Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 14.04.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.1997 - 7 B 142.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2863
BVerwG, 06.05.1997 - 7 B 142.97 (https://dejure.org/1997,2863)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1997 - 7 B 142.97 (https://dejure.org/1997,2863)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 7 B 142.97 (https://dejure.org/1997,2863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Deponie - Stillegung - Nachsorge - Zeitliche Begrenzung von Nachsorgeanordnungen - Nachbetriebsphase - Sonstige Vorkehrungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1000
  • NuR 1997, 550
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1997 - 7 B 142.97
    Die Vorschrift knüpft an die in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG (§§ 10, 11 KrW-/AbfG) enthaltene Grundpflicht zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung an und ist die umfassende Ermächtigung für die zuständigen Behörden, den Inhaber zur Erfüllung seiner Nachsorgepflicht anzuhalten (vgl. BVerwGE 89, 215, 218 [BVerwG 29.11.1991 - 7 C 6/91] = DVBl 1992, 311; BVerwG, NJW 1989, 1295).
  • BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 6.91

    Abfall - Sicherheitsleistung - Altanlagen

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1997 - 7 B 142.97
    Die Vorschrift knüpft an die in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG (§§ 10, 11 KrW-/AbfG) enthaltene Grundpflicht zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung an und ist die umfassende Ermächtigung für die zuständigen Behörden, den Inhaber zur Erfüllung seiner Nachsorgepflicht anzuhalten (vgl. BVerwGE 89, 215, 218 [BVerwG 29.11.1991 - 7 C 6/91] = DVBl 1992, 311; BVerwG, NJW 1989, 1295).
  • BVerwG, 02.05.1995 - 7 B 270.94

    Die behördliche Befugnis, Nachsorgemaßnahmen für Deponien zu verlangen, gilt für

    Auszug aus BVerwG, 06.05.1997 - 7 B 142.97
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ermächtigt § 10 Abs. 2 AbfG (§ 36 Abs. 2 KrW-/AbfG) grundsätzlich auch noch nach Stillegung einer Deponie zum Erlaß derartiger Nachsorgeanordnungen (BVerwG, Beschluß vom 2. Mai 1995 - BVerwG 7 B 270.94 - Buchholz 451.22 § 10 AbfG Nr. 1 = DVBl 1996, 38 = ZUR 1995, 266).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Dies galt namentlich auch für den Lärm der Gäste auf dem Weg von und zu der Gaststätte und für den Verkehrslärm, den die Gäste außerhalb des Betriebsgeländes bei der An- und Abfahrt oder beim Parksuchverkehr verursachen, soweit die Fahrzeuge noch nicht in den allgemeinen Straßenverkehr eingegliedert sind (Urteile des Senats vom 13.08.1992, GewArch 1992, 444; vom 06.11.1991, GewArch 1992, 434; vom 20.02.1992, GewArch 1992, 441; NVwZ 1997, 401; Hess. VGH, Beschluss vom 09.07.1974, GewArch 1997, 391; BVerwG, Urteil vom 05.07.1996, a.a.O.; allgemein zur Zurechenbarkeit des Ziel- und Quellverkehrs zu einer gewerblichen Anlage BVerwG, Urteil vom 27.8.1998, NVwZ 1999, 523; Beschluss vom 09.10.1990, NVwZ 1991, 267; Beschluss vom 20.01.1989, NVwZ 1989, 666; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.1995, VBlBW 1995, 481; Beschluss vom 05.03.1996 - 10 S 2830/95 -, NVwZ 1997, 401; Feldhaus, NVwZ 1998, 1138, 1144).
  • VG Gelsenkirchen, 25.09.2018 - 9 K 5544/14

    Sanierungsanordnung, störender Hoheitsträger, Zuständigkeit der oberen

    vgl. Jarass, BImSchG, 10. Auflage 2013, § 17 Rn. 57; wohl auch, allerdings ohne dass die Frage entscheidungserheblich war: BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 7 B 142/97 -, juris Rn. 6; a.A. Czajka, in: Feldhaus, BImSchG, Stand: Januar 2010, § 17 Rn. 115; Hansmann/Ohms, Umweltrecht, Stand: April 2014, § 17 BImSchG Rn. 161.
  • OVG Sachsen, 18.10.2005 - 4 B 271/02

