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   OLG Frankfurt, 08.04.1980 - 20 W 160/80   

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https://dejure.org/1980,7797
OLG Frankfurt, 08.04.1980 - 20 W 160/80 (https://dejure.org/1980,7797)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.04.1980 - 20 W 160/80 (https://dejure.org/1980,7797)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. April 1980 - 20 W 160/80 (https://dejure.org/1980,7797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines sogenannten Negativbeschlusses; Vertragsfreiheit der Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1980, 418
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.1980 - 20 W 160/80
    Das Gericht ist nämlich nicht befugt, einen - auch ungültigen - Negativbeschluß, durch einen positiven Beschluß zu ersetzen (vgl. BayObLG 72, 151; 74, 172 - NJW 74, 1910; OLG Hamm Rpfleger 79, 342).
  • BGH, 21.10.1976 - VII ZR 193/75

    Boilerleck - § 27 Abs. 1 WEG betrifft (jedenfalls grundsätzlich) nur das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.1980 - 20 W 160/80
    Denn die Vergabe von größeren Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen ist in erster Linie eine Angelegenheit, über die die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung zu beschließen haben (vgl. BGHZ 67, 232), und eine Anrufung des Gerichts, das die Vertragsfreiheit der Wohnungseigentümer zu respektieren hat (vgl. Bärmann, a.a.O., § 43 Rdnr. 40), kommt insbesondere dann erst in Betracht, wenn Beschlüsse der Wohnungseigentümer nicht zu erreichen sind (vgl. Bärmann, a.a.O., § 21 Rdnr. 64, 68, 71; Palandt-Bassenge, a.a.O., § 21 Rdnr. 4; Soeregel-Baur, BGB, 11. Aufl., § 21 WEG Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 19.04.1995 - 15 W 26/95

    Ungültigkeit der Beschlüsse der Eigentümerversammlung; Zustimmung aller

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  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87

    Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen; Eigentümer; Ausschluss durch

    Ein solcher Mehrheitsbeschluß erschöpft sich in der Verweigerung der positiven Beschlußfassung; seine etwaige Ungültigkeit ändert grundsätzlich nichts an dem Fehlen einer positiven Beschlußfassung, es sei denn, der Antragsteller hätte einen klagbaren Anspruch auf eine bestimmte Willensbildung der Wohnungseigentümer zu der von ihm aufgeworfenen Frage (vgl. RGZ 142, 123, 129; BayObLGZ 1972, 150, 153; 1983, 283; OLG Frankfurt OLGZ 80, 418; KG BlGBW 1985, 71, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 20 W 494/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Materielle Rechtskraft einer Sachentscheidung;

    Der Antragsteller kann aber den Beschlussanfechtungsantrag mit einem Antrag gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG verbinden und auf diese Weise im Ergebnis eine von dem angefochtenen Beschluss abweichende Regelung erzielen (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 43 Rz. 112; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 43 Rz. 84, je m. w. N.; vgl. auch Senat OLGZ 1980, 418).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.1999 - 3 W 193/98

    Wohnungseigentum

    Ein solcher negativer Beschluss ist grundsätzlich nicht selbständig anfechtbar, weil seine Ungültigkeitserklärung nicht zu einem positiven Beschluss führen würde (vgl. Senat NJW-RR 1987, 1367, 1368; BayObLG NJW 1974, 1910, 1911; NJW-RR 1994, 658, 659; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 418, 419; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl. § 23 Rdnr. 140 und § 43 Rdnr. 74).
  • OLG Frankfurt, 18.11.1983 - 20 W 461/83

    Zulässigkeit von baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum; Vorliegen

    Danach kann es dahingestellt bleiben, ob zu 1. auch die die Genehmigung versagenden Beschlüsse der Wohnungseigentümer vom 24.5.1982 überhaupt anfechtbar sind (vgl. dazu OLG Frankfurt OLGZ 80, 418); denn die unabhängig von § 22 II WEG gefassten Beschlüsse sind inhaltlich nicht zu beanstanden.
  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Eigentümerversammlung; Zustimmung;

    Wird ein Antrag abgelehnt, ist ein Eigentümerbeschluß, der angefochten werden könnte ( § 23 Abs. 4 , § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG ), nicht vorhanden (BayObLGZ 1984, 213/215; BayObLG DWE 1986, 95; OLG Frankfurt OLGZ 1980, 418/419; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 3 j).
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