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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.02.1996 - 14 WF 22/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5388
OLG Köln, 22.02.1996 - 14 WF 22/96 (https://dejure.org/1996,5388)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.02.1996 - 14 WF 22/96 (https://dejure.org/1996,5388)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 14 WF 22/96 (https://dejure.org/1996,5388)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 850
  • FamRZ 1996, 1152
  • Rpfleger 1996, 415
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1637/99

    Wirksamkeit der fehlerhaften Zustellung; Wohnung im Sinne der

    Der Beklagte hatte es durch eine rechtzeitige Ummeldung, , Entfernung seines Namens auf dem Hausbriefkasten oder Stellung eines Nachsendeantrages selbst in der Hand, eine wirksame Zustellung in der Wohnung seiner früheren Lebensgefährtin zu verhindern - ein Nachsendeantrag entspräche in dieser Wohnsituation nur der Wahrung der gebotenen Sorgfalt (vgl. BGH Beschl. vom 13. Juli 1979 - I ZB 4/79 - VersR 1979, 1030; OLG Köln, Beschl. vom 22. Febr. 1996 - 14 WF 22/96 - MDR 1996, 850) -oder durch verlässliche Absprachen eine sofortige Nachsendung zu gewährleisteten.
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09

    Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von

    Darauf, dass der Zustellungsadressat unter der Zustellanschrift wohnt, kann sich die Beweiskraft der Zustellungsurkunde gemäß § 418 Abs. 1 ZPO mithin nicht erstrecken (vgl. BVerfG NJW-RR 1992, 1084; NJW 1992, 224; BGH NJW 2004, 2386; NJW 1992, 1963; NJW 1992, 1239; FamRZ 1990, 143; KG MDR 2005, 107; OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2001, 1013; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223; Zöller/Stöber, a.a.O., § 182, Rdnr. 14; a.A. OLG Köln MDR 1996, 850, für den Fall, dass der Zustellungsadressat die Anschrift selbst angegeben hatte).
  • OLG Brandenburg, 19.06.2019 - 7 U 16/18

    Anfechtungsklage gegen einen Gesellschafterbeschluss

    Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich nicht generell darauf, dass der Zustellungsempfänger tatsächlich unter der Zustellungsanschrift wohnt (BVerfG NJW-RR 1992, 1084; OLG Köln, MDR 1996, 850), da die tatsächlichen Voraussetzungen der "Wohnung" i.S.d. § 181 ZPO vom Zusteller regelmäßig nicht wahrgenommen werden.
  • OLG Köln, 13.09.2001 - 13 W 54/01

    Zulässigkeit einer Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren

    Grundsätzlich ist jedoch von einer hinreichenden Erfolgsaussicht auszugehen, wenn es um die erstmalige Vernehmung von Zeugen in einem gerichtlichen Verfahren geht, selbst wenn die Beweisbarkeit der Parteibehauptung eher unwahrscheinlich erscheint (vgl. BGH, NJW 1988, 266; OLG Köln, OLGR 1996, 171).

    Etwas anderes mag dann gelten, wenn nur eine Vernehmung des Prozessgegners als Partei nach § 445 ZPO in Betracht kommt und eine eingehende Stellungnahme des Gegners, für deren Unrichtigkeit sich keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, zuungunsten des Antragstellers vorliegt (vgl. OLG Köln, OLGR 1996, 171).

  • OLG Brandenburg, 08.05.2019 - 7 U 16/18
    Die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich nicht generell darauf, dass der Zustellungsempfänger tatsächlich unter der Zustellungsanschrift wohnt (BVerfG NJW-RR 1992, 1084; OLG Köln, MDR 1996, 850), da die tatsächlichen Voraussetzungen der "Wohnung" i.S.d. § 181 ZPO vom Zusteller regelmäßig nicht wahrgenommen werden.
  • OLG Köln, 13.12.2005 - 3 W 60/05

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender hinreichender

    Das Beweisangebot "Parteivernehmung der Klägerin" ist, nachdem die Klägerin bereits schriftsätzlich substantiiert behauptet hat, es sei zu sexuellen Übergriffen des Beklagten gekommen, im vorliegenden Verfahren nicht geeignet, eine hinreichende Erfolgsaussicht dafür zu begründen, dass es diese Übergriffe nicht gegeben hat (vgl. OLG Köln, OLGR 1996, 171).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.12.1995 - 6 U 250/94   

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https://dejure.org/1995,18174
OLG Celle, 06.12.1995 - 6 U 250/94 (https://dejure.org/1995,18174)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.12.1995 - 6 U 250/94 (https://dejure.org/1995,18174)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Dezember 1995 - 6 U 250/94 (https://dejure.org/1995,18174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauunternehmen muß der Vollmachtsumfang eines Architekten bekannt sein!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauunternehmen muß der Vollmachtsumfang eines Architekten bekannt sein! (IBR 1996, 458)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1994 - VII ZR 186/93