    Nachsorgeanordnung gem. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG

    Bei dieser Beurteilung geht der Senat mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 2.5.1995, NVwZ-RR 1995, 498 f.; Beschl. v. 6.5.1997, NVwZ 1997, 1000) davon aus, dass § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG - nicht anders als die Vorgängerregelung des § 10 Abs. 2 AbfG - mit der Verpflichtung des Inhabers, neben einer Rekultivierung auch "sonstige Vorkehrungen" zur Verhütung von Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit zu treffen, eine umfassende Ermächtigungsgrundlage für sämtliche im Interesse einer gemeinwohlverträglichen Abfallentsorgung gebotenen Nachsorgemaßnahmen enthält.
  • VGH Bayern, 09.07.2003 - 20 CS 03.103

    Abfallrecht; stillgelegte Deponie; Untersuchung auf Altlast; Verantwortung für

    Nach dieser Rechtslage war der Inhaber der Deponie zu ausnahmslos allen Maßnahmen einschließlich Erkundungsmaßnahmen verpflichtet, die notwendig waren, um eine ordnungsgemäße Endablagerung auf Dauer zu sichern (vgl. BVerwG vom 6.5.1997, NVwZ 1997, 1000).
  • BVerwG, 12.03.1999 - 7 B 260.98

    Nachsorgeanordnung zum Grundwasserschutz 5 Jahre nach Stillegung einer

    Die Vorschrift knüpft an die in § 2 Abs. 1 Satz 2 AbfG (§§ 10, 11 KrW-/AbfG) enthaltene Grundpflicht zur gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung an und ist die umfassende Ermächtigung für die zuständigen Behörden, den Inhaber zur Erfüllung seiner Nachsorgepflicht anzuhalten (vgl. BVerwGE 89, 215, 218 = DVBl 1992, 311; BVerwG, NJW 1989, 1295; BVerwG, Beschluß vom 6. Mai 1997 - BVerwG 7 B 142.97 - Buchholz 451.22 § 36 KrW-/AbfG Nr. 1 = NVwZ 1997, 1000).

    Der beschließende Senat hat bereits entschieden, daß Nachsorgeanordnungen gemäß § 10 Abs. 2 AbfG auch noch Jahre nach der tatsächlichen Stillegung einer   Deponie ergehen können, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind (Beschluß vom 6. Mai 1997 - BVerwG 7 B 142.97 - a.a.O.).

  • VGH Bayern, 02.02.2001 - 20 ZB 00.3551

    Wie lange haftet eine Gemeinde für eine ehemalige Deponie?

    Der Senat sieht deshalb die Inanspruchnahme der Klägerin nicht als unverhältnismäßig an (vgl. hierzu BVerwG vom 6.5.1997, NVwZ 1997, 1000; vom 12.3.1999 Az. 7 B 260/98 , BayVGH vom 10.12.1996, NVwZ 1997, 1023).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2000 - 20 A 1774/99

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche des KrW-/AbfG bzw. des BBodSchG bei Deponien;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 1999 - 7 B 260.98 - Beschluss vom 6. Mai 1997 - 7 B 142.97 -, Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 1; Beschluss vom 2. Mai 1995 - 7 B 270.94 -, Buchholz 451.22 § 10 AbfG Nr. 1.
  • VG Bayreuth, 19.12.2002 - B 2 S 02.1012

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bodenschutz- bzw. des Abfallrechts bei der

    Diese Erwägungen werden auch gestützt durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1997 (NVwZ 1997, 1000).
  • VG Regensburg, 02.08.2021 - RO 8 K 19.301

    Konkurrenzverhältnis zwischen Abfall- und Bodenschutzrecht

    Auch nach damaliger Rechtslage war der Inhaber der Deponie im Zuge der Stilllegung zu allen Maßnahmen einschließlich Gefahrerforschungsmaßnahmen verpflichtet, die notwendig waren, um eine ordnungsgemäße Endablagerung auf Dauer zu sichern (vgl. BVerwG vom 6. Mai 1997, NVwZ 1997, S. 1000).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.1999 - B 2 S 73/99

