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   OLG Köln, 23.04.1980 - 2 U 131/79   

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OLG Köln, 23.04.1980 - 2 U 131/79 (https://dejure.org/1980,12916)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.04.1980 - 2 U 131/79 (https://dejure.org/1980,12916)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. April 1980 - 2 U 131/79 (https://dejure.org/1980,12916)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 667
  • OLGZ 1980, 346
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 24 U 58/11

    Rechtsnatur eines Unternehmensberatervertrages

    Lediglich wenn ausschließlich ein herbeizuführender Erfolg den Gegenstand der Verpflichtung bilden würde, wäre eine andere Beurteilung gerechtfertigt (vgl. BGH, NJW 1994, 1069, 1070; Senat, Urteil vom 21. September 2010, I-24 U 30/10, bei Juris, zur Tätigkeit des Rechtsanwalts; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074; siehe auch OLG Köln MDR 1980, 667 zur Tätigkeit eines Steuerberaters).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 26/01

    Honoraranspruch ; Hinreichende Spezifikation ; Gebührenspezifikation ;

    Dies gilt insbesondere für die Auskunft zu einer bestimmten Frage (OLG Köln, OLGZ 80, 346), die Erstattung eines Gutachtens, die Anfertigung und Prüfung eines Jahresabschlusses (Bilanz und GUV, BGH NJW 2000, 1107) und die isolierte Anfechtung einer Jahressteuererklärung (KG NJW 1977, 110).
  • OLG Frankfurt, 07.11.2001 - 23 U 184/00

    Steuerberatervertrag: Fälligkeit der Gebührenrechnung; Berechnung einer

    Ein Werkvertrag wird dann angenommen, wenn der Steuerberater von einem Auftraggeber, zu dem keine fortlaufende Mandatsbeziehung besteht, mit einer einzelnen Leistung beauftragt wird und auch für das vereinbarte Ergebnis einzustehen hat (Eckert/Böttcher, 2. Auflage (Vorauflage) 1989, vor § 1 StBGebVO 1.3.2; OLG Köln OLGZ 80, 346; OLG München BB 80, 717).
  • BGH, 10.03.2005 - IX ZR 25/01

    Ansprüche eines Steuerberaters wegen unvollständig erbrachter Leistungen

    Der Auftrag, ein Gutachten über steuerliche Fragen oder Fragen der "Vermögensverwaltung" zu erstellen, ist ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff BGB (OLG Köln OLGZ 1980, 346; Zugehör WM 2000 Sonderbeilage Nr. 4 S. 4; Eckert, StBerGebVO 4. Aufl. Vor § 1 Anm. 1.3.2; für ein anwaltliches Gutachten BGH, Urt. v. 20. Oktober 1964 - VI ZR 101/63, NJW 1965, 106).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2010 - 24 U 30/10

    Rechtsnatur eines Vertrages über eine anwaltliche Geschäftsbesorgung

    Zwar kann auch ausnahmsweise ein Werkvertrag vorliegen, wenn nämlich ausschließlich ein durch die anwaltliche Arbeit herbeizuführender Erfolg den Gegenstand der Verpflichtung bildet, was beispielsweise bei einem allein zu erstellenden Vertragsentwurf angenommen wurde (RG JW 1914, 642; siehe auch OLG Köln MDR 1980, 667, zur Tätigkeit eines Steuerberaters; Zugehör, a.a.O. Rn. 7).
  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 25.04.2018 - 1 C 1050/17

    Kündigung eines Werbeagenturvertrages

    Lediglich wenn ausschließlich ein herbeizuführender Erfolg den Gegenstand der Verpflichtung bilden würde, wäre eine andere Beurteilung gerechtfertigt (vgl. BGH, NJW 1994, 1069 [1070]; Senat, Urt. v. 21.9. 2010, I-24 U 30/10, zur Tätigkeit des Rechtsanwalts; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], NJW-RR 2006, 1074; s. auch OLG Köln, MDR 1980, 667, zur Tätigkeit eines Steuerberaters).
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