061).

    Die Schutzwürdigkeit der Interessen der Antragsteller ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt zu verneinen, daß sie sich vernünftigerweise darauf einstellen müssen, "daß so etwas geschieht" (so BVerwG, Beschluß v. 9.11.1979 a.a.O).

    Das Bundesverwaltungsgericht weist nämlich in seinem Beschluß vom 7.1.1993 darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, daß es sich bei den Fällen, in denen es aufgrund seiner Entscheidung vom 9.11.1979 (a.a.O.) die Antragsbefugnis mit der Überlegung habe verneinen wollen, die Interessen der Antragsteller seien nicht schutzwürdig, weil sie sich vernünftigerweise darauf einstellen müssen, daß "so etwas geschieht", um Fallkonstellationen gehandelt habe, in denen die Planfestsetzungen wirtschaftliche Folgen allgemeiner Natur gehabt hätten, die mit jeder Planung verbunden seien, und deren Einbeziehung in die Abwägung die Bebauungsplanung überfordern würde.

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Die oben dargelegte Verlagerung der Prüfung dieser Frage auf die höhere Forstbehörde ist insofern systemgerecht, als die Bauleitplanung sich gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen hat, dieselben also nicht von den Trägern der Bauleitplanung im Wege der Abwägung überwunden werden können (vgl. dazu BVerwG, Beschluß v. 20.8.1992, DVBl. 1992, 1438).

    Im vorliegenden Fall kommt hinzu, daß das vom Landesentwicklungsplan vorgegebene Ziel der Walderhaltung durch eine hohe Aussageschärfe gekennzeichnet ist, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Bauleitplanung enge Grenzen setzt und ihr gegenüber starke Rechtswirkungen entfaltet (vgl. BVerwG, Beschluß v. 20.8.1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verhindert das Merkmal der Erforderlichkeit eine Planung in aller Regel nämlich nur dann, wenn sie von keiner erkennbaren Konzeption getragen ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.5.1971, DVBl. 1971, 759), d.h. negativ ausgedrückt, daß es an der Erforderlichkeit in aller Regel erst bei groben und einigermaßen offensichtlichen, von keiner nachvollziehbaren Konzeption getragenen planerischen Mißgriffen fehlt (so BVerwG, Urteil v. 3.6.1971, BVerwGE 38, 152, 157 und im Anschluß daran VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 10.2.1972, BRS 25 Nr. 4, Beschluß v. 7.9.1982 - 5 S 2035/82 -, Beschluß v. 3.3.1983, BauR 1983, Seite 222).
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verhindert das Merkmal der Erforderlichkeit eine Planung in aller Regel nämlich nur dann, wenn sie von keiner erkennbaren Konzeption getragen ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.5.1971, DVBl. 1971, 759), d.h. negativ ausgedrückt, daß es an der Erforderlichkeit in aller Regel erst bei groben und einigermaßen offensichtlichen, von keiner nachvollziehbaren Konzeption getragenen planerischen Mißgriffen fehlt (so BVerwG, Urteil v. 3.6.1971, BVerwGE 38, 152, 157 und im Anschluß daran VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 10.2.1972, BRS 25 Nr. 4, Beschluß v. 7.9.1982 - 5 S 2035/82 -, Beschluß v. 3.3.1983, BauR 1983, Seite 222).
  • BVerwG, 07.01.1993 - 4 NB 42.92

    Normenkontrolle - Antragsbefugnis - Divergenzrüge - Änderung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich erst neuerlich in seinem Beschluß v. 7.1.1993 - 4 NB 42.92 - nochmals dargelegt, daß für die Antragsbefugnis entscheidend sei, ob ein Bebauungsplan ein (schutzwürdiges) nicht geringwertiges privates Interesse des Antragstellers berühre.
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Der Antragsteller rügt zunächst eine Abweichung von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. Dezember 1993 - 3 S 2356/91 - (NuR 1994, 354), in dem der Rechtssatz aufgestellt werde, daß ein Bebauungsplan, der für eine Waldfläche eine andere Nutzung vorsehe, ohne daß dafür eine nach § 11 Abs. 2 des baden-württembergischen Landeswaldgesetzes erforderliche Waldumwandlungserklärung vorgelegen habe, wegen Verstoßes gegen zwingende Rechtsvorschriften nichtig sei.
  • VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 404/14

