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   OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04   

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https://dejure.org/2004,5218
OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04 (https://dejure.org/2004,5218)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.10.2004 - 8 WF 107/04 (https://dejure.org/2004,5218)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - 8 WF 107/04 (https://dejure.org/2004,5218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstand des Abänderungsverfahrens im Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Einkommen im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO) im Fall der Sparleistungen eines Arbeitnehmers bei vermögenswirksamen Leistungen; Abziehbarkeit eines Mehrbedarfs bei überobligatorischer ...

  • Judicialis

    ZPO § 115; ; ZPO § 120 Abs. 4; ; BGB § 1612b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren - Ermittlung des einzusetzenden Einkommens gemäß § 115 Abs. 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1183
  • OLG-Report Stuttgart 2005, 102
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 17.06.2004 - 18 WF 130/04

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren in einer Familiensache: Behandlung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04
    1.) Zahlungen auf einen Vertrag zur vermögenswirksamen Anlage sind keine besonderen Belastungen im Sinn des § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO (strittig; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.6.2004, AZ: 18 WF 130/04; OLG Dresden OLGR 2002, 551; a.A. Zöller-Philippi ZPO 24. Aufl., § 115 RN 12 m.w.N.).

    Diese besondere Belastung ist nicht durch die Berücksichtigung in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart, AZ: 18 WF 130/04, "verbraucht", sondern als fortbestehende besondere Belastung auch im vorliegenden Verfahren zu berücksichtigen.

  • OLG München, 14.10.2003 - 12 WF 1546/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04
    Teilweise wird vertreten, im Rahmen der Prozesskostenhilfe sei Kindergeld immer vollständig Einkommen, soweit es an den Antragsteller ausbezahlt wird (vgl. z.B. OLG München OLGR 2004, 32; OLG Celle Beschluss vom 19.11.2002, AZ: 16 W 71/02; FamRZ 2004, 1119).
  • OLG Celle, 19.11.2002 - 16 W 71/02

    Einkommensberechnung bei der Prozesskostenhilfe unter Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04
    Teilweise wird vertreten, im Rahmen der Prozesskostenhilfe sei Kindergeld immer vollständig Einkommen, soweit es an den Antragsteller ausbezahlt wird (vgl. z.B. OLG München OLGR 2004, 32; OLG Celle Beschluss vom 19.11.2002, AZ: 16 W 71/02; FamRZ 2004, 1119).
  • OLG Stuttgart, 23.11.2001 - 16 WF 516/01

    Gerichtsstand bei gleichzeitiger Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04
    4.) Im Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren kann dahingestellt bleiben, ob bei einer Klage nach Rückabtretung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen gemäß § 7 UVG Prozesskostenhilfe für die gesamte Klage bewilligt werden kann (so OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1044, 1045; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1508, 1510).
  • OLG Celle, 15.01.2004 - 12 WF 8/04

    Anpassung der Prozesskostenhilfe an die Sozialhilfe; Kindergeld als Einkommen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04
    Teilweise wird vertreten, im Rahmen der Prozesskostenhilfe sei Kindergeld immer vollständig Einkommen, soweit es an den Antragsteller ausbezahlt wird (vgl. z.B. OLG München OLGR 2004, 32; OLG Celle Beschluss vom 19.11.2002, AZ: 16 W 71/02; FamRZ 2004, 1119).
  • OLG Koblenz, 28.11.2002 - 9 WF 831/02

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04
    Teilweise wird vertreten, aufgrund der Zweckbestimmung des Kindergeldes sei dies nicht als Einkommen der Eltern zu berücksichtigen und verringere auch nicht als Einkommen des Kindes dessen Grundfreibetrag (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2004, 120).
  • OLG Karlsruhe, 13.10.1987 - 16 WF 156/87

    Prozeßkosten; Unzumutbar; Festsetzung; Monatsrate

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04
    Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger beabsichtigt, die ersparten Guthaben zur Schuldentilgung zu verwenden, wobei gegebenenfalls auch das Sparvermögen aus einem solchen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen zur Deckung zur Prozesskosten einzusetzen sein kann (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2000, 1094; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 858).
  • OLG Stuttgart, 10.04.2000 - 16 WF 158/00

