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   KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92   

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https://dejure.org/1993,2146
KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92 (https://dejure.org/1993,2146)
KG, Entscheidung vom 17.02.1993 - 24 W 3563/92 (https://dejure.org/1993,2146)
KG, Entscheidung vom 17. Februar 1993 - 24 W 3563/92 (https://dejure.org/1993,2146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beseitigung eines Deckendurchbruches ; Beseitigung der Beeinträchtigung eines gemeinschaftlichen Eigentums

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungsverbindung; Deckendurchbruch; Wiederherstellungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 909
  • OLGZ 1993, 427
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92
    Wohnungseigentum ist echtes Eigentum i. S. des § 903 BGB , das den Schutz des § 1004 BGB genießt (BGH, NJW 1992, 978; Senat, NJW-RR 1990, 334).

    Im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des BGH vom 19.12.1991 (BGHZ 116, 392 = DRsp I (152) 174 a-b) sieht der Senat sich veranlaßt, seine Begründung zu ergänzen.

    Nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen gelten als ein solcher Nachteil; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGHZ 116, 392).

    Insoweit hat auch der Senat entsprechend BGHZ 116, 392 daran festgehalten, daß beispielsweise die Veränderung der Statik, der erhöhte Wartungs- und Reparaturaufwand nach dem Umbau sowie die Veränderung des optischen Gesamteindruckes unter § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG fallen (WM 1992, 391; vgl. ferner auch NJW-RR 1992, 1232).

    Rechtlich einwandfrei verneint der angefochtene Beschluß das Vorliegen eines Rechtsmißbrauchs oder einer Schikane auf seiten der AntrSt. ... Nach BGHZ 116, 392 [= DRsp I (152) 174 a-b] darf der einzelne Wohnungseigentümer den Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Miteigentümer ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen.

  • KG, 10.01.1990 - 24 W 6746/89

    Deckendurchbruch: Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig?

    Auszug aus KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92
    »Ein Deckendurchbruch zur Verbindung zweier Eigentumswohnungen stellt regelmäßig eine unzulässige bauliche Veränderung dar, deren Beseitigung jeder Wohnungseigentümer verlangen kann (Ergänzung zu Senat OLGZ 1990, 155 [= DRsp I (152) 153 c-d.])«.

    Wohnungseigentum ist echtes Eigentum i. S. des § 903 BGB , das den Schutz des § 1004 BGB genießt (BGH, NJW 1992, 978; Senat, NJW-RR 1990, 334).

    Beide Vorinstanzen haben unter Berücksichtigung des Senatsbeschlusses vom 10.1.1990 (OLGZ 1990, 155 = DRsp I (152) 153 c-d) in dem Deckendurchbruch eine unzulässige und zu beseitigende bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums gesehen und sich der Begründung des Senats im einzelnen angeschlossen.

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92
    Unzulässige Veränderungen sind gegeben, wenn einem anderen Wohnungseigentümer dadurch in vermeidbarer Weise ein Nachteil erwächst (BGHZ 73, 196,201).
  • BGH, 16.01.1992 - IX ZR 113/91

    Voraussetzungen für die Beschränkung der Unwirksamkeitsfolge auf einen inhaltlich

    Auszug aus KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92
    Insoweit hat auch der Senat entsprechend BGHZ 116, 392 daran festgehalten, daß beispielsweise die Veränderung der Statik, der erhöhte Wartungs- und Reparaturaufwand nach dem Umbau sowie die Veränderung des optischen Gesamteindruckes unter § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG fallen (WM 1992, 391; vgl. ferner auch NJW-RR 1992, 1232).
  • BGH, 22.12.1989 - V ZR 339/87

    Eintragung der Teilungserklärung oder -vereinbarung vor Errichtung des Gebäudes

    Auszug aus KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92
    ... Der Senat verkennt nicht, daß § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG als Sollvorschrift gestaltet ist und ein Verstoß hiergegen die Entstehung (und das Weiterbestehen) von Wohnungseigentum nicht hindert (BGH, NJW 1990, 1111).
  • KG, 27.06.1989 - 1 W 2309/89

    Vereinigung; Zusammenlegung; Wohnungseigentum; Wohnungseigentumsrechte;

    Auszug aus KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92
    rechtlich vereinigt sind, was ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zulässig sein könnte (vgl. hierzu KG, 1. Zivilsenat, NJW-RR 1989, 1360; vgl. ferner Senat, ZMR 1985, 346 für den Fall der Inanspruchnahme einer Gemeinschaftsfläche).
  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Auszug aus KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92
    Entscheidend ist jedoch, daß bereits die ursprüngliche Herstellung der Abgeschlossenheit zur vereinbarungsgemäßen, d.h. der Teilungserklärung entsprechenden, Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustandes des Gemeinschaftseigentums gehört (vgl. BayObLG, ZMR 1980, 381; NJW 1981, 690; BayObLGZ 1983, 266,270).
  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