    Einstufung eines Grundstücks als Wald

    Nicht von Bedeutung für die Beurteilung der Waldeigenschaft sind Aspekte wie Alter, Aufbauform, Entwicklungszustand, Funktion und Bestockungsdichte oder der (geringe) Wert des Baumbestandes (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1993 - 3 S 2356/91 -, juris; Urteil vom 15.12.1999 - 3 S 3244/98 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.07.2000 - 7a D 101/97.NE -, juris [zu § 2 BWaldG]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2007 - 11 S 58.06, 11 M 35.06 -, juris und Beschluss vom 27.03.2014 - 11 S 73.12 -, juris [jew. zu § 2 LWaldG Berlin-Brandenburg]; Dipper/Ott/Schleßmann/Schröder/Schumacher, baden-württembergisches LWaldG, Stand 1999, § 2 Rn. 7, 14; Endres, BWaldG, Kommentar, 2014, § 2 Rn. 13; Reiners, Anmerkung zu Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 27.03.2014 - 11 S 73.12 -, jurisPR-UmwR 6/2014 Anm. 4).

    Maßgebend ist dagegen, ob die Ansammlung von Waldbäumen und -sträuchern einen flächenhaften Eindruck vermittelt und sich dort ein Bestandsinnenklima entwickeln kann, wobei eine Größe von 0, 2 ha hierfür als Anhaltspunkt dienen kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1993, a.a.O.; Dipper/Ott/Schleßmann/Schröder/ Schumacher, LWaldG, a.a.O., § 2 Rn. 8).

    Solange der äußere Gesamteindruck eines entstehenden oder (noch) bestehenden Waldes anzunehmen ist und die betreffenden Waldbäume nicht als Einzelexemplare in freier Landschaft zu betrachten sind, liegt auch bei lichtem Bestand auf einer entsprechenden Fläche Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG vor (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1993, a.a.O.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2013 - 11 N 80.10 -, juris und Beschluss vom 27.07.2007 - 11 S 58.06, 11 M 35.06 -, juris [jew. zu § 2 LWaldG Berlin-Brandenburg]).

    Denn die Einstufung als Wald i.S.d. § 2 Abs. 1 LWaldG ist unabhängig davon, ob die Bestockung durch planmäßiges menschliches Handeln oder ohne menschliches Tun im Wege natürlicher Sukzession entstanden ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1993 - 3 S 2356/91 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.07.2000 - 7a D 101/97.NE -, juris; Endres, BWaldG, a.a.O., § 2 Rn. 13; Dipper/Ott/Schleßmann/Schröder/Schumacher, LWaldG, a.a.O., § 2 Rn. 7, 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94

    Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei

    Plansatz 2.4.42 des Landesentwicklungsplans stellt, weil er sich auf einen räumlich und sachlich konkret bestimmbaren Bereich bezieht, ein Ziel und nicht nur einen Grundsatz der Raumordnung und Landesplanung dar (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt v. 20.12.1993 - 3 S 2356/91).

    Vorliegend kann dahinstehen, ob die Vorschrift des § 10 Abs. 2 S. 3 LWaldG aus kompetenzrechtlichen Gründen mit Bundesrecht nicht zu vereinbaren ist, weil sie über eine Verfahrensregel eine materielle Änderung des Städtebaurechts bewirkt (so Schmidt-Aßmann, NuR 1986, 98), oder ob sie - als eine weitere nach Landesrecht mögliche (verfahrensrechtliche) Einschränkung der Waldumwandlung - von der Ermächtigung des § 9 Abs. 3 Nr. 2 BWaldG gedeckt ist (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.12.1993 - 3 S 2356/91).

  • OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96

    Entschließungsermessen bei der Anordnung einer Waldsperrung

    Die demnach maßgebliche tatsächliche Betrachtungsweise schließt es aus, von rechtlichen Zweckbestimmungen und Festsetzungen in Plänen etc. oder amtlichen Registern (Grundbuch, Waldverzeichnis etc.) bei der Bestimmung der Waldeigenschaft einer Fläche im Rahmen des § 2 WaldG-BB auszugehen (vgl. zum Waldbegriff Pielow/ Drees/Hochhäuser, Forstrecht in Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl. 1982, § 1 Landesforstgesetz Bem. 6; Kolodziejcok/Recken, Naturschutz, Landschaftspflege und einschlägige Regelungen des Jagd- und Forstrechts, Stand Juli 1998, 4529, § 2 Bundeswaldgesetz, Rn. 7; OVG NW NUR 1988, 256 sowie Urteil vom 10. Oktober 1996 - 7 A 2500/95 - Baden- Württembergischer VGH NVwZ 1995, 1225 ff.).

    Die Waldeigenschaft würde - bei im übrigen zulässiger Waldumwandlung - erst dann in Frage gestellt, wenn die Beseitigung des Unterholzes den maßgeblichen äußeren Gesamteindruck derartig beeinträchtigt hätte, daß nicht mehr von Waldbäumen, sondern lediglich von Einzelexemplaren in freier Landschaft gesprochen werden könnte (Baden-Württembergischer VGH NVwZ 1995, 1225, 1226).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 3 S 3940/21

    Gewässerausbau mit dem Ziel der Überwindung des Verbots der Ausweisung von

    Es spricht manches dafür, dass die Ansammlung eine bestimmte Größe aufweisen und einen flächenhaften Eindruck vermitteln muss (vgl. Senatsurt. v. 20.12.1993 - 3 S 2356/91 - juris zum Begriff des Waldes nach dem Landeswaldgesetz); hinzukommen muss wohl als wesentliches lebensraumprägendes Element eine natürliche oder naturnahe Überflutungsdynamik (vgl. BT-Drs. 14/6378 S. 68).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 5 S 824/18

    Öffentlichkeit einer Inaugenscheinnahme durch den Gemeinderat; Auswirkungen einer

    Der Zusammenhang eines Waldgebietes wird durch kleinere Freiflächen nicht unterbrochen, insbesondere wenn diese mit typischen Waldpflanzen bewachsen sind und mit den angrenzenden Waldflächen vergesellschaftet sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.12.1993 - 2356/91 - NVwZ 1995, 1225, juris Rn. 32 und 35 und vom 15.12.1999 - 3 S 3244/98 - juris Rn. 79; Senatsbeschluss vom 26.5.2015 - 5 S 1417/14 - juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11

    Eigenständiger Grünordnungsplan; Satzung; Antragsbefugnis; Eigentümer von Flächen

    Denn solange der äußere Gesamteindruck eines entstehenden oder (noch) bestehenden Waldes anzunehmen ist und die betreffenden Waldbäume nicht als Einzelexemplare in der Landschaft zu betrachten sind, liegt auch bei lichtem Bestand Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG vor (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 26. November 1998,-4 A 27/97-, NuR 1999, 403; OVG Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 4 A 239/97 -;VGH Mannheim, NVwZ 1995, 1225, 1126).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 3 S 2989/21

    Gewässerausbau mit dem Ziel, das Verbot der Ausweisung von Baugebieten in

    Der Begriff Wald kennzeichnet eine Ansammlung von Waldbäumen und -sträuchern, die eine bestimmte Mindestgröße aufweist und einen flächenhaften Eindruck vermittelt (vgl. Senatsbeschl. v. 09.02.2022 - 3 S 3940/21 - juris Rn. 52; Schenk in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand: 58. EL August 2023, § 68 Rn. 23, vgl. auch Senatsurt. v. 20.12.1993 - 3 S 2356/91 - juris Rn. 32 zum Begriff des Waldes nach dem Landeswaldgesetz; § 2 Abs. 4 LWaldG, § 2 Abs. 2 Nr. 4 BWaldG,BT-Drs. 7/889, S. 25 zur Abgrenzung kleinerer Flächen von bis zu 0, 2 ha).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 3244/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung der überbaubaren

