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   OLG Hamm, 31.07.2007 - 27 W 31/07   

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OLG Hamm, 31.07.2007 - 27 W 31/07 (https://dejure.org/2007,5387)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2007 - 27 W 31/07 (https://dejure.org/2007,5387)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 27 W 31/07 (https://dejure.org/2007,5387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 116 Abs. 1 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 116 Abs. 1 Nr. 1
    Zumutbarkeit eines Kostenvorschusses im Insolvenzverfahren durch das Bundesland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 2 O 133/07
  • OLG Hamm, 31.07.2007 - 27 W 31/07

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 171
  • NZI 2007, 660
  • OLG-Report Hamm 2007, 765
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch Insolvenzgläubiger

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2007 - 27 W 31/07
    Der Senat hält daran trotz der sowohl vom BGH in einem obiter dictum in der Rechtsbeschwerdeentscheidung zur letztgenannten Senatsentscheidung (BGH, Beschluss vom 06.03.2006 - II ZB 11/05 - = ZIP 2006, 682) und auch im Schrifttum (vgl. beispielhaft Gelpcke, ZIP 2006, 1722) verschiedentlich geäußerten Kritik im Grundsatz fest.
  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2007 - 27 W 31/07
    Etwas anderes gilt auch nicht aufgrund der Kostenfreiheit gemäß § 2 Abs. 1 GKG, weil diese Vorschrift nicht für die Auslegung des § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO maßgebend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.1998 - XI ZR 4/98 - = VersR 1999, 206, Rdnr. 6).
  • OLG Hamm, 21.06.2005 - 27 W 17/05

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch die Insolvenzgläubiger

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2007 - 27 W 31/07
    a) Der Senat hat allerdings in der Vergangenheit in ständiger Rechtsprechung, auch in mehreren veröffentlichten Beschlüssen (u.a. Beschluss vom 9.6. 2005 - 27 W 44/05 - = NZI 2006, 42; Beschluss vom 21.6.2005 - 27 W 17/05 - = ZIP 2005, 1711), die Auffassung vertreten, dass es für die Zumutbarkeit der Aufbringung des Vorschusses darauf ankommt, in welcher Höhe der Insolvenzgläubiger Vorschüsse aufzubringen hätte, wenn er den auf ihn voraussichtlich entfallenden Verbesserungsbetrag selbst in einem Rechtsstreit verfolgen würde.
  • BGH, 19.06.2006 - II ZR 312/05

    Zumutbarkeit von Prozesskostenvorschüssen durch die Insolvenzgläubiger

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2007 - 27 W 31/07
    Es hat sich im Gegenteil gezeigt, dass in mehreren Fällen, in denen nach der Berechnungsmethode des Senats der notwendige Vorschuss zwei oder drei Hauptgläubigern gemeinsam zuzumuten war, nach der "wertenden", aber quantitativ nicht näher bestimmten Auffassung des BGH, nach der der Vorschuss dann zumutbar ist, wenn der voraussichtliche Verbesserungsbetrag für den Gläubiger lediglich "deutlich" über dem erforderlichen Vorschuss liegt (so z.B. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2006 - II ZR 312/05 - ), der Vorschuss bereits einem einzelnen Gläubiger alleine zumutbar war.
  • BGH, 22.03.1982 - VIII ZR 42/81

    Rückgewähranspruch bei Veräußerung von zu einer Konkursmasse gehörendem Vermögen

    Auszug aus OLG Hamm, 31.07.2007 - 27 W 31/07
    Davon abgesehen fehlt dem Klageantrag zu 1. auch die hinreichende Erfolgsaussicht i.S.v. § 114 ZPO, weil der Rückgewähranspruch aus einer Insolvenzanfechtung bei anfechtbarer Grundstücksveräußerung auf Rückauflassung und Eintragung des Schuldners als Eigentümer im Grundbuch geht (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.1982 - VIII ZR 42/81 - = ZIP 1982, 857, Rdnr. 8; Gottwald/Huber, Insolvenzrechtshandbuch, 3. Aufl. 2006, § 51 Rdnr. 31).
  • KG, 28.07.2008 - 2 U 50/08

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Prozesskostenaufbringung durch

    (ebenso BGH, Beschluss vom 06.12.2007, II ZA 12/07; Senat, Beschluss vom 14.07.2008, 2 W 91/08; OLG Hamm, OLGR 2007, 765; OLG München, Beschluss vom 02.03.2006, 21 U 1844/06; OLG Rostock, OLGR 2003, 254; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 315).

    Zumutbarkeit im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO ist folglich gegeben (ebenso: OLG München, Beschluss vom 02.03.2006, 21 U 1844/06, das die Zumutbarkeit jedenfalls ab einem 5-fachen Übersteigen annimmt; sowie OLG Hamm, OLGR 2007, 765, das die Zumutbarkeit jedenfalls ab einem 6-fachen Übersteigen annimmt).

  • KG, 14.07.2008 - 2 W 91/08

    Prozesskostenhilfe: Vorschusspflicht von Insolvenzgläubigern

    Wenn der aus der voraussichtlich realisierbaren Forderung für den Insolvenzgläubiger folgende Mehrbetrag ein Vielfaches des Vorschusses ausmacht, ist Zumutbarkeit grundsätzlich anzunehmen (vgl. OLG Hamm ZInsO 2007, 1049, 1050; OLG München, Beschl. v. 2.3.2006 -21 U 1844/06-; s.a. BGH, Beschl. v. 6.12.2007 -II ZA 12/07- und Beschl. v. 19.6.2006 -II ZR 312/05-, wo die Abwägung maßgeblich damit begründet wird, dass ein Ertrag zu erwarten sei, der "deutlich höher" als der Kostenvorschuss sei).
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