Rechtsprechung
   OLG München, 28.06.1996 - 21 U 6021/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6452
OLG München, 28.06.1996 - 21 U 6021/95 (https://dejure.org/1996,6452)
OLG München, Entscheidung vom 28.06.1996 - 21 U 6021/95 (https://dejure.org/1996,6452)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juni 1996 - 21 U 6021/95 (https://dejure.org/1996,6452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,6452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138
    Subjektive Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit - Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 6 O 21617/94
  • OLG München, 28.06.1996 - 21 U 6021/95
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus OLG München, 28.06.1996 - 21 U 6021/95
    Da § 138 Abs. 1 BGB die Funktion hat, den Schwächeren gegen wirtschaftliche und intellektuelle Übermacht zu schützen (BGHZ 80, 153; Senat NJWE - MietR 1996, 9 = ZMR 1995, 589 ), gilt die aus dem objektiven Tatbestand hergeleitete Vermutung der verwerflichen Gesinnung nur bei einem benachteiligten Endverbraucher oder bei einem Vertragspartner, dessen berufliche Tätigkeit als solche nicht für eine wirtschaftliche Stärke spricht.
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus OLG München, 28.06.1996 - 21 U 6021/95
    Es bedarf hier keiner weiteren Überprüfung, ob der von der Beklagten mit gutachtlicher Hilfe festgestellte angemessene Mietzins, was von der Klägerin substantiiert bestritten wird, angesichts der in Millionenhöhe gewährten Zuschüsse der Klägerin zutreffend ermittelt ist, weil die Beklagte es unterlassen hat, die subjektiven Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit, nämlich die vorsätzliche oder grob fahrlässige Ausnutzung ihrer schwächeren Lage durch die Klägerin (BGHZ 98, 174/178) darzulegen.
  • OLG München, 01.09.1995 - 21 U 6794/94

    Inhaltskontrolle der Preisanpassungsklausel in § 10 Nr. 4 der

    Auszug aus OLG München, 28.06.1996 - 21 U 6021/95
    Da § 138 Abs. 1 BGB die Funktion hat, den Schwächeren gegen wirtschaftliche und intellektuelle Übermacht zu schützen (BGHZ 80, 153; Senat NJWE - MietR 1996, 9 = ZMR 1995, 589 ), gilt die aus dem objektiven Tatbestand hergeleitete Vermutung der verwerflichen Gesinnung nur bei einem benachteiligten Endverbraucher oder bei einem Vertragspartner, dessen berufliche Tätigkeit als solche nicht für eine wirtschaftliche Stärke spricht.
  • OLG Köln, 27.02.2002 - 11 U 116/01

    85.000,00 DM Schmerzensgeld nach Verkehrunfall mit erheblichen Dauerschäden

    Ungeachtet dessen liegt auch das erforderliche Feststellungsinteresse vor; ein lediglich im vorprozessualen Schriftverkehr und schriftsätzlich erklärtes Anerkenntnis, dem nicht ausdrücklich konstitutive Wirkung beigelegt wird, unterbricht lediglich die Verjährung (§ 208 BGB a.F.; vgl. zur Problematik: OLG Hamm, OLGR 1996, 199; 2000, 290; OLG Karlsruhe, OLGR 2000, 224); eine eindeutige Erklärung mit konstitutiver Wirkung ist nicht vorgetragen.
  • KG, 25.02.2002 - 8 U 24/01

    Zulässigkeit einer Klage aller Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen

    Ein den Schutzzweck des § 138 Absatz 1 BGB bereits auf den ersten Blick erfassender Sachverhalt liegt regelmäßig nur vor, wenn es um einen benachteiligten Endverbraucher oder um einen Vertragspartner geht, dessen berufliche Tätigkeit als solche nicht für eine wirtschaftliche Stärke spricht (vgl. Senat, Urteil vom 27.7.2000 - 8 U 5667/97; OLG München, OLGR 1996, 199).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2004 - 6 U 244/03
    (Zur Betriebsgefahr eines Motorrades vgl. OLG Hamm, OLGR 1996, 199 ff: i.d.R. 25 %; OLG Rostock, Schaden-Praxis 2002, 157 ff: je nach Einzelfall geringere Betriebsgefahr; OLG Karlsruhe, OLGR 2002, 61 ff: Betriebsgefahr eines eine Kolonne überholenden Motorrades jedenfalls nicht höher als die eines ausscherenden Klein-Lkw mit Anhänger.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht