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   OLG München, 17.03.1995 - 25 W 952/95   

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https://dejure.org/1995,8481
OLG München, 17.03.1995 - 25 W 952/95 (https://dejure.org/1995,8481)
OLG München, Entscheidung vom 17.03.1995 - 25 W 952/95 (https://dejure.org/1995,8481)
OLG München, Entscheidung vom 17. März 1995 - 25 W 952/95 (https://dejure.org/1995,8481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 6; KO § 237; ZPO §§ 766 917 Abs. 2
    Rechtsfolgen eines nach Art. 6 EG-Vertrag unzulässigen Arrestes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München II - 14 O 915/90
  • OLG München, 17.03.1995 - 25 W 952/95

Papierfundstellen

  • OLG-Report München 1995, 92
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.01.1990 - IX ZR 27/89

    Rechtsnatur des Rückgewähranspruchs aufgrund Konkursanfechtung; Internationale

    Auszug aus OLG München, 17.03.1995 - 25 W 952/95
    Nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (BGH IPRax 1991, 183/184; OLG Düsseldorf ZIP 1982, 1341/1342) und Literatur (Kuhn/Uhlenbruck, KO , 11. Aufl., § 237Rn. 84 m.w.N.) kann zwar nach Eröffnung einen ausländischen Konkursverfahrens ein Arrest gegen den Gemeinschuldner nicht mehr erwirkt werden (zweifelnd Flessner/Schulz, IPRax 1991, 163; Flesener, IPRax 1992, 152/153; Zöller/Geimer, § 722, Rn. 4), gleichwohl ist der erlassene Arrestbefehl, solange er nicht aufgehoben worden ist, auf Grund seiner Bestandswirkung zu beachten und kann Grundlage für eine Pfändung sein (BGH WM 1988, 1710; BGH IPRax 1991, 183/184).

    b) Die auf dem wirksamen Arrest beruhende Pfändung ist deshalb wirksam und gerechtfertigt (BGH IPRax 1991, 183/184) und kann nicht vom Drittschuldner im Wege der Erinnerung beseitigt werden.

  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 178/84

    Wirkung des Auslandskonkurses im Inland

    Auszug aus OLG München, 17.03.1995 - 25 W 952/95
    Zwar erfaßt die Konkurseröffnung im Ausland auch das Inlandsvermögen des Gemeinschuldners (BGHZ 95, 256 ff), wenn das ausländische Konkursverfähren hier anzuerkennen ist.

    Denn diese Vorschrift setzt eine Einzelzwangsvollstreckung in Inlandsvermögen auf Grund vor Eröffnung des ausländischen Konkursverfahrens bestehender Titel voraus (vgl. BGHZ 95, 256/270; Kuhn/Uhlenbruck, a.a.O., § 237 Rn. 83 ff).

  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

    Auszug aus OLG München, 17.03.1995 - 25 W 952/95
    Zwar kann der Drittschuldner grundsätzlich auch bei einer auf Grund eines Arrests durchgeführten Pfändung Erinnerung gem. § 766 ZPO einlegen (vgl. BGH, NJW 1977, 1881/1882), jedoch muß er die Verletzung eigener Rechte rügen können (Stein/Jonas, ZPO , 20. Aufl., § 766 Rn. 33).
  • EuGH, 10.02.1994 - C-398/92

    Mund & Fester / Hatrex Internationaal Transport

    Auszug aus OLG München, 17.03.1995 - 25 W 952/95
    Diese Vorschrift war gegenüber der Antragsgegnerin nicht anzuwenden, weil die Antragegegnerin ihren Sitz in einem Vertragsstaat desEWGV (jetzt EGV ) hatte und ihr gegenüber die Berufung auf den Arrestgrund des § 917 Abs. 2 ZPO gegen das in Art. 7 Abs. 1 EWGV (jetzt Art. 6 Abs. 1 EGV .) enthaltene allgemeine Diskrimierungsverbot verstieß (vgl. EuGH NJW 1994, 1271).
  • BGH, 22.11.1979 - VII ZR 322/78

    Wirksamkeit der Aufrechnung gegen gepfändete Forderungen

    Auszug aus OLG München, 17.03.1995 - 25 W 952/95
    Mit Ausnahme des Umstandes, daß die Beschwerdeführerin nur noch an die Beschwerdegegnerin und nicht mehr zur Konkursmasse zahlen darf, tritt für sie keinerlei Veränderung ein, zumal sie auch gegenüber der Pfandgläubigerin mit Forderungen, die ihr gegenüber der Gemeinschuldnerin zustehen, aufrechnen kann(BGH NJW 1980, 584 ).
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 246/82

    Beitreibung in der Schweiz - § 812 BGB, § 14 KO, Bereicherungsausgleich zwischen

    Auszug aus OLG München, 17.03.1995 - 25 W 952/95
    Dem Verbot der Einzelzwangsvollstreckung nach ausländischem Recht kann, sofern der Konkurs anerkennungsfähig ist, auf anderer Art und Weise, z.B. über das Bereicherungs- bzw. Deliktsrecht Geltung verschafft werden (vgl. hierzu BGHZ 88, 147/152).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.1982 - 8 W 31/82
    Auszug aus OLG München, 17.03.1995 - 25 W 952/95
    Nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (BGH IPRax 1991, 183/184; OLG Düsseldorf ZIP 1982, 1341/1342) und Literatur (Kuhn/Uhlenbruck, KO , 11. Aufl., § 237Rn. 84 m.w.N.) kann zwar nach Eröffnung einen ausländischen Konkursverfahrens ein Arrest gegen den Gemeinschuldner nicht mehr erwirkt werden (zweifelnd Flessner/Schulz, IPRax 1991, 163; Flesener, IPRax 1992, 152/153; Zöller/Geimer, § 722, Rn. 4), gleichwohl ist der erlassene Arrestbefehl, solange er nicht aufgehoben worden ist, auf Grund seiner Bestandswirkung zu beachten und kann Grundlage für eine Pfändung sein (BGH WM 1988, 1710; BGH IPRax 1991, 183/184).
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