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   OLG Jena, 23.08.2000 - 2 U 92/00   

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https://dejure.org/2000,2636
OLG Jena, 23.08.2000 - 2 U 92/00 (https://dejure.org/2000,2636)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.08.2000 - 2 U 92/00 (https://dejure.org/2000,2636)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. August 2000 - 2 U 92/00 (https://dejure.org/2000,2636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung; Abwendung der Zwangsvollstreckung; Inkongruente Deckung; Zahlung auf fällige Forderung; Insolvenz

  • Judicialis

    InsO § 143; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 143, § 131 Abs. 1 Nr. 1
    Inkongruente Deckung und Abwendung der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1734
  • NZI 2001, 47
  • OLG-Report Jena 2001, 43
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus OLG Jena, 23.08.2000 - 2 U 92/00
    Die landgerichtliche Entscheidung steht in Übereinstimmung mit der im landgerichtlichen Urteil zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.09.1997, abgedruckt in BGHZ 136, 309 ff. Danach liegt eine inkongruente Deckung im Sinne der Insolvenzordnung auch dann vor, wenn der Schuldner zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf eine fällige Forderung zahlt.
  • OLG Stuttgart, 13.11.2002 - 3 U 19/02

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Deckung bei Zahlungen zur Abwendung der

    Das im Urteil des 5. Zivilsenats vom 15.07.2002 ferner zitierte Urteil des OLG Jena (ZIP 2000, 1734f.) bezog sich sogar nur auf eine solche Zahlung des späteren Insolvenzschuldners, die in die Monatsfrist des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO gefallen war.
  • OLG Hamburg, 22.03.2002 - 1 U 55/01

    Anfechtung von Zahlungen an den Träger der Sozialversicherung nach Anzeige der

    Diese vom BGH zur Konkursanfechtung entwickelte Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 1997, BGHZ 136, S. 309, 312 = NJW 1997 S. 3445, 3446 = ZIP 1997 S. 1929, 1930; Urteil vom 20. November 2001, ZIP 2002 S. 228, 229) gilt auch für § 131 InsO (vgl. OLG Jena, Urteil vom 23. August 2000; ZIP 2000 S. 1734, 1735).
  • OLG München, 02.08.2002 - 21 U 5950/01

    Inkongruente Deckung bei Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Der Senat schließt sich den Entscheidungen des BGH vom 09.09.1 997 (BGHZ 136, 309/312 f.; vgl. dazu auch Münzberg JZ 1998, 308 ff.) und des OLG Jena vom 23.08.2000 (ZIP 2000, 1734) an.
  • OLG Brandenburg, 03.04.2003 - 8 U 92/02

    Anfechtung von Rechtshandlungen des Schuldners durch den Insolvenzverwalter

    Im Fall der Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ist die Deckung inkongruent, weil ein Gläubiger sich mit Hilfe der Androhung und ggf. bereits des Einsatzes staatlicher Zwangsmittel (etwa bei "freiwilliger" Zahlung an den Gerichtsvollzieher vor Vollstreckungsbeginn) eine ungerechtfertigte Priorität vor den anderen Gläubigern verschafft hat (vgl. BGH NJW 2002, 2568; BGH ZIP 1997, 1929, 1930; OLG Jena ZIP 2000, 1734, 1735; Frankfurter Kommentar zur InsO/Dauernheim, 3. Aufl., § 131 Rn. 24; Smid/Zeuner, InsO, 2. Aufl., § 131 Rn. 20; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 30 Rn. 52c; Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Aufl., § 131 Rn. 20).
  • LG Ellwangen/Jagst, 23.05.2003 - 3 O 35/03

    Zivilprozessuale Ausgestaltung der Aktivlegitimation eines Insolvenzverwalters;

    Grundsätzlich ist in der Zahlung einer fälligen Forderung in der Höhe wie sie geschuldet ist, allerdings nur eine kongruente Deckung zu sehen, nach herrschender Meinung ist diese jedoch allerdings dann als inkongruente Deckung zu sehen sein, wenn der Schuldner zur Abwendung der Zwangsvollstreckung bezahlt (vgl. in WM 1987, Seite 2093: OLG Jena ZIP 2000, Seite 1734, BGH ZIP 2002, Seite 1159).
  • LG Cottbus, 21.11.2001 - 5 O 167/01

    Rückzahlungsansprüche von Ausgleichsabgaben aufgrund einer Insolvenzanfechtung

    Insoweit liegt nach der zutreffenden Ansicht der Klägerin ein Fall der inkongruenten Deckung vor, denn nicht nur Pfändungen selber, sondern auch Zahlungen zur Abwehr von Pfändungen führen zu einer inkongruenten Deckung, da der Zahlungsempfänger die Leistung nicht in dieser Art verlangen kann ( BGH ZIP 1997, 1929 f.; OLG ZIP 2000, 1734 f.).
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