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   KG, 25.03.1977 - 1 W 3736/76   

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https://dejure.org/1977,8328
KG, 25.03.1977 - 1 W 3736/76 (https://dejure.org/1977,8328)
KG, Entscheidung vom 25.03.1977 - 1 W 3736/76 (https://dejure.org/1977,8328)
KG, Entscheidung vom 25. März 1977 - 1 W 3736/76 (https://dejure.org/1977,8328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stimmrechtsregelung für die Wahl und Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gerichtliche Entscheidung über die Rechte und Pflichten eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Willensbildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1978, 142
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 15.01.1976 - 11 W 93/75
    Auszug aus KG, 25.03.1977 - 1 W 3736/76
    Die Wirksamkeit einer solchen Regelung läßt sich nur unter dem Gesichtspunkt prüfen, ob einem Eigentümer eine völlig beherrschende, die anderen Eigentümer in jeder Beziehung majorisierende Stellung eingeräumt ist und deshalb eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 145).
  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf;

    Auszug aus KG, 25.03.1977 - 1 W 3736/76
    Sie können stimmberechtigt sein, wenn bereits rechtlich bedeutsamen Beziehungen zur Gemeinschaft bestehen (vgl. Senat OLGZ 1970, 198; BayObLGZ 1973, 1 [6]; BayObLG NJW 1969, 191 [192]; BayObLG NJW 1963, 1484).
  • KG, 22.08.1968 - 1 W 2317/68
    Auszug aus KG, 25.03.1977 - 1 W 3736/76
    Sie können stimmberechtigt sein, wenn bereits rechtlich bedeutsamen Beziehungen zur Gemeinschaft bestehen (vgl. Senat OLGZ 1970, 198; BayObLGZ 1973, 1 [6]; BayObLG NJW 1969, 191 [192]; BayObLG NJW 1963, 1484).
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Ihr kann daher nichts für die Beantwortung der Frage entnommen werden, mit welcher Stimmkraft die einzelnen Wohnungseigentümer bei der Wahl des Verwalters teilnehmen (vgl. KG, OLGZ 1978, 142, 144; Merle, Rpfleger 1978, 25).

    § 26 Abs. 1 S. 4 WEG steht daher weder einer von dem Kopfprinzip abweichenden Abstimmung nach dem Wert- oder Anteilsstimmrecht (Stimmkraft bestimmt sich nach der Größe der Miteigentumsanteile), noch einer Abstimmung nach dem Objektprinzip entgegen (KG, OLGZ 1978, 142, 143 f; 1979, 29, 32; NJW-RR 1986, 643; OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 604).

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    b) Demgegenüber wird in der Rechtsprechung fast einhellig die Anfechtungsbefugnis des abberufenen Verwalters insoweit bejaht, als gerade die Gültigkeit seiner Abberufung zur Entscheidung gestellt ist (BayObLGZ 1965, 34, 39 f; BayObLG WEM 1980, 125, 127; KG - 1. Zivilsenat - OLGZ 1978, 142, 143; ohne nähere Begründung auch: OLG Schleswig SchlHAnz 1965, 67; OLG Oldenburg NdsRpfl 1970, 205; OLG Köln OLGZ 1969, 389, 391 f).
  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

    Verschiedentlich wird in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, die Beschwerdeberechtigung ergebe sich jedenfalls im Beschlußanfechtungsverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz unabhängig von den Voraussetzungen des § 20 FGG allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung (KG OLGZ 1976, 56, 57; 1978, 142, 143; OLG Düsseldorf DWE 1980, 131; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 420; vgl. ferner BayObLGZ 1965, 283, 285; BayObLG WE 1991, 291; OLG Karlsruhe WuM 1988, 327).
  • KG, 08.01.1986 - 24 W 3636/85

    Stimmernechtshäufung in der Person eines Wohnungseigentümers; Parteistellung

    Es ist allerdings rechtlich nicht zu beanstanden, daß die Vorinstanzen die unter § 10 der Teilungserklärung abweichend von § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG getroffene Regelung, wonach auf jede Wohneinheit eine Stimme entfällt, als grundsätzlich wirksam erachtet haben (allg. M.; vgl. KG, 1. ZS, OLGZ 1978, 142; OLG Hamm, Rpfleger 1978, 182; BayObLG Rpfleger 1982, 143).
  • OLG Frankfurt, 18.03.1982 - 20 W 23/82

    Unzulässigkeit der Beschwerde mangels Berechtigung; Fehlen einer unmittelbaren

    Die Beteiligten des § 43 IV WEG sind unabhängig von einer Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 20 FGG nur dann beschwerdeberechtigt, wenn es sich um ein - hier nicht vorliegendes - Beschlußanfechtungsverfahren nach § 43 I 4 WEG handelt (KG OLGZ 76, 56; 78, 142).
  • BayObLG, 27.02.1981 - BReg. 2 Z 23/80

    Antrag auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen; Verfristung der

    Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, daß der Antragstellerin in der Eigentümerversammlung vom 25.6.1979 - unabhängig von einer Vollmacht ihrer Rechtsvorgänger - als werdender und sogar auch schon wirtschaftlicher Eigentümerin der Wohnung Nr. 28 bereits ein eigenes Stimmrecht ( § 25 WEG ) jedenfalls in den sie berührenden Angelegenheiten - wie hier der Verlängerung der Verwalterbestellung - zustand (vgl. KG NJW 1970, 330 [KG Berlin 04.11.1969 - 1 W 2265/69] ; OLGZ 1978, 142/145; 1979, 290/291 ff.; OLG Frankfurt Rpfleger 1976, 253/254; OLG Köln OLGZ 1978, 151; OLG Stuttgart WEM 1979, 42 f.; s. auch …
  • KG, 30.10.1985 - 24 W 6819/84
    Die unter § 26 Nr. 8 der Teilungserklärung abweichend von § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG getroffene Regelung, wonach sich das Stimmrecht nicht nach Köpfen, sondern nach der Höhe des Miteigentumsanteils richtet, ist grundsätzlich wirksam (allg.M.; vgl. KG, 1. ZS, OLGZ 1978, 142; OLG Hamm, Rpfleger 1978, 182; BayObLG, Rpfleger 1982, 143).
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