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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.03.1996 - 21 U 147/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3133
OLG Hamm, 12.03.1996 - 21 U 147/95 (https://dejure.org/1996,3133)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.1996 - 21 U 147/95 (https://dejure.org/1996,3133)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 1996 - 21 U 147/95 (https://dejure.org/1996,3133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 631
    Bedeutung des Rechnungsprüfvermerks des Architekten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 781; VOB/B § 14
    Rechtswirkung des Prüfervermerks eines Architekten auf einer Zwischenrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungs- und Anerkennungsvermerke des Architekten auf Rechnungen des Auftragnehmers: Grundsätzlich kein Anerkenntnis im Rechtssinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfvermerk ist kein Anerkenntnis! (IBR 1996, 323)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 1011
  • VersR 1997, 833
  • BB 1996, 1738
  • BauR 1996, 739
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Der geprüften Schlussrechnung kann also höchstens entnommen werden, dass die Architektin die Leistung als vertragsgerecht erbracht und die Vergütung als fehlerfrei errechnet ansieht, so dass er dem Bauherrn die endgültige Annahme empfiehlt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. März 1996 - 21 U 147/95 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 05. November 1976 - 19 U 73/76 - MDR 1977, 404).

    Es handelt sich also um eine subjektive Meinungsäußerung des Architekten, nicht um den objektiven Leistungsnachweis des Bauunternehmers (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 12. März 1996 - 21 U 147/95 - zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 05. November 1976 - 19 U 73/76 - MDR 1977, 404).

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2000 - 22 U 154/99

    Prüfung der Abschlagsrechnung durch Architekten - Unklarheiten des

    Der Architekt erfüllt mit der Rechnungsprüfung seine Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber, der Auftragnehmer kann daraus grundsätzlich nichts herleiten, auch keinen Anscheinsbeweis (Hamm BauR 1996, 739).
  • OLG München, 30.12.2016 - 13 U 3469/16

    Bindung an einen Prüfvermerk

    Einheitspreise) und des Gesamtergebnisses dar; dagegen kommt dem Prüfvermerk kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswert zu (BGH BauR 2006, 2040; OLG Hamm OLGR 1996, 136; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl. 2014, Rz. 2539).
  • LG Flensburg, 29.06.2005 - 6 O 18/00

    Darlegungs- und Beweislast bezüglich des Bestandes der durch die Bürgschaft

    Der Prüfvermerk des Architekten K. und seine Zahlungsfreigabe auf der Rechnung vom 15.04.1999 stellen kein Anerkenntnis dar und binden den Bauherr nicht (Kniffka, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage, 12. Teil, Rn. 76; OLG Hamm BauR 1996, 739).

    Wird das gemeinsame Aufmaß von dem Architekten und dem Unternehmer erstellt, ist es für den Bauherrn bindend; die Vollmacht des Architekten umfasst die für den Bauherrn rechtsverbindliche Feststellung der Aufmaßwerte, also der tatsächlichen vom Unternehmer erbrachten Leistungen (OLG Hamm BauR 1996, 739, 740).

  • OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 170/08

    Bauvertrag: Fälligkeit einer Werklohnforderung ohne Abnahme eines mangelhaften

    Vielmehr begibt sich der Auftragnehmer, der auf das gemeinsame Aufmass verzichtet, lediglich der Vorteile, die ihm ein vom beiderseitigen Einverständnis getragenes Aufmass bietet, nämlich der rechtlichen Bindung hinsichtlich der gemeinschaftlichen tatsächlichen Feststellungen über den Umfang der ausgeführten Arbeiten (OLG Hamm VersR 1997, S. 833).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.05.1996 - 9 U 201/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8342
OLG Celle, 08.05.1996 - 9 U 201/95 (https://dejure.org/1996,8342)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.05.1996 - 9 U 201/95 (https://dejure.org/1996,8342)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Mai 1996 - 9 U 201/95 (https://dejure.org/1996,8342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Hildesheim - 2 O 354/94
  • OLG Celle, 08.05.1996 - 9 U 201/95
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.03.1996 - II ZR 123/94