    Formularmäßige Verneinung der Vertretungsmacht eines Bauleiters; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Celle, 06.12.1995 - 6 U 250/94
    Architekten und Bauleiter gelten kraft Verkehrssitte nur insoweit bevollmächtigt, als es um kleinere Zusätze oder Änderungen geht, bei denen es üblich ist, daß Absprachen zwischen Auftragnehmer und bauleitendem Architekten mündlich ohne Mitwirkung des Auftraggebers auf der Baustelle getroffen werden (Ingenstau/Korbion a.a.O., B § 2 Rn. 42, 32; zur Vollmacht von Bauleitern vgl. auch BGH NJW-RR 1995, 80).
  • OLG Celle, 18.05.2017 - 7 U 168/16

    Befugnis eines Architekten zum Abschluss von Verträgen im Namen des Bauherrn;

    Das OLG Celle hat dementsprechend entschieden, Architekten oder Bauleiter seien ohne eine ausdrückliche Vollmacht nicht befugt, für den Auftraggeber zusätzliche Aufträge oder Änderungsaufträge zu vergeben, die zu einer fühlbaren Preiserhöhung führen; sie seien kraft Verkehrssitte nur insoweit bevollmächtigt, als es um kleinere Zusätze oder Änderungen gehe, bei denen es üblich sei, dass Absprachen zwischen Auftragnehmer und bauleitendem Architekten mündlich ohne Mitwirkung des Auftraggebers auf der Baustelle getroffen würden (OLG Celle, Urt. v. 06.12.1995 - 6 U 250/94, OLGR Celle 1996, 171; juris-Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.12.1995 - 21 U 2049/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9861
OLG München, 22.12.1995 - 21 U 2049/95 (https://dejure.org/1995,9861)
OLG München, Entscheidung vom 22.12.1995 - 21 U 2049/95 (https://dejure.org/1995,9861)
OLG München, Entscheidung vom 22. Dezember 1995 - 21 U 2049/95 (https://dejure.org/1995,9861)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 133 157 326 556 779
    Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen im gewerblichen Mietverhältnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.1981 - V ZR 147/80

    Aushubarbeiten für Tiefgarage - §§ 823 Abs. 2, 909, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB,

    Auszug aus OLG München, 22.12.1995 - 21 U 2049/95
    Der Anspruch aus § 249 Satz 2 BGB , der auf den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag gerichtet ist, erlischt dann, wenn der Eigentümer sein beschädigtes Hausgrundstück veräußert, bevor er den zur Herstellung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat (BGHZ 81, 385).

    Der geltend gemachte Schadensersatzanspruch, und zwar auch insoweit, als er auf eine Geldentschädigung für die etwaige Vermögenseinbuße nach § 251 BGB gerichtet ist (vgl. BGHZ 81, 385/392; OLG Düsseldorf MDR 1989, 262/263), besteht vor allem deshalb nicht, weil der Prozeßvergleich vom 23. März 1993 von den Beklagten erfüllt worden ist und damit gemäß Ziffer III des Prozeßvergleichs der Verzicht des Klägers auf Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen wirksam ist.

  • BGH, 14.07.1956 - V ZR 223/54

    Rechtspflichten der Benutzer einer abgetrennten, einem Unternehmen zugeteilten

    Auszug aus OLG München, 22.12.1995 - 21 U 2049/95
    Zur Interessenlage der Parteien (vgl. BGHZ 21, 319/328) ist weiter zu berücksichtigen, daß im Falle einer Ablehnung der eintägigen Fristverlängerung noch rund 12 Stunden Zeit verblieben wären, um doch noch am 31. März 1993 die Räumung zu beenden und die für die Beklagten schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen nicht rechtzeitiger Erfüllung abzuwenden.
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus OLG München, 22.12.1995 - 21 U 2049/95
    Bei Berücksichtigung des mit der damaligen Erklärung des Beklagtenvertreters verfolgten Zwecks (vgl. BGHZ 20, 109/110) war auch nach dem sogenannten Empfängerhorizont klar, daß mit der erbetenen Zustimmung zur Verschiebung der Übergabe um einen Tag die rechtzeitige Erfüllung im Sinne des Vergleichs gemeint war.
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1988 - 10 U 33/88
    Auszug aus OLG München, 22.12.1995 - 21 U 2049/95
    Der geltend gemachte Schadensersatzanspruch, und zwar auch insoweit, als er auf eine Geldentschädigung für die etwaige Vermögenseinbuße nach § 251 BGB gerichtet ist (vgl. BGHZ 81, 385/392; OLG Düsseldorf MDR 1989, 262/263), besteht vor allem deshalb nicht, weil der Prozeßvergleich vom 23. März 1993 von den Beklagten erfüllt worden ist und damit gemäß Ziffer III des Prozeßvergleichs der Verzicht des Klägers auf Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen wirksam ist.
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