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   OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04   

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OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04 (https://dejure.org/2005,3125)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.01.2005 - 1 U 43/04 (https://dejure.org/2005,3125)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 (https://dejure.org/2005,3125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung zum Ausgleich immaterieller Beeinträchtigungen durch eine vorübergehende Unterbringung in einem doppelt belegten Einzelhaftraum mit baulich nicht abgetrennter Toilette; Anforderungen an eine dem menschenrechtlichen Minimum entsprechende Dimensionierung und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unterbringung Strafgefangener; Entschädigung wegen Unterbringung unter menschenunwürdigen Haftbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamburg 2005, 306
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
    Wie das OLG Celle mit Urteil vom 2. Dezember 2003 (StV 2004, 84) entschieden und der BGH mit Urteil vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) bestätigt hat, stellt ein erheblicher Mangel an Einzelhaftplätzen keinen hinreichenden Grund dafür dar, geltendes Recht, namentlich den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch des Strafgefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde, zu unterlaufen.

    In dieser Auffassung sieht sich das Gericht durch die Urteile des BGH vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) und des OLG Celle vom 2. Dezember 2003 (StV 2004, 84) bestätigt.

    Die Zubilligung einer Geldentschädigung in bestimmten Fällen der Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde (BGH, Urteil vom 4. November 2004, III ZR 361/03).

    Steht eine Verletzung der Menschenwürde in Rede, so ist die Erheblichkeitsschwelle generell niedriger anzusetzen als bei einer sonstigen Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BGH, Urteil vom 4. November 2004, III ZR 361/03).

    Das Landgericht Hannover hat als Vorinstanz in der vom BGH mit Urteil vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) entschiedenen Sache, in der es darum ging, dass ein Strafgefangener gemeinsam mit vier weiteren Gefangenen zwei Tage in einem 16 qm großen Gemeinschaftshaftraum ohne räumlich abgetrennte Nasszelle verbringen musste, ein sog. Schmerzensgeld in Höhe von Euro 100, 00 pro Tag zugesprochen (StV 2003, 568, 569).

    Unter welchen Voraussetzungen einem Strafgefangenen ein Anspruch auf Entschädigung in Geld wegen menschenunwürdiger Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt zusteht, ist durch das Urteil des BGH vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) nicht abschließend höchstrichterlich geklärt.

  • OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03

    Schmerzensgeldanspruch eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
    Wie das OLG Celle mit Urteil vom 2. Dezember 2003 (StV 2004, 84) entschieden und der BGH mit Urteil vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) bestätigt hat, stellt ein erheblicher Mangel an Einzelhaftplätzen keinen hinreichenden Grund dafür dar, geltendes Recht, namentlich den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch des Strafgefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde, zu unterlaufen.

    In dieser Auffassung sieht sich das Gericht durch die Urteile des BGH vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) und des OLG Celle vom 2. Dezember 2003 (StV 2004, 84) bestätigt.

    Das OLG Celle hat in dem diese Entscheidung abändernden Berufungsurteil vom 2. Dezember 2003 (StV 2004, 84) für den Fall, dass man eine Entschädigungspflicht dem Grunde nach annehmen wollte, einen Ausgleichsbetrag in Höhe Euro 50, 00 pro Tag - quasi als symbolische Wiedergutmachung - in Betracht gezogen.

  • LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04

    Amtshaftung: Menschenunwürdige Unterbringung eines Untersuchungshäftlings

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
    Das LG Karlsruhe hat in einem Urteil vom 13. Juli 2004 (StV 2004, 550, 553 f.) eine ebenfalls als eher symbolisch bezeichnete Geldentschädigung von Euro 250, 00 für die erste Woche (= rund Euro 35, 00 pro Tag) und Euro 200, 00 für jede weitere Woche (= rund Euro 28, 00 pro Tag) der Unterbringung zweier Untersuchungsgefangener in einem 8, 89 qm großen Haftraum mit nur durch einen Vorhang abgetrennter Toilette für gerechtfertigt gehalten.

    Bei der vorübergehenden Mehrfachbelegung von grundsätzlich für eine Einzelbelegung vorgesehenen und entsprechend kleinen Hafträumen mit baulich nicht abgetrennter Toilette handelt es sich um eine häufiger auftretende Konstellation, wie etwa der beim Senat noch anhängige, gemäß §§ 239, 246 ZPO ausgesetzte Rechtsstreit betreffend eine Doppelbelegung in der Justizvollzugsanstalt Am Hasenberge im Februar 2002 oder der vom Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 13. Juli 2004 (StV 2004, 550 ff.; soweit ersichtlich noch nicht rechtskräftig) entschiedene Rechtsstreit zeigen.