    Auszug aus KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92
    Es bedarf deshalb hier keines weiteren Eingehens darauf, ob durch den vorliegenden Deckendurchbruch konkret ein tiefer Eingriff in die Substanz des Gemeinschaftseigentums und in die Statik sowie eine mögliche intensivere und stärker belästigendere Nutzung der zusammengelegten Wohnungen (etwa als Wohnheim) zu bejahen wären (vgl. BayObLGZ 1990, 120; WE 1992, 171; ZMR 1992, 32).
  • KG, 19.06.1985 - 24 W 6402/84

    Eigentumswohnungen; Zusammen legen; Umbau; Zustimmung; Eigentümer; Wohnung

    Auszug aus KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92
    rechtlich vereinigt sind, was ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer zulässig sein könnte (vgl. hierzu KG, 1. Zivilsenat, NJW-RR 1989, 1360; vgl. ferner Senat, ZMR 1985, 346 für den Fall der Inanspruchnahme einer Gemeinschaftsfläche).
  • KG, 10.02.1992 - 24 W 402/91

    Nachträglicher Einbau eines Dachflächenfensters zustimmungspflichtig?

    Auszug aus KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92
    Insoweit hat auch der Senat entsprechend BGHZ 116, 392 daran festgehalten, daß beispielsweise die Veränderung der Statik, der erhöhte Wartungs- und Reparaturaufwand nach dem Umbau sowie die Veränderung des optischen Gesamteindruckes unter § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG fallen (WM 1992, 391; vgl. ferner auch NJW-RR 1992, 1232).
  • BayObLG, 16.05.1990 - BReg. 1b Z 22/89
  • BayObLG, 10.11.1983 - BReg. 2 Z 117/82
  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15. Oktober 1999 (ZMR 2000, 254 ), des Oberlandesgerichts Köln vom 8. Februar 1995 (WE 1995, 221) sowie des Kammergerichts vom 17. Februar 1993 (NJW-RR 1993, 909) und vom 10. Januar 1990 (NJW-RR 1990, 334) gehindert und hat deshalb die Sache durch Beschluß vom 8. September 2000 (BayObLGZ 2000, 252) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber erblicken das Kammergericht (NJW-RR 1990, 334, 335; OLGZ 1993, 427, 428; GE 1993, 425; NJW-RR 1997, 587, 588), das Oberlandesgericht Köln (WE 1995, 221) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (ZMR 2000, 254, 255) in Übereinstimmung mit der vom vorlegenden Gericht früher vertretenen Ansicht (vgl. etwa WE 1995, 379, 380; 1997, 111, 112; 118, 119; a.A. noch Rpfleger 1984, 409, 410) einen von den übrigen Wohnungseigentümern nicht zu duldenden Nachteil (§§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG) bereits darin, daß durch die Wandöffnung die Abgeschlossenheit der betroffenen Wohnungen aufgehoben und damit ein der Teilungserklärung sowie § 3 Abs. 2 WEG widersprechender Zustand geschaffen werde.

    Zum einen läßt die nachträgliche Aufhebung der Abgeschlossenheit den Bestand und den Umfang des in der Teilungserklärung ausgestalteten Wohnungseigentums unberührt und führt nicht zur Unrichtigkeit des Grundbuchs (BayObLGZ 98, 2, 6; BayObLG, ZMR 1999, 266, 267; KG, NJW-RR 1993, 909, 910 = OLGZ 1993, 427, 428; OLG Köln, ZMR 1994, 230, 231; Staudinger/Bub, aaO, § 22 WEG Rdn. 71; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 3 WEG Rdn. 37; Heerstraßen, DWE 1994, 2, 3; Rapp, MittBayNot 1995, 282, 283; Abramenko, ZMR 2000, 255; Röll, WE 1998, 367; ferner zum Fall der Begründung von Wohnungseigentum Senatsurt. v. 22. Dezember 1989, V ZR 339/87, NJW 1990, 1111, 1112).

    Eine rechtliche Vereinigung von Wohnungseigentumseinheiten ist nach heute herrschender Meinung analog § 890 BGB selbst dann ohne Mitwirkung der übrigen Eigentümer zulässig, wenn die vom neugebildeten einheitlichen Sondereigentum erfaßten Räume keine in sich abgeschlossene Gesamtwohnung bilden, sondern weiterhin getrennt bleiben (BayObLGZ 1971, 102, 107 ff; BayObLG, ZMR 1999, 266, 267; 2000, 468, 469; KG, NJW-RR 1989, 1360, 1361; 1993, 909, 910; Demharter, GBO, 23. Aufl., § 5 Rdn. 5; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 3 WEG Rdn. 48; Soergel/Stürner, aaO, § 9 WEG Rdn. 8; a.A. OLG Stuttgart, OLGZ 1977, 431, 432; OLG Hamburg, NJW 1965, 1765; Weitnauer, aaO, § 3 WEG Rdn. 57).

