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   OLG Frankfurt, 18.03.1982 - 20 W 23/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,13470
OLG Frankfurt, 18.03.1982 - 20 W 23/82 (https://dejure.org/1982,13470)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.03.1982 - 20 W 23/82 (https://dejure.org/1982,13470)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. März 1982 - 20 W 23/82 (https://dejure.org/1982,13470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Beschwerde mangels Berechtigung; Fehlen einer unmittelbaren Rechtsbetroffenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLGZ 1982, 420
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.04.1968 - V ZB 14/67

    Sondereigentum an ganzem Gebäude

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1982 - 20 W 23/82
    Die Beschwerdeführer tragen selbst vor, daß sie durch den angefochtenen Beschluß nicht unmittelbar betroffen seien und wollen nur die Beschlußgründe, die der Senat im übrigen für zutreffend hält (vgl. BGH NJW 68, 1230; BayObLG Rpfleger 66, 149; OLG Frankfurt Rpfleger 75, 179), überprüft haben.
  • KG, 25.03.1977 - 1 W 3736/76

    Stimmrechtsregelung für die Wahl und Abberufung des Verwalters einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1982 - 20 W 23/82
    Die Beteiligten des § 43 IV WEG sind unabhängig von einer Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 20 FGG nur dann beschwerdeberechtigt, wenn es sich um ein - hier nicht vorliegendes - Beschlußanfechtungsverfahren nach § 43 I 4 WEG handelt (KG OLGZ 76, 56; 78, 142).
  • KG, 12.07.1975 - 1 W 457/74
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.03.1982 - 20 W 23/82
    Die Beteiligten des § 43 IV WEG sind unabhängig von einer Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 20 FGG nur dann beschwerdeberechtigt, wenn es sich um ein - hier nicht vorliegendes - Beschlußanfechtungsverfahren nach § 43 I 4 WEG handelt (KG OLGZ 76, 56; 78, 142).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Der Nachweis einer Beschwerdeberechtigung im Sinne persönlicher Nachteile, die das vorlegende Gericht hier im Hinblick auf den Entfall des negativen Schuldanerkenntnisses verneint (so auch KG, NJW-RR 1998, 1021), kann daher nicht verlangt werden (vgl. Staudinger/Wenzel, aaO, § 43 WEG Rdn. 14; auch OLG Frankfurt a.M., OLGZ 1982, 420).
  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 3/92

    Beschwerdeberechtigung im Beschlußanfechtungsverfahren nach

    Verschiedentlich wird in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, die Beschwerdeberechtigung ergebe sich jedenfalls im Beschlußanfechtungsverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz unabhängig von den Voraussetzungen des § 20 FGG allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung (KG OLGZ 1976, 56, 57; 1978, 142, 143; OLG Düsseldorf DWE 1980, 131; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 420; vgl. ferner BayObLGZ 1965, 283, 285; BayObLG WE 1991, 291; OLG Karlsruhe WuM 1988, 327).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 2Z BR 89/01

    Rechte des durch Vormerkung gesicherten künftigen Erwerber von Wohnungseigentum

    Dazu ist nach § 20 Abs. 1 FGG nämlich erforderlich, dass der Beschwerdeführer nach seinem Vorbringen in einem Recht wirklich betroffen ist (OLG Frankfurt OLGZ 1982, 420; Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 45 Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 10.12.2002 - 20 W 531/00

    Wohnungseigentum: Rechtsgeschäftlicher Ersterwerb von einer teilenden

    Dazu ist gemäß den §§ 43 Abs. 1 WEG, 20 Abs. 1 FGG erforderlich, dass der Beschwerdeführer nach seinem Vorbringen in einem Recht wirklich betroffen ist (vgl. BayObLG ZMR 2002, 138, unter Hinweis auf Senat OLGZ 1982, 420; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rdnr. 14).
  • OLG Celle, 13.03.2006 - 4 W 2/06

    Beschwerdebefugnis eines zum Zeitpunkt der Einlegung einer sofortigen Beschwerde

    Allerdings ist für den hier vorliegenden Fall des Beschlussanfechtungsverfahrens nach § 43 WEG in früherer Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten worden, dass sich unabhängig von den Voraussetzungen des § 20 FGG die Beschwerdeberechtigung allein aus der durch § 43 WEG begründeten Beteiligtenstellung ergebe (KG OLGZ 76, 56, 57; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 420).
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