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   OLG Dresden, 15.06.2000 - 20 WF 366/00   

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https://dejure.org/2000,3437
OLG Dresden, 15.06.2000 - 20 WF 366/00 (https://dejure.org/2000,3437)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.06.2000 - 20 WF 366/00 (https://dejure.org/2000,3437)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 20 WF 366/00 (https://dejure.org/2000,3437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erziehungsgeld; Regelunterhalt; Kindesunterhalt; Anrechnung; Einkommen; Partner

  • Judicialis

    BGB § 1603 II; ; BGB § 1609; ; ZPO § 114

  • RA Kotz

    §§ 1603, 1609BGB; § 114 ZPO
    Hausmannrechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2
    Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen oder privilegierten volljährigen Kindern - Einsatz des Erziehungsgeldes - Heranziehung geringfügigen Einkommens bei Abdeckung des Eigenbedarfs durch Lebenspartnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1432 (Ls.)
  • OLG-Report Dresden 2000, 426
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 22.02.1994 - 11 UF 3161/93

    Unterhaltspflicht der nicht sorgeberechtigten Mutter

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2000 - 20 WF 366/00
    Wenn jedoch der Unterhaltsverpflichtete Erziehungsgeld bezieht, muss er im Interesse minderjähriger Kinder auch auf das Erziehungsgeld zurückgreifen, wenn - wie vorstehend für den vorliegenden Fall ausgeführt - sein eigener notwendiger Unterhalt anderweitig sichergestellt ist (OLG Hamm, FamRZ 1995, 805; OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1402; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 592).
  • OLG Hamm, 14.09.1994 - 11 UF 31/94

    Anrechnung des Erziehungsgeldes auf Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2000 - 20 WF 366/00
    Wenn jedoch der Unterhaltsverpflichtete Erziehungsgeld bezieht, muss er im Interesse minderjähriger Kinder auch auf das Erziehungsgeld zurückgreifen, wenn - wie vorstehend für den vorliegenden Fall ausgeführt - sein eigener notwendiger Unterhalt anderweitig sichergestellt ist (OLG Hamm, FamRZ 1995, 805; OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1402; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 592).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1990 - 1 UF 8/90
    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2000 - 20 WF 366/00
    Wenn jedoch der Unterhaltsverpflichtete Erziehungsgeld bezieht, muss er im Interesse minderjähriger Kinder auch auf das Erziehungsgeld zurückgreifen, wenn - wie vorstehend für den vorliegenden Fall ausgeführt - sein eigener notwendiger Unterhalt anderweitig sichergestellt ist (OLG Hamm, FamRZ 1995, 805; OLG Nürnberg, FamRZ 1994, 1402; OLG Düsseldorf, FamRZ 1991, 592).
  • BGH, 13.03.1996 - XII ZR 2/95

    "Hausmann" muß Unterhalt zahlen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2000 - 20 WF 366/00
    Nach dieser Maßgabe ist auch die Entscheidung des BGH (FamRZ 1996, 796 ff.) zu beurteilen.
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85

    Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2000 - 20 WF 366/00
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass dies nur dann gilt, wenn der eigene Bedarf des Verpflichteten durch das Einkommen des erwerbstätigen Ehegatten gedeckt ist (BGH, FamRZ 1987, 472).
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 31/04

    Rechtsnatur des Erziehungsgeldes; Berücksichtigung im Rahmen des

    Zwar sei das Erziehungsgeld wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 BGB) nach § 9 Satz 2 BErzGG als Einkommen zu berücksichtigen; für den Unterhaltsanspruch der Kinder stehe es aber nur zur Verfügung, wenn und soweit der eigene notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen - ggf. durch Unterhaltsleistungen in der neuen Ehe - sichergestellt sei (KG KGR 2002, 146; OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1497; OLG Dresden OLGR 2000, 426; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 981 f. und 1994, 1402 f.; OLG Schleswig FamRZ 1989, 997; vgl. auch Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 177).
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