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   OLG Stuttgart, 22.11.1983 - 8 W 328/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2193
OLG Stuttgart, 22.11.1983 - 8 W 328/83 (https://dejure.org/1983,2193)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.11.1983 - 8 W 328/83 (https://dejure.org/1983,2193)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. November 1983 - 8 W 328/83 (https://dejure.org/1983,2193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergleich; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Verfahrensende; Erbscheinsverfahren; Rücknahme eines Erbscheinsantrags; Nachlaßverteilung; Vergleich

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 403
  • OLGZ 1984, 131
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BayObLG, 14.07.1997 - 1Z BR 39/97

    Vergleichsabschluß vor Nachlaßgericht im Erbscheinverfahren

    Dabei können auch Gegenstände mitgeregelt werden, die selbst nicht Verfahrensgegenstand sind, wie z.B. die Zahlung einer Abfindung oder die Auseinandersetzung des Nachlasses (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1984, 131).
  • OLG Frankfurt, 30.06.1993 - 20 W 201/93

    Auslegung eines Erbverzichts

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  • KG, 16.09.2003 - 1 W 48/02

    Unzulässigkeit der weiteren Beschwerde im Erbscheinsverfahren: Erstreckung eines

    Über die Erbenstellung selbst ist eine Einigung mit dinglicher Wirkung nicht möglich, da diese nur durch Gesetz oder durch eine (wirksame) letztwillige Verfügung begründet werden kann; nur über die Ausübung von die Erbfolge beeinflussenden Gestaltungsrechten wie die Ausschlagung der Erbschaft oder die Anfechtung von letztwilligen Verfügungen können sich die Beteiligten einigen (vgl. zu Vorstehendem BayObLGZ 1966, 233/236; 1991, 1/6; 1997, 217/220 = ZEV 1997, 461 m.Anm.Ott; OLG Stuttgart MDR 1984, 403; Jansen, FGG, 2. Aufl., Vorbem. §§ 8-18 Rdn. 80; Keidel/Meyer-Holz, a.a.O., Vorb §§ 8-18 Rdn. 24).
  • BayObLG, 04.01.1991 - BReg. 1a Z 18/90

    Antrag auf Erteilung eines Teilerbscheins; Voraussetzungen für einen

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