    Grundsätzliche Möglichkeit des "Auswechselns" der Ermächtigungsnorm bei

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2010 - 2 L 204/09

    Feststellung von Nachsorgepflicht und Inhaberschaft einer Deponie

  • VG Augsburg, 12.09.2022 - Au 9 K 21.1644

    Bodenschutzrechtliche Anordnung von Untersuchungsmaßnahmen im Bereich einer

  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 922/96

    Möglichkeit einer Anordnung von Langzeitsicherungsmaßnahmen und Kontrollen des

  • VG Neustadt, 11.07.2019 - 4 K 1504/18

    Abfallrechtliche Betreiberverantwortlichkeit für ehemalige Mülldeponie

  • VG Meiningen, 01.03.2005 - 2 K 290/03

    Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Deponie; Aufklärung;

  • VG Bayreuth, 24.02.2005 - B 2 K 02.944

    Rechtliche Ausgestaltung der Stilllegung einer Deponie i.S.d. § 36 Abs. 2 S. 2

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.1997 - 7 B 329.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2301
BVerwG, 14.04.1997 - 7 B 329.96 (https://dejure.org/1997,2301)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1997 - 7 B 329.96 (https://dejure.org/1997,2301)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1997 - 7 B 329.96 (https://dejure.org/1997,2301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grenzverlauf einer Landschaftsschutzverordnung - Randzonen - Teilbereiche - Teilnichtigkeit von Normen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 608
  • NuR 1997, 550
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93

    Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1997 - 7 B 329.96
    Für diesen Bereich kann die Verordnung nach den Grundsätzen über die Teilnichtigkeit von Normen wirksam sein (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 4 NB 30.93 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 69 = DVBl 1994, 701 = NVwZ 1994, 684 ).«.

    Daß eine auf Teile des räumlichen Geltungsbereichs beschränkte Nichtigkeit nicht zwangsläufig die Nichtigkeit der gesamten Norm nach sich zieht, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 4 NB 30.93 -, Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 69 m.w.N.); zur Klärung dieser Frage bedarf es daher nicht der von der Beschwerde erstrebten Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1997 - 7 B 329.96
    Schon aus der Verpflichtung der Gemeinde, die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB ), ergibt sich, daß die Gemeinde mit der Übernahme eines im Regionalplan festgesetzten landschaftlichen Vorbehaltsgebiets in den gemeindlichen Landschaftsplan als Bestandteil des Flächennutzungsplans öffentliche (Landschaftsschutz-)Belange wahrnimmt, die auf überörtlicher Grundlage beruhen und damit als verbindliche Vorgabe der Bauleitplanung einer bauplanerischen Abwägung der Gemeinde entzogen sind (vgl. Beschluß vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 -, BVerwGE 90, 329 ); als solche sind sie, soweit das Planungsziel bereits durch die landesplanerische Entscheidung konkretisiert ist, nicht Gegenstand der gemeindlichen Planungshoheit.
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1997 - 7 B 329.96
    Die Beschwerde sieht eine Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 105.65 -, BVerwGE 26, 129 , und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 2.94 -, BVerwGE 96, 110 darin, daß der Verwaltungsgerichtshof die Umschreibung der Grenzen des Schutzgebiets im Verordnungstext trotz der Auslegungsbedürftigkeit einzelner Formulierungen für hinreichend bestimmt halte; diese Auffassung widerspreche dem in den Divergenzentscheidungen aufgestellten Rechtssatz, daß der räumliche Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung, wenn er nicht in einer Karte bezeichnet werde, nicht durch unbestimmte Rechtsbegriffe bestimmt werden könne, sondern durch einen eindeutigen Wortlaut abzugrenzen sei.
  • BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S.

