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   OLG Oldenburg, 16.11.1999 - 11 UF 121/99   

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https://dejure.org/1999,6340
OLG Oldenburg, 16.11.1999 - 11 UF 121/99 (https://dejure.org/1999,6340)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.11.1999 - 11 UF 121/99 (https://dejure.org/1999,6340)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. November 1999 - 11 UF 121/99 (https://dejure.org/1999,6340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters zur Namenserteilung; Erforderlichkeit der Einbenennung für das Kind; Abwägung der Interessen des jeweiligen Elternteils an der Erhaltung des Namensbandes zu dem Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters zur Namenserteilung; Erforderlichkeit der Einbenennung für das Kind; Abwägung der Interessen des jeweiligen Elternteils an der Erhaltung des Namensbandes zu dem Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 694
  • OLG-Report Oldenburg 2000, 104
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 18.06.1999 - 11 UF 26/99

    Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Namensänderung minderjähriger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.11.1999 - 11 UF 121/99
    Mit dem Begriff der "Erforderlichkeit" ist eine höhere Eingriffsschwelle vorgegeben worden als sie bisher bestand (vgl. dazu die Entscheidung des Senats 11 UF 26/99 - veröffentlicht in OLG Report 1999, 237 = FamRZ 1999, 1381 mit weit.Nachw.).
  • OLG Köln, 13.01.1999 - 14 UF 220/98

    Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung aller Beteiligten im Verfahren zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.11.1999 - 11 UF 121/99
    Im Rahmen dieser Abwägung können das persönliche Verhalten des Kindesvaters gegenüber den Kindern und die Regelmäßigkeit seiner Unterhaltsleistungen von Bedeutung sein (so auch OLG Köln FamRZ 1999, 734 [OLG Köln 13.01.1999 - 14 UF 220/98] ), ebenso wie die Neuschaffung eines namensrechtlichen Bandes zu dem weiteren - im Familienverbund der neuen Ehe lebenden - Kind des Ehemanns der Kindesmutter aus dessen erster Ehe.
  • OLG Celle, 03.02.1999 - 15 UF 259/98
    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.11.1999 - 11 UF 121/99
    Erforderlich ist eine Einbenennung infolgedessen nur, wenn sie für das Kind einen so hohen Nutzen verspricht, daß ein sich um sein Kind verständig sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes zu dem Kind nicht bestünde (so Wagenitz FamRZ 1998, 1546ff (1551f); vgl. dazu auch die Entscheidungen OLG Braunschweig in OLG-Report 1999, 123f und OLG Celle in OLG Report 1999, 141f).
  • OLG Braunschweig, 25.11.1998 - 1 UF 178/98

    Ersetzung der Einwilligung des Kindesvaters zur Namenserteilung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.11.1999 - 11 UF 121/99
    Erforderlich ist eine Einbenennung infolgedessen nur, wenn sie für das Kind einen so hohen Nutzen verspricht, daß ein sich um sein Kind verständig sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes zu dem Kind nicht bestünde (so Wagenitz FamRZ 1998, 1546ff (1551f); vgl. dazu auch die Entscheidungen OLG Braunschweig in OLG-Report 1999, 123f und OLG Celle in OLG Report 1999, 141f).
  • OLG Köln, 22.04.2002 - 27 UF 221/01

    Namensänderung bei additiver Einbenennung

    Eine mit der Trennung des Namensbandes verbundene Einbenennung ist nur dann als aus Gründen des Kindeswohls unabdingbar notwendig anzusehen, wenn anderenfalls schwerwiegende Nachteile zu befürchten wären oder die Einbenennung zumindest einen so erheblichen Vorteil für das Kind darstellen würde, dass ein sich verständig sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Namensbandes nicht bestehen würde (vgl. BGH MDR 2001, 218; .OLG Köln FamRZ 2001, 1547, 1548; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 694 f ).
  • OLG Köln, 23.01.2006 - 4 UF 183/05

    Zu den Einbenennungsvoraussetzungen nach § 1618 BGB

    Entgegen der in der Beschwerde zitierten Entscheidung des OLG Oldenburg (FamRZ 2000, 694) reicht das als triftiger Grund für eine Namensänderung jedoch nicht aus.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2000 - 8 A 715/00

    Rechtmäßigkeit der Änderung des Familiennamens; Annahme des Vorliegens eines

    vgl. OVG Nds., Urteil vom 23. Mai 2000 - 10 L 3281/99 -, NJW 2000, 3151 (3153); Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucksache 13/4899, S. 29 (92); zur Zielsetzung des § 1618 BGB vgl. auch: OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. Juni 1999 - 11 UF 26/99 -, NJW 2000, 367 f.; Beschluss vom 16. November 1999 - 11 UF 121/99 -, FamRZ 2000, 694; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. Juli 1999 - 5 WF 46/99 -, FamRZ 2000, 696; OLG Rostock, Beschluss vom 12. Januar 2000 - 8 UF 402/99 -, FamRZ 2000, 695 f.; BayOblG, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1Z BR 11/00 -, StAZ 2000, 299 (300); Wagenitz, FamRZ 1998, 1545 (1551 f.).
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 26 WF 26/01

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Zustimmung zur Einbenennung eines Kindes

    Sie kann zwar im Falle der Verweigerung durch das Gericht ersetzt werden, wenn die Namenserteilung zum Wohl des Kindes erforderlich ist (§ 1618 Satz 4 BGB), mithin für das Kind einen so hohen Nutzen verspricht, dass ein Elternteil, der sich um sein Kind verständig sorgt, auf der Erhaltung des Namensbandes zu dem Kind nicht bestünde (OLG Oldenburg, a.a.O., OLG Oldenburg FamRZ 2000, 694 f; OLG Braunschweig OLG Report 1999, 141 f).
  • OLG Brandenburg, 18.06.2001 - 10 UF 74/01

    Erforderlichkeit des Einvernehmens der Beteiligten hinsichtlich der Einbenennung

    Dabei kann das persönliche Verhalten des Vaters gegenüber dem Kind von Bedeutung sein (OLG Köln, FamRZ 1999, 734 f; OLG Oldenburg, FamRZ 2000, 694).
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