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   OLG Düsseldorf, 20.06.1994 - 5 W 27/94   

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https://dejure.org/1994,5865
OLG Düsseldorf, 20.06.1994 - 5 W 27/94 (https://dejure.org/1994,5865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.1994 - 5 W 27/94 (https://dejure.org/1994,5865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 1994 - 5 W 27/94 (https://dejure.org/1994,5865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269
    Verfahrensrecht; Verfahren 1. Instanz bis zum Urteil; Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 895
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 01.07.1987 - 9 U 903/87
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.1994 - 5 W 27/94
    Die Beseitigung der Wirkungen des Urteils könne nur innerhalb der Frist durch das eröffnete Rechtsmittel, nach Eintritt der Rechtskraft durch die Nichtigkeitsklage gem. § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO erfolgen (Zöller/Vollkommer, Vorbem. § 300 Rdn. 18; Thomas/Putzo, Vorbem. § 300 Rdn. 18; MünchKomm/Musielak, ZPO , Vorbem. § 300 Rdn. 6; Stein/Jonas/Bork, 21. Aufl., Vorbem. § 50 Rdn. 10; KG, NJW-RR 1987, 1216; OLG Nürnberg, OLGZ 1987, 482; LAG Frankfurt/M., BB 1982, 1925).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01

    Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung -

    Zu den bei Fehlen einer solchen Vertragsabsprache durch die Gebühr nach § 33 Abs. 1, 14 StBGebV abgegoltenen Vor- und Nebenarbeiten zählen jedoch auch das Sortieren ungeordneter Belege, ihre Prüfung, Berichtigung oder Ergänzung, die Vornahme hierdurch veranlasster Umbuchungen sowie alle sonstigen die Verbuchung vorbereitenden Tätigkeiten (vergl. OLG Hamm GI 1987, 112 [LS]; OLG Düsseldorf [13. Zivilsenat] GI 1988, 83 und GI 1997, 250; OLG Celle OLGR 94, 307, 308; Eckert, StBGebV, 3. Aufl. 2001, §§ 32-33, Anm. 3 mit 2).

    Ein Steuerberater kann sich in der Regel keine Sonder- oder Zusatzgebühr verschaffen, indem er von sich aus den vereinbarungsgemäß vom Auftraggeber übernommenen Buchführungsteil überwacht, berichtigt oder ergänzt, weil dies auf eine einseitige Ausweitung des Inhalts und Umfangs des Mandats und der damit verbundenen Vergütungspflicht hinausliefe; das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Mehrarbeit seines Steuerberaters verschuldet hat (BGH NJW-RR 1996, 375, 376; OLG Celle OLGR 1994, 307/308; Zugehör aaO.).

  • OLG Köln, 23.08.2006 - 11 U 134/05

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in anhängigem Verfahren bei fehlender

    Dann würde sich die Frage stellen, ob das Versäumnisurteil überhaupt eine Wirkung entfalten konnte (dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 895; KG NJW-RR 1987, 1215; Pardey, ZIP 1985, 462, 464 jew. m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 16/01

    Wirtschaftsprüfer; Steuerberater; Kündigung eines Beratervertrages; Anfertigung

    Zu derartigen Vor- und Nebenarbeiten zählen das Sortieren ungeordneter Belege, ihre Prüfung, Berichtigung oder Ergänzung, die Vornahme hierdurch veranlasster Umbuchungen sowie alle sonstigen die Verbuchung oder den Jahresabschluss vorbereitenden Tätigkeiten (BGH NJW-RR 96, 375, 376; OLG Hamm Gl 1987, 112 [LS]; OLG Düsseldorf [13. Zivilsenat] Gl 1988, 83 und Gl 1997, 250; OLG Celle OLGR 94, 307, 308).
  • OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02

    Rechtshängigkeit bei nicht förmlicher Zustellung durch deutsche

    War das Versäumnisurteil ggf. aber nicht einfach unwirksam, was analog § 269 Abs. 3 ZPO im Beschlusswege hätte festgestellt werden können, so entfaltete es auch als verfahrensfehlerhaft erlassenes Versäumnisurteil Bindungswirkung (OLG Karlsruhe Justiz 70, 415, 416; OLG Bamberg NJW-RR 94, 459; KG NJW-RR 87, 1215; OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 895).
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