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1997 - 7 B 329.96
    Für diesen Bereich kann die Verordnung nach den Grundsätzen über die Teilnichtigkeit von Normen wirksam sein (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 4. Januar 1994 - BVerwG 4 NB 30.93 - Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 69 = DVBl 1994, 701 = NVwZ 1994, 684 ).«.
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1997 - 7 B 329.96
    Die Beschwerde sieht eine Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1967 - BVerwG 4 C 105.65 -, BVerwGE 26, 129 , und vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 2.94 -, BVerwGE 96, 110 darin, daß der Verwaltungsgerichtshof die Umschreibung der Grenzen des Schutzgebiets im Verordnungstext trotz der Auslegungsbedürftigkeit einzelner Formulierungen für hinreichend bestimmt halte; diese Auffassung widerspreche dem in den Divergenzentscheidungen aufgestellten Rechtssatz, daß der räumliche Geltungsbereich einer Landschaftsschutzverordnung, wenn er nicht in einer Karte bezeichnet werde, nicht durch unbestimmte Rechtsbegriffe bestimmt werden könne, sondern durch einen eindeutigen Wortlaut abzugrenzen sei.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 11 A 7.05

    Gesamt- oder Teilnichtigkeit einer Verordnung aufgrund von Ausfertigungsmängeln;

    Letzteres ergibt sich auch schon daraus, dass ein Teil des Gebiets bereits durch die mit § 12 Abs. 2 NSG-VO aufgehobene Verordnung des Regierungspräsidenten Potsdam vom 6. Mai 1938 (Amtsblatt der Preußischen Regierung in Potsdam, Jahrgang 1938, Stück 23) zum Naturschutzgebiet erklärt worden war (vgl. zur Teilnichtigkeit wegen unzureichender Bestimmung der Grenzen eines Landschaftsschutzgebiets: BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 7 B 329.96 -, NVwZ-RR 1997, 608; wegen unbestimmter Festsetzungen bzw. Grenzen eines Bebauungsplans: BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 1994 - 4 NB 30.93 -, NVwZ 1994, 684; wegen eines Ausfertigungsmangels eines Bebauungsplans: VGH Mannheim, Urteil vom 24. September 1993 - 5 S 800/92 -, VBlBW 1994, 101, sowie bei Juris; wegen eines Ausfertigungs- und Bekanntgabemangels einer Abgabensatzung: VG München, Urteil vom 14. Dezember 2006 - M 10 K 06.415 -, bei Juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 8 KN 43/02

    Verbot fischereilicher Nutzung in einem Naturschutzgebiet zum Schutz von Vögeln;

    Es handelt sich um einen abtrennbaren Teil der VO, der mit den übrigen Regelungen nicht in einem untrennbaren Zusammenhang besteht (vgl. zu dem Maßstab für die Teilnichtigkeit BVerwG, Beschlüsse v. 14.4.1997 - 7 B 329/96 -, NVwZ-RR 1997, 608 f., und v. 8.8.1989 - 4 NB 2/89 -, NVwZ 1990, 159 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2009 - 1 KN 219/07

    Aufstellungsbeschluss; Aushang, öffentlicher; Aushangfrist; Bekanntmachung,

    Sie zieht nicht die Unwirksamkeit der Veränderungssperre insgesamt nach sich, weil sich die Abweichungsflächen unzweideutig feststellen lassen und die Veränderungssperre nach ihrem Sinn und Zweck nicht mit Abgrenzungsdetails in Randbereichen "steht und fällt" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.1.1994 - 4 NB 30.93 -, NVwZ 1994, 684; Beschl. v. 14.4.1997 - 7 B 329.96 -, NVwZ-RR 1997, 608).
  • OVG Sachsen, 07.09.2005 - 1 B 300/03

    Gestaltungssatzung, Bestimmtheit, Geltungsbereich, Denkmalschutz, Holzfenster,

    Ob eine bloße Unbestimmtheit des Randbereichs der Satzung ihre Wirksamkeit im Kernbereich, in dem das von der Klägerin errichtete Haus gelegen ist, unberührt ließe (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 19.5.1998 - 4 B 49/98 -, zit. nach Juris; Beschl. v. 14.4.1997 - 7 B 329/96 -, NVwZ-RR 1997, 608; Beschl. v. 16.6.1994 - 4 C 2/94 -, NVwZ 1994, 1099, 1101; Beschl. v. 1.2.1994 - 4 NB 44/93 - zit. nach Juris; Beschl. v. 4.1.1994 - 4 NB 30/93 -, NVwZ 1994, 684; SächsOVG, Urt. v. 11.12.1996 - 1 S 532/95 - UA S. 16; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 9.5.1995 - 1 L 165/94 - zit. nach Juris), kann gleichermaßen dahinstehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 11 A 5.07