    Auch Alter, Aufbauform, Entwicklungszustand, Funktion und Bestockungsdichte und die Eintragung im Waldverzeichnis sind nicht entscheidend (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.12.1993, NVwZ 1995, 1225f.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 20.12.1993, a.a.O.) läßt sich die insoweit erforderliche Mindestgröße einer Waldfläche zahlenmäßig zwar nicht festlegen; die in der Begründung zum Bundeswaldgesetz (BT-Drs. 7/889, S. 25) genannten 0, 2 ha können hierfür aber als Anhaltspunkt dienen (ebenso der Komm. a.a.O. in § 2 RdNr. 8).

  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16

    Normenkontrolle gegen Angebotsbebauungsplan - Gesundheitszentrum; Antragsbefugnis

    Maßgebend für die Beurteilung als Wald ist jedoch, ob - im Gegensatz zu den in § 2 Abs. 3 LWaldG genannten in der Flur oder im bebauten Gebiet gelegenen kleineren Flächen, die (nur) mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind - die Ansammlung von Waldbäumen oder Waldsträuchern einen flächenhaften Eindruck vermittelt.(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 20.12.1993 - 3 S 2356/91 -, juris) Daran fehlt es bezogen auf das Plangebiet auch dann, wenn man unterstellt, dass an dessen Rand einzelne Waldbäume oder Waldsträucher vorhanden sind.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.1995 - 1 K 2574/94

    Bebauungsplan; Abwägung; Belange des Naturschutzes; Landschaftspflege;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2007 - 11 S 58.06

    Gefahr der Schädigung einer Waldfläche durch Viehweide

  • VG Cottbus, 28.03.2008 - 3 K 1242/05

    Wald i.S.d. WaldG BB

  • VG Karlsruhe, 28.10.2019 - 9 K 15089/17

    Beseitigung einer Aufforstung; Begriff des "Waldes"

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 5 S 1417/14

    Beurteilung von Flächen als Wald

  • VG Schleswig, 26.04.2017 - 2 A 124/15

    Nachbarschutz gegenüber Unterschreitung von Waldschutzabstand

  • OVG Brandenburg, 26.11.1998 - 4 A 27/97

    Rechtliche Behandlung der Zustellung einer Ausfertigung; Wald im Sinne des

  • VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01

    Baupolizeiliche Anordnung zur Beseitigung eines Waldstücks bei Nichteinhaltung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 11 M 38.06

    Definition des Waldbegriffs; Einbeziehung von Kurzumtriebsplantagen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1997 - 8 S 2799/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Berücksichtigung des Naturschutzes -

  • VG Trier, 02.09.2021 - 2 K 685/21

    "Adenauer-Haus": Umwandlungsgenehmigung erforderlich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12

    Eigenständiger Grünordnungsplan; Satzung; Antragsbefugnis; Eigentümer von Flächen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1995 - 5 S 1537/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; zur

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 5 LA 8/20

    Auslegung des landesrechtlichen Waldbegriffs; fehlender Wille zur Entstehung

  • OVG Sachsen, 28.08.2020 - 6 A 49/19

    Wiederaufforstungsverpflichtung; Waldbegriff; Berechnung der Mindestgröße nach §

  • VG Greifswald, 25.10.2018 - 5 A 604/15

    Campingplatz kein Wald im Sinne der Waldgesetze

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1992 - 3 S 3102/91

    Nachbarklage gegen die Aufhebung einer Abbruchanordnung betreffend ein

  • SG Berlin, 10.05.2007 - S 34 AS 8303/07
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