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
    In diesem Zusammenhang verweist der Senat auf die bei Kaiser/Kerner/Schöch (Strafvollzug, 4. Aufl. 1992, § 6 Rdn. 61) und in dem Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 18. Juli 2003 (NJW 2003, 2843, 2845) zusammengefassten Anforderungen an eine dem menschenrechtlichen Minimum entsprechende Dimensionierung und Ausstattung von Hafträumen.

    Immerhin sah bereits § 106 Abs. 4 der Dienst- und Vollzugsordnung vom 1. Dezember 1961 eine entsprechende Regelung vor, welche nach dem Inkrafttreten des StVollzG in Allgemeine Verfügungen der Bundesländer übernommen wurde (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Juni 1967, MDR 1967, 1024; OLG Frankfurt a.M., NJW 2003, 2843, 2845; Lesting, StV 2003, 569, 570).

  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
    Dies gilt umso mehr, als der Kläger hier - anders als derjenige in dem mit Urteil des BGH vom 4. November 2004 entschiedenen Fall - keine Feststellung der Rechtswidrigkeit der im Streit befindlichen Unterbringung im Verfahren nach § 109 StVollzG erreicht hat, weil die zuständige Strafvollstreckungskammer seinen nach Erledigung der Hauptsache gestellten Feststellungsantrag entgegen den inzwischen ergangenen Beschlüssen des BVerfG vom 27. Februar 2002 (NJW 2002, 2699 f., Anlage BG 1) und vom 13. März 2002 (NJW 2002, 2700 f.) als unzulässig zurückgewiesen hat und seine hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist.
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
    Dies gilt umso mehr, als der Kläger hier - anders als derjenige in dem mit Urteil des BGH vom 4. November 2004 entschiedenen Fall - keine Feststellung der Rechtswidrigkeit der im Streit befindlichen Unterbringung im Verfahren nach § 109 StVollzG erreicht hat, weil die zuständige Strafvollstreckungskammer seinen nach Erledigung der Hauptsache gestellten Feststellungsantrag entgegen den inzwischen ergangenen Beschlüssen des BVerfG vom 27. Februar 2002 (NJW 2002, 2699 f., Anlage BG 1) und vom 13. März 2002 (NJW 2002, 2700 f.) als unzulässig zurückgewiesen hat und seine hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde ohne Erfolg geblieben ist.
  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 204/96

    Haftung der Aufsichtsbehörde wegen Unterlassens des Einschreitens gegen einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
    Das Verschulden im Rahmen des § 839 BGB muss sich nur auf die Verletzung der Amtspflicht beziehen, nicht aber auf den Eintritt eines (ersatzfähigen) Schadens (BGHZ 135, 354, 362).
  • LG Hannover, 15.07.2003 - 17 O 338/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Strafvollzug

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
    Das Landgericht Hannover hat als Vorinstanz in der vom BGH mit Urteil vom 4. November 2004 (III ZR 361/03) entschiedenen Sache, in der es darum ging, dass ein Strafgefangener gemeinsam mit vier weiteren Gefangenen zwei Tage in einem 16 qm großen Gemeinschaftshaftraum ohne räumlich abgetrennte Nasszelle verbringen musste, ein sog. Schmerzensgeld in Höhe von Euro 100, 00 pro Tag zugesprochen (StV 2003, 568, 569).
  • OLG Frankfurt, 15.08.1985 - 3 Ws 447/85

    Haftraum; Mindestanforderungen an Grundfläche; Anzahl der Gefangenen; Unzulässige

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
    Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 15. August 1985 (NStZ 1985, 572 f.) erkannt, dass die Belegung eines Haftraums mit einer Grundfläche von 11, 54 qm (= 3,84 qm pro Person) und einer Toilette mit ausklappbarer Schamwand mit drei Gefangenen deren Menschenwürde verletze, und zwar unabhängig davon, wie lange am Tage und zu welchem Zweck sich der einzelne Gefangene in dem Haftraum aufgehalten habe.
  • OLG Celle, 16.09.2002 - 16 W 47/02

    Schmerzensgeld wegen einer die Menschenwürde verletzenden Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04
    In einem Beschluss vom 16. September 2002 (NJW 2003, 2463, 2464) hat das OLG Celle eine Geldentschädigung bis zu Euro 100, 00 pro Tag bei einer fünftägigen Unterbringung zweier Strafgefangener in einer als Einzelhaftraum vorgesehenen Zelle mit einer Grundfläche von etwa 7, 6 qm und nicht abgetrennten sanitären Einrichtungen als angemessen angesehen.
  • OLG Hamburg, 06.05.2002 - 1 W 66/01

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Entschädigung bei vorübergehender

  • LG Braunschweig, 15.04.1983 - 50 StVK 555/82
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    So wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Unterbringung in einem mehrfach belegten Haftraum ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, wenn eine Mindestfläche von 6 m2 und 7 m2 pro Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, NJW 2005, S. 514; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Rn. 49; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris Rn. 20 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris Rn. 48).

