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   OLG Celle, 26.01.2000 - 9 U 130/99   

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https://dejure.org/2000,3605
OLG Celle, 26.01.2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,3605)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,3605)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,3605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Tierhalterhaftung: Verschuldensabhängige Haftung des Betreibers einer Pferdepension; Anforderungen an Umzäunung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftung eines Tierhalters bei Betreiben einer Pferdepension; Verschuldensabhängige Tierhalterhaftung bei Tierhaltung für Erwerbszweck; Voraussetzungen der Erwerbstätigkeit bei der Tierhaltung; Erforderliche Höhe eines Weidezauns für Pferde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Tierhalters bei Betreiben einer Pferdepension; Verschuldensabhängige Tierhalterhaftung bei Tierhaltung für Erwerbszweck; Voraussetzungen der Erwerbstätigkeit bei der Tierhaltung; Erforderliche Höhe eines Weidezauns für Pferde

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1194
  • NJW-RR 2000, 1194 (Volltext mit amtl. LS)
  • OLG-Report Celle 2000, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15

    Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem

    Entgegen der Auffassung der Revision ist es für die Annahme einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 833 Satz 2 BGB demgegenüber nicht erforderlich, dass der Tierhalter seinen Lebensunterhalt zu einem erheblichen Anteil aus der Tierhaltung erwirtschaftet und diese eine wesentliche Grundlage seines Erwerbs bildet (OLG Celle, NJW-RR 2000, 1194; MünchKommBGB/Wagner, aaO, Rn. 40 ff.; aA OLG Frankfurt, OLGR 2006, 342; OLG Düsseldorf, VersR 1995, 186; Staudinger/Eberl-Borges, aaO; NK-BGB/Katzenmeier, aaO).
  • AG Brandenburg, 05.08.2015 - 34 C 93/12

    Mobiler Elektroweidezaun ist keine Grundstückseinfriedung!

    Ein derartiger "Elektro-Weide-Zaun" stellt nämlich eine genügende Barriere dar, um Ziegen und Schafe in der Regel von einem Sprung über diesen "Elektro-Weide-Zaun" auf das Nachbargrundstück abzuhalten ( OLG Hamm , Urteil vom 02.03.2005, Az.: 13 U 191/04, u.a. in: "juris"; OLG Köln , Urteil vom 16.11.2000, Az.: 7 U 64/00, u.a. in: VersR 2001, Seiten 1396 f.; OLG Celle , Urteil vom 26.01.2000, Az.: 9 U 130/99, u.a. in: NJW-RR 2000, Seite 1194; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 25.08.2011, Az.: 31 C 179/09, u.a. in: BeckRS 2011, Nr.: 21906 ).
  • OLG Köln, 16.11.2000 - 7 U 64/00

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zwischen entlaufenem Pferd und Mopedfahrer;

    Für Pferde muss der Zaun mindestens 120 cm hoch sein (vgl. OLG Celle, OLGR 2000, 100, 101, GA Bl. 412).
  • OLG Zweibrücken, 12.08.2004 - 1 U 65/04

    Tierhalterhaftung eines Tierschutzvereins: Haftungsverteilung bei nächtlichem

    Kollidiert ein Fahrzeug auf der Autobahn nachts mit einem Schäferhund, der wegen seiner Größe und seiner Farbe nicht ohne Weiteres erkennbar ist, liegt ein Rechtsfehler zum Nachteil des Tierhalters, dem ohnehin generell eine größere Verantwortung gegenüber dem Kfz-Halter zukommt, wenn ein Tier auf die Straße läuft (Juris, Praxiskommentar, § 833 Rdnr. 32), bei der vorliegend angenommenen Haftungsverteilung nicht vor (vgl. auch zur Haftungsabwägung in vergleichbaren Fällen: Thür. OLG, Urteil vom 2. Juli 2002, Az.: 8 U 1247/01, OLG Köln, Urteil vom 28. März 2000, Az.: 3 U 127/99, OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2000, Az.: 9 U 130/99, OLG Köln, Urteil vom 5. November 1998, Az.: 1 U 51/98 jew. zitiert nach juris).
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