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OLG Stuttgart, 22.11.1983 - 8 W 328/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2353; FGG Vor § 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergleich; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Verfahrensende; Erbscheinsverfahren; Rücknahme eines Erbscheinsantrags; Nachlaßverteilung; Vergleich
Papierfundstellen
- MDR 1984, 403
- OLGZ 1984, 131
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 14.07.1997 - 1Z BR 39/97
Vergleichsabschluß vor Nachlaßgericht im Erbscheinverfahren
Dabei können auch Gegenstände mitgeregelt werden, die selbst nicht Verfahrensgegenstand sind, wie z.B. die Zahlung einer Abfindung oder die Auseinandersetzung des Nachlasses (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1984, 131). - OLG Frankfurt, 30.06.1993 - 20 W 201/93
Auslegung eines Erbverzichts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02
Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde im Erbscheinsverfahren: Erstreckung eines …
Über die Erbenstellung selbst ist eine Einigung mit dinglicher Wirkung nicht möglich, da diese nur durch Gesetz oder durch eine (wirksame) letztwillige Verfügung begründet werden kann; nur über die Ausübung von die Erbfolge beeinflussenden Gestaltungsrechten wie die Ausschlagung der Erbschaft oder die Anfechtung von letztwilligen Verfügungen können sich die Beteiligten einigen (vgl. zu Vorstehendem BayObLGZ 1966, 233/236; 1991, 1/6; 1997, 217/220 = ZEV 1997, 461 m.Anm.Ott; OLG Stuttgart MDR 1984, 403;… Jansen, FGG, 2. Aufl., Vorbem. §§ 8-18 Rdn. 80;… Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., Vorb §§ 8-18 Rdn. 24). - BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 1a Z 18/90
Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins; Voraussetzungen für einen …
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