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   OLG Oldenburg, 31.03.2000 - 1 W 106/99   

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OLG Oldenburg, 31.03.2000 - 1 W 106/99 (https://dejure.org/2000,12021)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.03.2000 - 1 W 106/99 (https://dejure.org/2000,12021)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. März 2000 - 1 W 106/99 (https://dejure.org/2000,12021)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KostO § 154 Abs. 2
    Umfang des Zitiergebots; Erläuterung des Geschäftswerts

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 9 T 1424/98
  • OLG Oldenburg, 31.03.2000 - 1 W 106/99

Papierfundstellen

  • OLG-Report Oldenburg 2000, 272
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 14.12.2006 - V ZB 115/06

    Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagen in der Kostenberechnung

    Es sieht sich hieran durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 31. März 2000, OLGR 2000, 272, gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03

    Formelle Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagenpositionen in einer

    2000, 314 = OLGR 2000, 272; wohl auch KG Rpfleger 1974, 241, 242).

    Eine abweichende Beurteilung der Rechtsfrage ergibt sich allerdings aus dem vom Landgericht für die Begründung seiner gegenteiligen Auffassung herangezogenen Beschluss des OLG Oldenburg vom 31.03.2000 (OLGR 2000, 272 f. = NdsRpfl. 2000, 314 f.).

  • OLG Hamm, 05.02.2007 - 15 W 161/06

    Anrechnung der Entwurfs- auf die Beurkundungsgebühr; Formelle Anforderungen an

    2000, 314 = OLGR 2000, 272).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.2006 - 10 W 33/06

    Zur Reichweite des Zitiergebots des § 154 Abs. 2 KostO

    Wohl aber weicht er von der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 31.03.2000, 1 W 106/99, OLGR 2000, 272 ab.
  • BGH, 02.12.2002 - NotZ 19/02

    Anforderungen an die Aufschlüsselung des Geschäftswerts

    Zu diesem Zweck kann es aber auch erforderlich sein, den Geschäftswert in dem oben genannten Umfang aufzuschlüsseln (vgl. OLG Oldenburg OLGR 2000, 272 = Nds. Rpfl. 2000, 314; LG Bayreuth JurBüro 1975, 1629; Hartmann, Kostengesetze 32. Aufl. § 154 KostO Rn. 6 u. 12).
  • OLG Koblenz, 21.05.2002 - Not 1/02

    Kostenrechnung bei zusammengesetztenWerten

    Unter der Geltung des § 154 Abs. 2 KostO n. F. gelten diese Erfordernisse erst recht (vgl. OLG Oldenburg OLGR 2000, 272, 273; OLG Hamm NJW-RR 2000, 366 ; Hartmann, KostG, 31. Aufl., § 154 KostO Rn. 6; Korintenberg/Bengel, § 154 KostO Rn. 8; einschränkend Tiedtke/Schmidt, DNotZ 1995, 737, 738).

    So schreibt z. B. Hartmann, Kostengesetz, 31. Aufl., § 154 KostO , Rn. 6, ohne jede Begründung "es kann erforderlich sein, den Geschäftswert aufzuschlüsseln", auch das OLG Oldenburg, welches das Oberlandesgericht Koblenz in seiner Entscheidung zitiert (OLGR Oldenburg 2000, 272) führt ohne jede Begründung oder Zitat aus, die Kostenrechnung müsse aus sich heraus so geschaffen sein, dass sich der Kostenschuldner nur auf ihrer Grundlage entscheiden können müsse, ob er den Beschwerdeweg beschreiten solle.

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2004 - 10 W 86/04

    Zur rückwirkenden Änderung einer rechtsfehlerfrei getroffenen Entscheidung durch

    Es sind alle gebührenbegründenden Vorschriften in der Kostenberechnung vollständig anzugeben, damit der zumeist in Gebührenrechnungen unerfahrene Kostenschuldner die Subsumtion des Notars nachvollziehen kann (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 31.03.2000 - 1 W 106/99).
  • LG Arnsberg, 10.03.2003 - 2 T 44/02

    Unwirksamkeit einer nicht dem Zitiergebot entsprechenden Kostenrechnung

    In den letzten Jahren ist die Richtigkeit dieser Auffassung jedoch vermehrt in Frage gestellt worden, vgl. OLG Oldenburg, Beschluß vom 31.03.2000, Az. 1 W 106/99, OLGR 2000, 272; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28.09.2000, Az. 10 W 54/00, OLGR 2001, 146 = MDR 2001, 175; wohl auch Brandenburgisches OLG, Beschluß vom 11.12.1995, Az. 8 Wx 155/95, OLGR 1997, 30.
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