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   OLG Düsseldorf, 27.06.1979 - 9 U 64/79   

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https://dejure.org/1979,14439
OLG Düsseldorf, 27.06.1979 - 9 U 64/79 (https://dejure.org/1979,14439)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.1979 - 9 U 64/79 (https://dejure.org/1979,14439)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 1979 - 9 U 64/79 (https://dejure.org/1979,14439)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1980, 16
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    § 906 BGB ist sowohl auf die vom Grundstück des Taubenhalters ausgehenden Geräusche (entsprechend) anzuwenden, als auch auf das Fliegen auf bzw. das Überfliegen eines Nachbargrundstückes und die damit einhergehende Geräuschverursachung und Verunreinigung durch Staub und Kot (so OLG Celle NJW-RR 1989, 783 m. w. N.; OLG Düsseldorf OLGZ 1980, 16; MDR 1968, 841).

    Bei der in diesem Zusammenhang maßgeblichen Frage, ob das Freifliegen der Edeltauben für den Antragsteller einen über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteil begründet, ist - wie auch bei der Wesentlichkeit im Rahmen des § 906 BGB (vgl. neben dem obigen Nachweis noch OLG Celle NJW-RR 1989, 783; OLG Düsseldorf OLGZ 80, 16; OLG Hamm DWW 1989, 257) - auf die Verkehrsauffassung abzustellen, nicht auf konkrete Befindlichkeiten (vgl. zur Tierhaltung: Senat OLGZ 1990, 414; OLG Karlsruhe WuM 2004, 226).

  • OLG Celle, 09.12.1988 - 4 U 130/87

    Haltung von Tauben; Einschränkung der Freiflugzeiten von Tauben; Anwendbarkeit

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung und eines Teils der Literatur geht der Senat davon aus, daß § 906 BGB nicht nur auf die vom Grundstück des Taubenhalters ausgehende Geräusche anzuwenden ist, eine entsprechende Anwendung vielmehr auch geboten ist, wenn Tauben auf ein Nachbargrundstück fliegen oder es überfliegen und dabei Geräusche verursachen oder es durch Staub und Kot verunreinigen (so OLG Düsseldorf OLGZ 1980, 16 und MDR 1968, 841; OLG Oldenburg VersR 1976, 644 für Flugenten; Meisner/Stern/Hodes/Dehner, Nachbarrecht im Bundesgebiet, 6. Aufl., § 16 II 2; Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl., § 1004 Rdn. 13; Münch.Komm./Säcker, BGB, 2. Aufl., § 906 Rdn. 72; Staudinger/Seufert, BGB, 11. Aufl., § 906 Rdn. 7; a.A. Staudinger/Roth, BGB, 12. Aufl., § 906 Rdn. 111; einschränkend - es entspreche einem "praktischen Bedürfnis" - BGB-RGRK/Augustln, 12. Aufl., § 906 Rdnr. 24).
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