    Prozesskostenhilfe - Einkommen - Kindergeld - betreuender Elternteil

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04
    Über den im Innenverhältnis auf den barunterhaltspflichtigen Elternteil entfallenden Kindergeldanteil kann deshalb der Kläger nicht frei verfügen, sondern muss diesen Anteil den Kindern zur Verfügung stellen, so dass dieser hälftige Anteil kein Einkommen des Klägers ist (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2000, 1586; OLG Frankfurt OLGR 2003, 63).
  • OLG Karlsruhe, 27.08.1998 - 2 WF 81/98

    Prozeßkostenvorschuß - Vermögen - Freistellungsanspruch Sozialhilfe -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04
    4.) Im Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren kann dahingestellt bleiben, ob bei einer Klage nach Rückabtretung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen gemäß § 7 UVG Prozesskostenhilfe für die gesamte Klage bewilligt werden kann (so OLG Stuttgart FamRZ 2002, 1044, 1045; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1508, 1510).
  • OLG Koblenz, 20.08.1999 - 13 WF 503/99

    Einsetzung des Vermögens einer Porzesspartei zur Deckung von Prozesskosten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04
    Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger beabsichtigt, die ersparten Guthaben zur Schuldentilgung zu verwenden, wobei gegebenenfalls auch das Sparvermögen aus einem solchen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen zur Deckung zur Prozesskosten einzusetzen sein kann (vgl. OLG Koblenz FamRZ 2000, 1094; OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 858).
  • OLG Dresden, 02.10.2002 - 10 WF 577/02

    Berücksichtigung der Eigenheimzulage bei Berechnung des Einkommens im Rahmen der

  • BGH, 05.05.2010 - XII ZB 65/10

    Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren für eine Kindesunterhaltsklage:

    Hierzu zählten auch Erwerbstätige, die trotz der Betreuung von Klein- oder Grundschulkindern einer Erwerbstätigkeit nachgehen (Nickel MDR 2005, 729, 734 - siehe zur früheren Rechtslage auch OLG Stuttgart FamRZ 2005, 1183).
  • OLG Nürnberg, 15.05.2015 - 11 WF 511/15

    Abzugsfähigkeit von Aufwandsentschädigungen bei Verfahrenskostenhilfe

    Die Einzahlungen stellen deshalb keine besondere Belastung dar (ebenso OLG Stuttgart FamRZ 2005, 1183 mit weiteren Nachweisen; a. A. BayVGH, Beschluss vom 16.07.2010, Az. 16b DS 10.1120 - zitiert nach juris; OLG Koblenz FamRZ 2009, 533; Groß, a.a.O. Rn. 66).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2005 - 8 WF 55/05

    Prozesskostenhilfe: Berechnung von Ratenzahlungen nach dem Auslaufen von

    Dieser Abzug beruht darauf, dass die Klägerin drei sich in der Schule befindliche Kinder im Alter von 10 Jahren, 15 Jahren und 17 Jahren allein erzieht und im Hinblick hierauf überobligatorisch arbeitet (vgl. Senat, Beschluss vom 15.10.2004, AZ: 8 WF 107/04 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 5 WF 122/20
    Zu keiner anderen Bewertung führt auch der Umstand, dass die Ansparung auf die fondsgebundene Lebensversicherung im Rahmen des Bezugs vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers der Antragsgegnerin erfolgt, denn auch insoweit handelt es sich um eine Vermögensbildung aus eigenen zur Verfügung stehenden Einkommen, die mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer Aussetzung der Zahlungen und die anzunehmende Zumutbarkeit hierdurch verursachter Zulageneinbußen keine besondere Belastung im Sinne von § 115 Abs. 1 Nr. 5 ZPO darstellt (OLG Dresden OLGR 2002, 551; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 1183; Dürbeck/Gottschalk, a.a.O., Rn. 344; MüKoZPO/Wache, 6. Auflage 2020, § 115 Rn. 15).
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