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   OLG Karlsruhe, 19.10.2000 - 2 UF 16/00   

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https://dejure.org/2000,5657
OLG Karlsruhe, 19.10.2000 - 2 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,5657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.2000 - 2 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,5657)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 2 UF 16/00 (https://dejure.org/2000,5657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung des im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gezahlten Unterhaltsbetrages; Verzicht auf Vollstreckung von Rechten aus einem Unterhaltsurteil; Zulässigkeit des Verzichts; Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 22

    § 812 BGB; § 1614 BGB
    Verzicht eines unterhaltsberechtigten minderjährigen Kindes auf die Geltendmachung seiner Rechte

  • Judicialis

    BGB § 812; ; BGB § 1614

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 § 1614
    Vollstreckungsverzicht; Unterhaltsverzicht; Rückforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 845 (Ls.)
  • OLG-Report Karlsruhe 2002, 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 221/96

    Rückforderung zuviel gezahlten Unterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2000 - 2 UF 16/00
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Unterhaltsgläubiger sich mit dem Geld Gegenstände angeschafft hat, die sich noch in seinem Vermögen befinden und die er sich nicht - ggf. auch nicht unter Einschränkungen in der Lebensführung - unter normalen Umständen aus dem gezahlten Unterhalt angeschafft hätte (BGH FamRZ 1998, 951; Wendl/Gerhardt, aaO., § 6, Rn. 210).
  • OLG Karlsruhe, 09.12.1982 - 16 UF 120/82
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.10.2000 - 2 UF 16/00
    Der Kläger muß sich jedoch nicht auf Dauer an dieser Fiktion festhalten lassen, vielmehr können auch bei angenommenen fiktiven Einnahmen Veränderungen der Verhältnisse berücksichtigt werden, etwa Änderung der Vermittlungschancen durch Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder fortschreitendes Alter (OLG Karlsruhe FamRZ 1983, 931, 932; OLG Schleswig FamRZ 1985, 69; Wendl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 1, Rn. 438).
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