Rechtsprechung
OLG Celle, 05.06.2008 - 2 W 120/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gerichtsgebühren: Befreiung der Klinikum Region Hannover GmbH
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 GGebBefrG; § 2 GKG
Anspruch auf Gebührenbefreiung eines als privatrechtliche Kapitalgesellschaft betriebenen Klinikums - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gebührenbefreiung eines als privatrechtliche Kapitalgesellschaft betriebenen Klinikums
- Judicialis
GKG § 2; ; Nds. GGebBefrG § 1 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 2; Nds GGebBefrG § 1 Abs. 1 Nr. 2
Gebührenbefreiung der Klinikum Region Hannover GmbH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer GmbH in kommunalem Eigentum
Verfahrensgang
- LG Hannover, 10.03.2008 - 19 O 381/05
- OLG Celle, 05.06.2008 - 2 W 120/08
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 24.05.2002 - 5 W 4/02
Begriff der Einzelrichterentscheidung i.S. von § 568 S. 1 ZPO
Auszug aus OLG Celle, 05.06.2008 - 2 W 120/08
Zum einen ist die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens nicht Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren (vgl. OLG Frankfurt MDR 2002, 1391. OLG Stuttgart MDR 2003, 110). - OLG Stuttgart, 27.08.2002 - 14 W 3/02
Sofortige Beschwerde: Anforderungen an die Abhilfeentscheidung nach neuem Recht
Auszug aus OLG Celle, 05.06.2008 - 2 W 120/08
Zum einen ist die ordnungsgemäße Durchführung des Abhilfeverfahrens nicht Verfahrensvoraussetzung für das Beschwerdeverfahren (vgl. OLG Frankfurt MDR 2002, 1391. OLG Stuttgart MDR 2003, 110).
- BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09
Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer kommunalen GmbH
bb) Demgegenüber sind der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (OLGR 2009, 1028) und das Oberlandesgericht Braunschweig (OLGR 2008, 954 f.) der Auffassung, es komme insoweit nicht auf die Frage an, ob der Betrieb eines Krankenhauses zur wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde zähle. - BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09
Pflicht zur Zahlung von Gerichtsgebühren einer durch eine kommunale …
bb) Demgegenüber sind der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (OLGR 2009, 1028) und das Oberlandesgericht Braunschweig (OLGR 2008, 954 f.) der Auffassung, es komme insoweit nicht auf die Frage an, ob der Betrieb eines Krankenhauses zur wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde zähle. - OLG Braunschweig, 30.09.2008 - 2 W 319/08
Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer kommunalen Krankenhaus-GmbH
zum einen muss es sich um eine privilegierte Person handeln und zum anderen darf diese nicht wirtschaftlich handeln (ebenso: OLG Celle - 2 W 120/08 - v. 05.08.08).
- OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 9 W 35/10
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens
Die Kosten privat - auch vorprozessual -eingeholter Gutachten können - ausnahmsweise - als Kosten des Rechtsstreits angesehen werden, wenn sie sich auf den konkreten Rechtsstreit beziehen und gerade mit Rücksicht auf diesen Prozess in Auftrag gegeben worden sind, sofern eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei diese die Kosten auslösende Maßnahme "ex ante" als sachdienlich ansehen durfte, was insbesondere dann der Fall ist, wenn entweder die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (BGH, VersR 2003, 481, m. w. N.; 2. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 W 135/07-16-, m.w.N.), oder wenn es gilt, ein vom Gegner vorgelegtes oder gerichtlich eingeholtes Gutachten zu überprüfen bzw. zu erschüttern (Senat, Beschl.v. 8. Januar 2010, 9 WF 16/10, m.w.N.; 2. Zivilsenat, Beschlüsse vom 15. Juli 2008 - 2 W 120/08-14 - und vom 17. Dezember 2005 - 2 W 330/05-58-;… von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert, aaO, Rz. B 408). - OLG Koblenz, 26.03.2012 - 14 W 147/12
Gerichtsgebührenbefreiung der Kreditanstalt für Wiederaufbau
So ist nach allgemeiner Meinung auch anerkannt, dass Kapitalgesellschaften, die im vollständigen Besitz einer kostenbefreiten Person stehen, nicht von § 2 Abs. 1 GKG erfasst werden (zuletzt OLG Celle OLGR 2009, 1028). - LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09
Landesrechtlich gewährte Befreiung von der Gebührenzahlungspflicht nach der KostO
So haben der BGH im Rahmen seiner Entscheidung vom 20.04.2010 (vgl. MDR 2010, 949 f.) und sich ihm anschließend das OLG Hamm (Beschluss vom 26.10.2010, Az: 15 W 224/10) in Klärung der zuvor vielfach streitigen Rechtsfrage (vgl. einerseits OLG Celle, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 09.01.2007, Az: 23 W 35/06; OLG Stuttgart OLGR 2009, 35; OLG Karlsruhe GesR 2007, 602; OLG Naumburg Beschluss vom 22.10.2001, Az: 13 W 235/01 und andererseits OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2009, 1028; OLG Braunschweig 2008, 954 f. zu den jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Regelungen) für die dem § 6 Abs. 1 Nr. 2 JKGBbg vergleichbare Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ausdrücklich festgestellt, dass sich die landesrechtlich gewährte Gebührenfreiheit nicht auf die privaten Rechtsträger erstreckt, wenn sich eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben - wie hier der Krankenhausversorgung - der privatrechtlichen Form bedient.