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   OLG Naumburg, 03.07.1996 - 8 UF 18/96   

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https://dejure.org/1996,5315
OLG Naumburg, 03.07.1996 - 8 UF 18/96 (https://dejure.org/1996,5315)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.07.1996 - 8 UF 18/96 (https://dejure.org/1996,5315)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - 8 UF 18/96 (https://dejure.org/1996,5315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über Herabsetzung bzw. Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen persönlicher Verfehlungen des Berechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587c Nr. 1, 3
    Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei behaupteter langer Trennungszeit; Angeblich verweigerter Aufnahme einer Berufstätigkeit durch die ausgleichsberechtigte Ehefrau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 567 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.05.1988 - IVb ZB 109/87

    Berücksichtigung einer wiederaufgelebten Witwenrente im Versorgungsausgleich

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  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 100/89

    Beurteilungsgrundlagen für unzulässige Rechtsausübung bei Versorgungsausgleich -

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  • BGH, 28.10.1992 - XII ZB 42/91

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit bei längerer

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  • OLG Rostock, 05.06.2009 - 11 UF 126/06

    Versorgungsausgleich: Ausschluss wegen Unbilligkeit

    Auch ist eine persönliche Entfremdung zwischen den Ehepartnern ohne weitere Konsequenzen wie Trennung nicht ausreichend, davon Abstand zu nehmen (OLG Naumburg, FamRZ 1997, 567).
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2000 - 11 W 130/00

    Erhöhungsgebühr bei Geltendmachung abgetretener Forderung durch Anwaltssozietät

    Lediglich in den Fällen, in denen eine Rechtsanwaltssozietät eigene Honorarforderungen gegen den früheren Mandanten gerichtlich geltend macht, wird von einem Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (z. B. OLG Karlsruhe - 13. Zivilsenat -, JurBüro 1988, 1661; OLG Hamburg, OLGR 1996, 304; OLG Düsseldorf, MDR 2000, 851) die Erstattungsfähigkeit eines Mehrvertretungszuschlags zur Prozessgebühr verneint.
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