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Rechtsprechung
   OLG München, 03.07.1996 - 7 U 2162/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5257
OLG München, 03.07.1996 - 7 U 2162/96 (https://dejure.org/1996,5257)
OLG München, Entscheidung vom 03.07.1996 - 7 U 2162/96 (https://dejure.org/1996,5257)
OLG München, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - 7 U 2162/96 (https://dejure.org/1996,5257)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Ermittlungspflicht der Bank bei nachträglichen Änderungen in einem Dokumentenakkreditiv

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ERA Rev 83 Art. 15, Art. 41, Art. 54
    Voraussetzungen für die Akkreditivkonformität bei Abänderung eines nicht übertragbaren Dokumentenakkreditivs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

  • LG München I - 18 HKO 17367/94
  • OLG München, 03.07.1996 - 7 U 2162/96

Papierfundstellen

  • WM 1996, 2335
  • BB 1996, 1036
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.1989 - XI ZR 159/88

    Formularmäßige Freizeichnung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der

    Auszug aus OLG München, 03.07.1996 - 7 U 2162/96
    924, 984); es enthält die Verpflichtung, bei Vorlage bestimmter Dokumente Zahlung an den Begünstigten zu leisten (BGHZ 108, 348 ).
  • BGH, 02.07.1984 - II ZR 160/83

    Pflichten der ein Akkreditiv eröffnenden Bank

    Auszug aus OLG München, 03.07.1996 - 7 U 2162/96
    Die Bank darf bzw. muß von diesem Grundsatz ausnahmsweise nur dann abweichen, wenn sie ohne Zuziehung von Fachleuten völlig einwandfrei beurteilen kann, daß die festgestellten Abweichungen völlig unerheblich und für den Auftraggeber unschädlich sind (Baumbach/Hopt, a.a.O. K/7; Canaris, a.a.O., Rn. 945; BGH NJW 85, 550/1).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 16 U 129/02

    Teilinanspruchnahme eines Dokumentenakkreditivs zur Sicherung und Abwicklung der

    Bei Vorlage anderer, etwa nur ähnlicher Dokumente, darf die Akkreditivleistung nicht erbracht werden (BGH WM 1984, 1443 f.; OLG München WM 1996, 2335, 2336; Staub-Canaris aaO, Rn 942).
  • FG Saarland, 27.10.2000 - 2 K 324/97

    Erlässt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung, obwohl das Einspruchsverfahren

    Es widerspräche dem mit § 363 Abs. 2 Satz 2 AO verfolgten Gesetzeszweck, wenn die gesetzlich angeordnete Verfahrensruhe durch einseitige Erklärung der Finanzbehörde beseitigt werden könnte (vgl. hierzu etwa Tiedchen BB 1996, 1036 [1037]; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 363 AO, Tz. 9; a. A. ohne nähere Begründung v. Wedelstädt, DB 1994, 1260 [1262]; Söffing, DStR 1995, 1489 [1489]).
  • OLG München, 11.03.1997 - 25 U 5860/94

    Klageänderung im Wege der Anschlußberufung

    Die Berufung der dortigen Klägerin wurde mit nunmehr rechtskräftigem Urteil des OLG München vom 3.7.1996 (Az.: 7 U 2162/96) zurückgewiesen.
  • FG Saarland, 27.10.2000 - 2 K 313/97

    Erlässt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung, obwohl das Einspruchsverfahren

    Es widerspräche dem mit § 363 Abs. 2 Satz 2 AO verfolgten Gesetzeszweck, wenn die gesetzlich angeordnete Verfahrensruhe durch einseitige Erklärung der Finanzbehörde beseitigt werden könnte (vgl. hierzu etwa Tiedchen BB 1996, 1036 [1037]; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 363 AO, Tz. 9; a. A. ohne nähere Begründung v. Wedelstädt, DB 1994, 1260 [1262]; Söffing, DStR 1995, 1489 [1489]).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 28.11.1996 - 15 U 1426/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6858
OLG Koblenz, 28.11.1996 - 15 U 1426/96 (https://dejure.org/1996,6858)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.11.1996 - 15 U 1426/96 (https://dejure.org/1996,6858)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. November 1996 - 15 U 1426/96 (https://dejure.org/1996,6858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsfrist nach § 1594 BGB ; Ehelichkeitsanfechtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Bad Kreuznach - 2 C 1013/96
  • OLG Koblenz, 28.11.1996 - 15 U 1426/96

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1171 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.1994 - XII ZR 136/93

    Einhaltung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Vertrauen

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 01.08.1996 - 20 W 555/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8611
OLG Frankfurt, 01.08.1996 - 20 W 555/95 (https://dejure.org/1996,8611)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.1996 - 20 W 555/95 (https://dejure.org/1996,8611)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 1996 - 20 W 555/95 (https://dejure.org/1996,8611)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20