    Haftung der Gesellschafter einer Vor-GmbH

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.1996 - 9 U 201/95
    Ob darüber hinaus - worauf der Kläger unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluß des 2. Zivllsenats des BGH vom 04.03.1996 - II ZR 123/94 - (ZIP 1996, 590) hinweist - auch eine (unbeschränkte) interne Verlustdeckungspflicht der Gründer besteht, die letztlich allen Gesellschaftsgläubigern zugute kommen würde, kann für den vorliegenden Fall dahinstehen.

    Allerdings haften nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH die Gesellschafter persönlich im Außenverhältnis bis zur Höhe Ihrer Einlageschuld auch mit ihrem Privatvermögen, soweit sie die Einlage noch nicht in das Gesellschaftsvermögen geleistet haben (vgl. BGH ZIP 1996, 590; Baumbach/Hueck, GmbHG , 16. Aufl., § 11 Rdn. 22).

  • BGH, 09.03.1981 - II ZR 54/80

    Verpflichtung einer Vor-GmbH; Umfang der Versicherung über Einlageleistungen bei

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.1996 - 9 U 201/95
    Die Gesellschaft unterliegt - je nach Ihrer Ausgestaltung - vielmehr dem Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder der OHG mit der Folge der unbeschränkten persönlichen Haftung der Gesellschafter auch für Altschulden (vgl. BGHZ 80, 129, 142; Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 14. Aufl., § 11 Rdn. 9; Baumbach/Hueck, GmbHG , 16. Aufl., § 11 Rdn. 28 f.).
  • OLG Hamm, 04.01.2001 - 27 U 109/00

    Veräußerung von Anteilen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Ausgleichspflicht

    bb) Zwar hat durch die Anteilsübertragung der neue Gesellschafter St anstelle des Beklagten die Gesamthandsberechtigung erlangt, weil die Anteilsübertragung zumindest infolge konkludenter Zustimmung der Mitgesellschafter und auch ohne notarielle Beurkundung des Übertragungsvertrages (vgl. zur analogen Anwendung des § 313 BGB: OLG Frankfurt in OLGR 1996, 136; Palandt, Rn. 6 zu § 719 BGB; Ulmer, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, 3. Aufl., Rn. 19 zu § 719 BGB) wirksam geworden ist.
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Rechtsprechung
   OLG München, 22.06.1995 - 29 U 5516/94   

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https://dejure.org/1995,12203
OLG München, 22.06.1995 - 29 U 5516/94 (https://dejure.org/1995,12203)
OLG München, Entscheidung vom 22.06.1995 - 29 U 5516/94 (https://dejure.org/1995,12203)
OLG München, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 29 U 5516/94 (https://dejure.org/1995,12203)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 15.11.2000 - U (Kart) 40/00

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Zulassung zu einer Messe

    Jener muß so dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruchs angewiesen sein oder ihm müssen so erhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen, daß ihm ein Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist (Senat, NJW-RR 1996, 123, 124; KG, WuW/E OLG 4628, 4630 - Berlin-Ausgabe des Gongs; OLG Köln, OLG Report 1999, 42, 43; OLG München, OLG Report 1996, 136; Grunsky in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO, 21. Aufl., vor § 935 IV Rdz. 55; Heinze in MüKo, Kommentar zur ZPO, § 935 Rdz. 184 a.E.; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 2. Aufl., Vorbemerkung zu § 935 Rdz. 22; M. Huber in Musielak, Kommentar zur Zivilprozeßordnung, § 940 Rdz. 14; vgl. zum Meinungsstand auch: Dunkl in Dunkl/Moeller/Baur/Feldmeier, Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes, 3. Aufl., Abschnitt H Rdz. 73).
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