    Normenkontrollverfahren - Zum Erfordernis der erneuten Auslegung des Entwurfs

    Damit ermöglichen es die zweifelsfrei vom zuständigen Fachminister ausgefertigten und im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündeten Teile der NSG-VO, jedenfalls einen "Kernbereich" festzulegen, der in jedem Fall zum Naturschutzgebiet gehört, und in dem die materiell-rechtlichen Regelungen der NSG-VO (rechtmäßiger und sinnvoller Weise) zur Anwendung gelangen können und von dem auch ohne Weiteres angenommen werden kann, dass der Verordnungsgeber ihn in jedem Falle unter Schutz stellen wollte (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 2007, a.a.O.; zur Teilnichtigkeit wegen unzureichender Bestimmung der Grenzen eines Landschaftsschutzgebiets: BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 7 B 329.96 -, NVwZ-RR 1997, 608; wegen unbestimmter Festsetzungen bzw. Grenzen eines Bebauungsplans: BVerwG, Beschluss vom 4. Januar 1994 - 4 NB 30.93 -, NVwZ 1994, 684; wegen eines Ausfertigungsmangels eines Bebauungsplans: VGH Mannheim, Urteil vom 24. September 1993 - 5 S 800/92 -, VBlBW 1994, 101, sowie bei Juris; wegen eines Ausfertigungs- und Bekanntgabemangels einer Abgabensatzung: VG München, Urteil vom 14. Dezember 2006 - M 10 K 06.415 -, bei Juris).
  • OVG Saarland, 17.03.2011 - 2 C 509/09

    Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteils

    (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 14.4.1997 - 7 B 329.96 -, NVwZ-RR 1997, 608, zu einem Fall, in dem Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit einer nur textlichen Umschreibung des Schutzbereichs einer Naturschutzsatzung bestanden, wobei aus einer diesbezüglichen Unbestimmtheit in Teilbereichen nicht die Ungültigkeit der Norm auch für eindeutig in die Beschreibung einbezogene Bereiche abgeleitet wurde, insoweit unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 4.1.1994 - 4 NB 30.93 -, NVwZ 1994, 684, zu einem Fall, in dem ein Bebauungsplan in einem Randbereich des Plangebiets Planzeichen, konkret Linien außerhalb der farblich gekennzeichneten Bauflächen aufwies, die nicht erkennen ließen, welche Festsetzungen damit getroffen werden sollten) Da vorliegend die textliche Umschreibung des Geltungsbereichs und dessen zeichnerische Darstellung - ohne dass Raum für Interpretationen wäre - in einem unauflösbaren Widerspruch stehen, erscheint jedoch zumindest zweifelhaft, ob im Ergebnis allein die zeichnerische Darstellung als ausschlaggebend für die Bestimmung des Norminhalts angesehen werden kann, was auf die diesbezügliche Unbeachtlichkeit der textlichen Beschreibung in § 2 Abs. 1 GLB-S hinausliefe, soweit diese die drei genannten Parzellen mit aufführt.
  • OVG Saarland, 07.03.2007 - 1 N 3/06

    Neubekanntmachung einer Naturschutzverordnung nach Behebung eines formellen

    Nach der im Naturschutzrecht entsprechend anzuwendenden (BVerwG, Beschluss vom 14.4.1997 - 7 B 329/96 -, NuR 1997, 550) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Teilnichtigkeit von Bebauungsplänen (BVerwG, Beschluss vom 4.1.1994 - 4 NB 30/93 -, Buchholz 406.11 § 9 BauGB Nr. 69 m.w.N.) kommt eine bloße Teilunwirksamkeit in Betracht, wenn der übrige Verordnungsinhalt mit der nichtigen Unterschutzstellung in keinem untrennbaren Regelungszusammenhang steht und auch für sich betrachtet noch einen sinnvollen Naturschutz gewährleistet.
  • OVG Sachsen, 16.09.2003 - 1 B 226/99

    Landschaftsschutz, Landschaftsbild, Schmalseitenprivileg, Windkraftanlage

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 B 49.98

    Schutzbereichsanforderung; Verwaltungsakt; Allgemeinverfügung; Zweifel an der

  • VGH Hessen, 27.01.1999 - 2 Q 2530/98

    Verkehrslandeplatz - beschränkter Bauschutzbereich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht