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   OLG Hamburg, 10.05.2000 - 11 U 108/00   

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https://dejure.org/2000,12265
OLG Hamburg, 10.05.2000 - 11 U 108/00 (https://dejure.org/2000,12265)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.05.2000 - 11 U 108/00 (https://dejure.org/2000,12265)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 11 U 108/00 (https://dejure.org/2000,12265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges neben Leistungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 317 O 71/99
  • OLG Hamburg, 10.05.2000 - 11 U 108/00

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamburg 2000, 455
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 24 W 46/08

    Eigenständiger Gegenstandswert eines Antrags auf Feststellung eines

    b) Die inzwischen wohl überwiegend vertretene Gegenmeinung sieht eine (wirtschaftliche) Identität zwischen der Hauptforderung und dem Feststellungsbegehren, so dass der Feststellungsantrag keinen eigenständigen Gegenstandswert habe und ein Additionsverbot bestehe (OLG Karlsruhe JurBüro 2007, 648 und OLGR 2004, 388; OLG Jena RVGreport 2006, 360; Kammergericht Berlin KGR 2005, 526 = MDR 2005, 898; OLG Hamburg OLGR 2000, 455; LG Mönchengladbach KostRsp § 5 ZPO Nr. 57 m. zust. Anm. E. Schneider; offen gelassen BGH NJW-RR 1989, 826; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn 3439, 2. Spiegelstrich [unter Aufgabe der abw.
  • OLG Karlsruhe, 30.06.2004 - 1 U 10/04

    Streitwertbemessung: Streitwertaddition nur bei unterschiedlichen

    Begehrt der Kläger die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Geldbetrages Zug um Zug gegen Erbringung einer Gegenleistung, ist ein zugleich gestellter Antrag auf Feststellung, dass sich der Beklagte hinsichtlich dieser Gegenleistung in Annahmeverzug befindet, mit dem Zahlungsantrag wirtschaftlich identisch (ebenso OLGR Hamburg 2000, 455).
  • KG, 21.03.2005 - 8 W 65/04

    Streitwertbemessung: Wirtschaftliche Identität zwischen Antrag auf

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des OLG Hamburg sowie des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Juni 2004 - 1 U 10/04; OLG Hamburg, OLGR 2000, 455).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2010 - 6 U 167/09

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten u.a. im Hinblick auf

    Die inzwischen wohl überwiegend vertretene Gegenmeinung sieht eine (wirtschaftliche) Identität zwischen der Hauptforderung und dem Feststellungsbegehren, so dass der Feststellungsantrag keinen eigenständigen Gegenstandswert habe und ein Additionsverbot bestehe (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2009, 57 - juris Tz. 8; OLG Karlsruhe Jur Büro 2007, 648 und OLGR 2004, 388; OLG Hamburg OLGR 2000, 455; LG Mönchengladbach KostRsp § 5 ZPO Nr. 57 m. zust. Anm. E. Schneider; offen gelassen BGH NJW-RR 1989, 826; Schneider-Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn 3439, 2. Spiegelstrich [unter Aufgabe der abw. Position in der Vorauflage]; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., GKG Anh I § 48 (§ 3 ZPO) Rn. 14 und Anh I § 48 (§ 3 ZPO), jew. Stichw.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 6 U 61/09

    Zustandekommen eines Anlageberatungsvertrages; Pflichten des Anlageberaters zur

    Die inzwischen wohl überwiegend vertretene Gegenmeinung sieht eine (wirtschaftliche) Identität zwischen der Hauptforderung und dem Feststellungsbegehren, so dass der Feststellungsantrag keinen eigenständigen Gegenstandswert habe und ein Additionsverbot bestehe (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2009, 57 - juris Tz. 8; OLG Karlsruhe Jur Büro 2007, 648 und OLGR 2004, 388; OLG Hamburg OLGR 2000, 455; LG Mönchengladbach KostRsp § 5 ZPO Nr. 57 m. zust. Anm. E. Schneider; offen gelassen BGH NJW-RR 1989, 826; Schneider-Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl. Rn 3439, 2. Spiegelstrich [unter Aufgabe der abw.
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 6 U 49/08

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Rahmen einer Kapitalanlage durch den

    Begehrt der Kläger - wie hier - die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Geldbetrages Zug um Zug gegen Erbringung einer Gegenleistung, ist ein zugleich gestellter Antrag auf Feststellung, dass sich der Beklagte hinsichtlich dieser Gegenleistung in Annahmeverzug befindet, mit dem Zahlungsantrag wirtschaftlich identisch (ebenso OLGR Hamburg 2000, 455 und OLGR Karlsruhe 2004, 388).
  • LG Hamburg, 10.07.2009 - 329 O 44/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärung über die Deckung durch ein

    Dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs kommt neben dem Leistungsantrag kein eigenständiger wirtschaftlicher Wert zu (HansOLG Hamburg OLGR 2000, 455).
  • OLG Hamm, 20.06.2007 - 11 W 27/07

    Streitwert einer Klage auf Feststellung des Annahmeverzuges

    Nach verbreiteter Auffassung hat der Feststellungsantrag wegen wirtschaftlicher Identität mit der Hauptforderung - wie vom Landgericht angenommen - keinen eigenen Streitwert (so etwa KG MDR 2005, 898; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 388; Hans. OLG OLGR 2000, 455; Musikalk-Heinrich, ZPO, 5. Aufl. 2007 § 3 Rz. 27).
  • LG Bielefeld, 09.07.2009 - 3 O 456/08

    (Wirtschaftliche) Bedeutung des Antrags auf Feststellung des Annahmeverzuges

    Es entspricht der herrschenden Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges wirtschaftlich keine eigene oder bestenfalls eine sehr geringe Bedeutung zukommt (OLG Düsseldorf MDR 2009, 57, OLG Bremen OLGR Bremen 2007, 625, KG MDR 2005, 898 und OLG Hamburg OLGR Hamburg 2000, 455).
  • LG Oldenburg, 24.10.2014 - 16 O 785/13

    Verzugsschaden: Geltendmachung von Inkassokosten

    Dem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges wirtschaftlich keine eigene oder bestenfalls eine sehr geringe Bedeutung zukommt (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2009, 57; KG MDR 2005, 898; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2000, 455).
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