Rechtsprechung
OLG Celle, 19.09.2008 - 2 W 186/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 22 GKG; § 485 ZPO
Kostenhaftung des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren bei Stellung eines Gegenantrags - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenhaftung des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren bei Stellung eines Gegenantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 22; ZPO § 485
Kostenhaftung des Antragsgegners im selbständigen Beweisverfahren bei Stellung eines Gegenantrags - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Antragsgegner wird zum Antragsteller: Kosten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Antragsgegner wird zum Antragsteller: Kosten? (IBR 2008, 1297)
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 09.09.2008 - 10 OH 1/06
- OLG Celle, 19.09.2008 - 2 W 186/08
Papierfundstellen
- BauR 2008, 1941
- BauR 2009, 283
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 07.03.2007 - 1 W 43/05
Selbständiges Beweisverfahren: Kostenverteilung bei Betreiben des Verfahrens …
Auszug aus OLG Celle, 19.09.2008 - 2 W 186/08
Sobald ein Antragsgegner im selbständigen Beweisverfahren durch einen eigenen Antrag zum Angriff übergeht und damit selbst zum Antragsteller wird, haftet er als Veranlassungsschuldner der Staatskasse gegenüber für die durch seinen Antrag veranlassten Kosten des Verfahrens (vgl. KG IBR 2007, 1166 unter Hinweis auf Hartmann, Kostengesetz, 36. Aufl., KV Nr. 1610 Rn. 4;… Hartmann, aaO., § 22 GKG, Rn. 5 m. w. N.).
- BGH, 20.04.2010 - VI ZB 65/09
Keine Gerichtsgebührenfreiheit einer kommunalen GmbH
Auf den Gesichtspunkt, dass Krankenhäuser unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie betrieben würden, nicht wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände seien, stellen auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (GesR 2007, 602) und das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGR 2009, 35 f.) - jeweils zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG Baden-Württemberg - sowie das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 13 W 235/01 - juris) - zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG LSA - ab. - BGH, 20.04.2010 - VI ZB 70/09
Pflicht zur Zahlung von Gerichtsgebühren einer durch eine kommunale …
Auf den Gesichtspunkt, dass Krankenhäuser unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie betrieben würden, nicht wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden oder Gemeindeverbände seien, stellen auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (GesR 2007, 602) und das Oberlandesgericht Stuttgart (OLGR 2009, 35 f.) - jeweils zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG Baden-Württemberg - sowie das Oberlandesgericht Naumburg (Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 13 W 235/01 - juris) - zu § 7 Abs. 1 Nr. 2 JKostG LSA - ab. - OLG Rostock, 16.11.2009 - 5 W 130/09
Gerichtskosten: Auswirkung der Kostenbefreiung auf nicht befreite Parteien
Ob insoweit überhaupt eine Kostenbefreiung des Landkreises nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 LJKG für die Beklagte zu 1.) noch eingreift, kann hier gleichwohl dahinstehen, da diesbezüglich die Kostenfestsetzung nicht angegriffen worden ist und sich eine unterlassene Festsetzung gegen die Beklagte zu 1.) jedenfalls nicht zugunsten der Beklagten zu 2.) und 3.) auswirkt (jedenfalls für eine Befreiung nach Kopfteilen OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.09.2008, 8 W 406/08, OLGR 2009, 35, zitiert nach juris). - LG Cottbus, 30.03.2011 - 7 T 98/09
Landesrechtlich gewährte Befreiung von der Gebührenzahlungspflicht nach der KostO
So haben der BGH im Rahmen seiner Entscheidung vom 20.04.2010 (vgl. MDR 2010, 949 f.) und sich ihm anschließend das OLG Hamm (Beschluss vom 26.10.2010, Az: 15 W 224/10) in Klärung der zuvor vielfach streitigen Rechtsfrage (vgl. einerseits OLG Celle, 23. Zivilsenat, Beschluss vom 09.01.2007, Az: 23 W 35/06; OLG Stuttgart OLGR 2009, 35; OLG Karlsruhe GesR 2007, 602; OLG Naumburg Beschluss vom 22.10.2001, Az: 13 W 235/01 und andererseits OLG Celle, 2. Zivilsenat, OLGR 2009, 1028; OLG Braunschweig 2008, 954 f. zu den jeweiligen entsprechenden landesrechtlichen Regelungen) für die dem § 6 Abs. 1 Nr. 2 JKGBbg vergleichbare Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Nds. GGebBefrG ausdrücklich festgestellt, dass sich die landesrechtlich gewährte Gebührenfreiheit nicht auf die privaten Rechtsträger erstreckt, wenn sich eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben - wie hier der Krankenhausversorgung - der privatrechtlichen Form bedient.