    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen

    Ebenso entfällt ein bestehendes Stimmrecht nicht, wenn der Miteigentümer einer Wohnung Alleineigentum an einer anderen Wohnung in der Anlage hinzuerwirbt (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 589, 590; OLG Dresden, OLGR 2006, 249, 250; OLG Frankfurt/Main, OLGR 1997, 28 f.; KG, OLGZ 1988, 434, 436; OLG Schleswig, Beschluss vom 8. März 1988 - 2 W 44/86, juris Rn. 15 f.; LG Hamburg, ZMR 2008, 827 f.; AG Offenbach, ZMR 2013, 238 f.; Bärmann/Merle, WEG, 14. Aufl., § 25 Rn. 69; Bärmann/Pick/Emmerich, WEG, 20. Aufl., § 25 Rn. 10; BeckOGK/Hermann, WEG [1.11.2020], § 25 aF Rn. 114; BeckOK WEG/Bartholome [1.8.2020], § 25 aF Rn. 75; Erman/Grziwotz, BGB, 16. Aufl., § 25 WEG Rn. 3; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 35; Schultzky in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 25 Rn. 28; ders. in NK-BGB, 4. Aufl., § 25 WEG Rn. 6; juris-PK-BGB/Reichel-Scherer, 9. Aufl. [1.7.2020], § 25 WEG Rn. 50; MüKoBGB/Engelhardt, 8. Aufl., § 25 WEG Rn. 8; Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 25 Rn. 14; Palandt/Wicke, BGB, 79. Aufl., § 25 WEG Rn. 6 a.E.; Riecke/Schmid/Riecke, WEG, 5. Aufl., § 25 Rn. 55; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 25 Rn. 16; Soergel/Weber, BGB, 13. Aufl., § 25 WEG Rn. 31; Spielbauer/Then, WEG, 3. Aufl., § 25 Rn. 8 S. 725; Staudinger/Häublein, BGB [2018], § 25 WEG Rn. 31; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl. § 25 Rn. 8 a.E.).
  • LG Frankfurt/Main, 13.02.2020 - 13 S 133/19

    Alleineigentum und Miteigentum sind jeweils eine Stimme

    Demgegenüber wird andererseits die Auffassung vertreten, dass ein Eigentümer, der Alleineigentümer eine Einheit ist und darüber hinaus Bruchteilseigentümer einer weiteren Einheit, eine Stimme für die ihm allein gehörende Einheit hat und darüber hinaus eine Mitstimmberechtigung für die Einheit hat, an der er einen Bruchteil hält, wobei sich insoweit für diese Einheit die Verpflichtung zur einheitlichen Stimmabgabe aus § 25 Abs. 2 S. 2 WEG ergebe (OLG Frankfurt aM ZMR 1997, 156; OLG Dresden ZMR 2005, 894; Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten § 25 Rn. 11; Staudinger/Häublein (2018) WEG § 25, Rn. 31; Jennißen/Schultzky § 25 Rn. 28; Bärmann/Merle § 25 Rn. 69; Riecke/Schmid § 25 Rn. 55; Mediger NZM 2011, 137, 139 ff.; Schneider, Wohnungseigentumsrecht, S. 248 f.).
  • OLG Dresden, 29.07.2005 - 3 W 719/05

    Abstimmung in der Eigentümerversammlung durch Rechtsgemeinschaften als

    Von diesem Grundsatz, der in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. KG Berlin ZMR 2000, 191 f.; OLG Düsseldorf WuM 2004, 230 f.; KG Berlin WuM 1988, 324 f.; OLG Frankfurt ZMR 1997, 156 ; BayObLG ZMR 2002, 527 ), hat das Landgericht jedoch für diejenigen Fälle eine Ausnahme gemacht, in denen ein Wohnungseigentümer, der mehrere Wohnungseigentumsrechte auf sich vereinigt, eine Majorität durch Mehrfachberechtigung erhält, in dem er eine nur geringe Mitberechtigung einräumt und dabei das Wohnungseigentum wirtschaftlich nicht ausgliedert, sondern intern zu 90 % wirtschaftlich an dieser neuen Rechtsgemeinschaft beteiligt bleibt.

    Danach kommt zu dem Stimmrecht, das durch eine Alleinberechtigung an Wohnungseigentum begründet wird, ein weiteres Stimmrecht hinzu, das einer Rechtsgemeinschaft, welcher auch der alleinberechtigte Wohnungseigentümer angehört, an weiterem Wohnungseigentum zusteht (OLG Frankfurt ZMR 1997, 156 ).

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2004 - 3 Wx 364/03

    Stimmberechtigung, wenn einem Wohneigentümer, dem ein Wohneigentum zur Hälfte

    Dass die Beteiligte zu 1 b sich mit dem Beteiligten zu 1 a, ihrem Ehemann, hinsichtlich des Stimmrechts in der Rechtsgemeinschaft zu einigen hat, kann ebenso wenig dazu führen, dass sie ihr weiteres Stimmrecht aufgrund ihres anderen Wohnungseigentums verliert oder ein solches gar nicht erst erwirbt, wie dazu, dass die Rechtsgemeinschaft der Beteiligten zu 1 ihr Stimmrecht in der Eigentümerversammlung einbüßt, weil die Mitberechtigte Beteiligte zu 1 b allein über ein weiteres Stimmrecht verfügt (vgl. KG a.a.O., S. 436; ebenso OLG Frankfurt/M, ZMR 1997, 156).
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