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht dementsprechend dahin, bei einer längeren Dauer der menschenunwürdigen Unterbringung auf Zusatzerfordernisse wie etwa eine Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohls zu verzichten beziehungsweise diese als gegeben anzusehen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris Rn. 60, 62; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris Rn. 70 a.E.).

  • OLG Hamm, 18.03.2009 - 11 U 88/08

    Schadensersatz wegen menschenunwürdiger Haftsituation in Justizvollzugsanstalt

    Ein solcher Mangel mag eine gemeinschaftliche Unterbringung rechtfertigen, keinesfalls aber eine solche zu menschenunwürdigen Bedingungen (ebenso OLG Hamburg OLGR 2005, 306).

    Hinzu kommt, dass in den nach StrEG zu entschädigenden Fällen die Untersuchungs- bzw. Strafhaft nur bei rückblickender Betrachtung als ungerechtfertigt anzusehen ist, während es sich hier um einen von vornherein rechtswidrigen Eingriff handelt (OLG Hamburg OLG-Report 2005, 306), der dem betroffenen Gefangenen infolge von Organisationsmängeln des Landes bewusst zugefügt worden ist.

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1695/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Deren Unterschreitung wird zum Teil als Menschenwürdeverletzung beurteilt, wenn zugleich die Toilette nicht abgetrennt oder nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris, Rn. 42; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris, Rn. 11 ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06

    Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M.

    Ein solches zwingendes "Junktim" zwischen der Feststellung einer Verletzung des Art. 1 Abs. 1 GG einerseits und der Zuerkennung einer Geldentschädigung besteht aber rechtlich nicht (BGH, Urt. v. 04.11.2004 - III ZR 361/03 -, a.a.O., unter 2.b der Gründe [JURIS Rn. 12 ff]; gebilligt durch BVerfG, a.a.O.; OLG Hamburg, Urt. v. 14.01.2005 - 1 U 43/04 -, OLGR 2005, 306, 309; Senat, zuletzt Beschl. v. 06.02.2006 - 1 W 07/06 -, amtl.
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

    Ebenso fehlen Ausführungen zur baulich in die Gemeinschaftszelle integrierten Toilette, obwohl diese Tatsache zwischen den Parteien des Ausgangsverfahrens unstreitig war und sie in der obergerichtlichen Rechtsprechung einen wichtigen Beurteilungsfaktor darstellt, ob die Gesamtumstände einer Gemeinschaftsunterbringung in Haft einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes darstellen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris, Rn. 42; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris, Rn. 11 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 19. Juni 2008 - 11 U 24/07 -, juris, Rn. 26).
  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 826/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

    Deren Unterschreitung wird zum Teil als Menschenwürdeverletzung beurteilt, wenn zugleich die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris, Rn. 42; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris, Rn. 11 ff.).
  • BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 1403/09

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20

    So wird nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Unterbringung in einem mehrfach belegten Haftraum ohne das Hinzutreten weiterer Umstände als Verstoß gegen die Menschenwürde angesehen, wenn eine Mindestfläche von 6 m 2  und 7 m 2  pro Gefangenen nicht eingehalten wird und die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 3. August 2004 - 4 W 20/04 -, NJW 2005, S. 514; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Juli 2005 - 12 U 300/04 -, NJW-RR 2005, S. 1267; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris, Rn. 49; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris, Rn. 11 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Januar 2006 - 1 Ws 147/05 -, juris, Rn. 2; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 11 W 78/07 -, juris, Rn. 20 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18. Februar 2009 - 11 U 88/08 -, juris, Rn. 48).
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 457/07
    An der menschenunwürdigen Unterbringung ändert nichts, dass der Antragsteller an der täglichen Freistunde im Hof teilnehmen konnte (OLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2005, OLGR Hamburg 2005, 306 [juris - Rz. 42]).

    Der Höhe nach ist ein Betrag in Höhe von 25, 00 EUR pro Tag angemessen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2005, aaO.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2005, NJW-RR 2005, 1267; KG, Beschluss vom 15.08.2005, NJW-RR 2005, 1478).

    Die Kammer steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Gerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge in diesem Bereich angenommen haben (KG, OLG Report 2005, 813: 20, 00 EUR; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267: 2.000,00 EUR für 98 Tage; OLG Hamburg, OLG Report 2005, 306: 25, 00 EUR).

  • BVerfG, 20.05.2016 - 1 BvR 3359/14

    Versagung von Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von

    Deren Unterschreitung wird zum Teil als Menschenwürdeverletzung beurteilt, wenn zugleich die Toilette nicht abgetrennt beziehungsweise nicht gesondert entlüftet ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ; OLG Hamburg, Urteil vom 14. Januar 2005 - 1 U 43/04 -, juris, Rn. 42; OLG Koblenz, Urteil vom 15. März 2006 - 1 U 1286/05 -, juris, Rn. 11 ff.).
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 362/07
    An der menschenunwürdigen Unterbringung ändert nichts, dass der Antragsteller an der täglichen Freistunde im Hof teilnehmen konnte (OLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2005, OLGR Hamburg 2005, 306 [juris - Rz. 42]).

    Der Höhe nach ist ein Betrag in Höhe von 25, 00 EUR pro Tag angemessen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14.01.2005, aaO.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2005, NJW-RR 2005, 1267; KG, Beschluss vom 15.08.2005, NJW-RR 2005, 1478).

    Die Kammer steht mit dieser Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Gerichte, die in vergleichbaren Fällen einer gemeinschaftlichen Unterbringung ohne hinreichend abgetrennten Sanitärbereich Entschädigungsbeträge in diesem Bereich angenommen haben (KG, OLG Report 2005, 813: 20, 00 EUR; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 1267: 2.000,00 EUR für 98 Tage; OLG Hamburg, OLG Report 2005, 306: 25, 00 EUR).

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 86/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 78/07

    Menschenunwürdige Unterbringung Strafgefangener wegen zu kleiner Hafträume bzw.

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 54/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 59/08

    Anspruch auf Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen

  • OLG Hamm, 25.03.2009 - 11 W 106/08

    Amtshaftung wegen gegen die Menschenwürde verstoßender Gemeinschaftsunterbringung

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 85/07

    Amtshaftungsansprüche wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen - Zelle mit

  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 77/07

    Menschenunwürdige Unterbringung in Gemeinschaftszelle ohne hinreichend

  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

  • OLG Hamm, 13.06.2008 - 11 W 87/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung durch menschenunwürdige

  • BVerfG, 17.02.2020 - 1 BvR 1624/16

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • BVerfG, 13.07.2016 - 1 BvR 183/12

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • OLG Hamm, 12.09.2008 - 11 W 62/08

    Sofortige Beschwerde in Sachen Amtspflichtsverletzung; Gemeinschaftliche

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 3358/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1644/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 1624/16

    Vorverlagerung ungeklärter Rechtsfragen zur menschenwürdigen Unterbringung von

  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 1296/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 3403/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Amtshaftungsklage

  • KG, 27.01.2015 - 9 U 232/12

    Amtshaftung im berliner Strafvollzug: Schuldhafte Amtspflichtverletzung bei

  • OLG Koblenz, 15.03.2006 - 1 U 1286/05

    Menschenunwürdige Unterbringung im Strafvollzug als Amtspflichtverletzung:

  • OLG Hamm, 29.10.2010 - 11 U 239/09

    Zurverfügungstellung von unter 5 qm Haftraumgrundfläche pro Gefangenen und

  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

  • LG Berlin, 30.11.2011 - 86 O 360/10

    Verurteilung des Landes Berlin zu Entschädigung in Höhe von 1.460,- - wegen

  • LG Hagen, 07.11.2007 - 10 O 95/07

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Strafvollzug

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 18 U 189/07

    Entschädigungspflicht wegen Unterbringung mehrerer Gefangener in einem Haftraum -

  • LG Koblenz, 16.03.2006 - 1 O 556/04

    Staatshaftung: Entschädigung für eine lang andauernde gemeinschaftliche

  • LG Berlin, 28.03.2012 - 86 O 354/11

    Amtshaftung des Landes Berlin: Entschädigung wegen menschenrechtswidriger

  • KG, 09.08.2011 - 6 W 41/11

    Verjährung: Fristbeginn für Schadensersatzansprüche wegen menschenrechtswidriger

  • LG Detmold, 02.11.2006 - 9 O 629/05

    Menschenwürdige Unterbringung in einem mit zwei bzw. vier Personen belegten

  • LG Köln, 26.08.2022 - 123 StVK 71/21
  • LG Bonn, 16.03.2009 - 1 O 400/07
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