    2 Z 130/91|AG Saarbrücken; 07.02.1991; 42 C 1032/90">NJW-RR 1992, 272, 273; WE 1995, 159, 160; FGPrax 1999, 53; OLG Hamburg, WE 1987, 161; WuM 1992, 87; OLG Köln, DWE 1988, 24, 25; KG, WE 1992, 285; GE 1993, 925; NJW-RR 1993, 909, 910; 1997, 587, 589; OLG Düsseldorf, ZMR 1993, 581, 582; Staudinger/Bub, aaO, § 22 WEG Rdn. 70, 122; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 22 WEG Rdn. 123; Palandt/Bassenge, aaO, § 22 WEG Rdn. 11; Weitnauer/Lüke, aaO, § 22 Rdn. 16; MünchKomm-BGB/Röll, aaO, § 22 WEG Rdn. 30; Niedenführ/Schulze, aaO, § 22 WEG Rdn. 22; Erman/Ganten, BGB, 9. Aufl., § 22 WEG Rdn. 3; Heerstraßen, DWE 1994, 2, 6; Röll, MittBayNot 1996, 275, 276; ders. WE 1998, 367, 368).

  • AG München, 26.03.2019 - 484 C 17510/18

    Ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer installierte

    Maßstab zur Beurteilung, ob eine Umgestaltung beeinträchtigend wirkt, ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein WEer in der betreffenden Situation verständlicherweise beeinträchtigt fühlen darf (BGH ZWE 2017, 224 Rn. 15; BGHZ 116, 392 (396); ZWE 2012, 32 (33) und 83 (84); KG OLGZ 1993, 427 (428); BayObLG WE 1987, 156 (157); LG München I ZWE 2013, 226).
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00

    Fehlende Abgeschlossenheit zweier Wohnungen als nicht hinzunehmender Nachteil

    1995, 221) sowie des Kammergerichts vom 17.2.1993 (NJW-RR 1993, 909) und vom 10.1.1990 (NJW-RR 1990, 334) gehindert.

    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (BayObLG WE 1997, 118/119 und 111/112; BayObLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254/255; OLG Köln WE 1995, 221; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321/322).

  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 7/00

    Mauerdurchbruch bei baulicher Verbindung von zwei Eigentumswohnungen als Nachteil

    Allein die Tatsache, daß die Herstellung eines Mauerdurchbruchs zwischen zwei Wohnungen zum Verlust der Abgeschlossenheit und damit zu einem der Teilungserklärung sowie dem Gesetz widersprechenden Zustand führt, kann nicht als nicht hinzunehmender Nachteil gewertet werden (Aufgabe der früheren Rechtsprechung des Senats und Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254, OLG Köln WE 1995, 221 und KG NJW-RR 1993, 909 ).

    Er möchte unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung die Entscheidung des Landgerichts aufheben und den amtsgerichtlichen Beschluß wiederherstellen, sieht sich daran jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15.10.1999 ( ZMR 2000, 254 ), des Oberlandesgerichts Köln vom 8.2.1995 (WE 1995, 221) sowie des Kammergerichts vom 17.2.1993 ( NJW-RR 1993, 909 ) und vom 10.1.1990 ( NJW-RR 1990, 334 ) gehindert.

    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (Bay0bLG WE 1997, 118 /119 und 111/112; Bay0bLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254 /255; OLG Köln WE 1995, 221 ; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321 /322).

  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94

    Durchbruch durch tragende Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen nur mit

    Ein von den übrigen Wohnungseigentümern nicht hinzunehmender Nachteil liegt auch darin, daß durch den Durchbruch die Abgeschlossenheit der Wohnungen aufgehoben und ein der Teilungserklärung nicht entsprechender rechtlicher Zustand geschaffen wird (wie KG WuM 1993, 293 = NJW-RR 1993, 909).

    2 Z 130/91|AG Saarbrücken; 07.02.1991; 42 C 1032/90">NJW-RR 1992, 272 f.; KG NJW-RR 1990, 334 f. und 1993, 909 f.; OLG Hamm MittRhNotK 1990, 131/133 f.).

    Dabei begründet es rechtlich keinen Unterschied, daß die Antragsgegner zu 1 hier anders als in dem Fall KG NJW-RR 1993, 909 nicht eigenmächtig vorgehen wollen; entscheidend sind die Auswirkungen der beabsichtigten Baumaßnahmen in bezug auf die Teilungserklärung.

  • BayObLG, 17.07.1996 - 2Z BR 58/96

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei Durchbruch der Trennwand zwischen zwei

    Dies hat der Senat (BayObLG NJW-RR 1995, 649 f.) in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des Kammergerichts (NJW-RR 1990, 334 f.; 1993, 909 f.) im Fall des Durchbruchs einer tragenden Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen bereits entschieden.
  • KG, 17.05.1995 - 24 W 431/95

    Umfang der Ermächtigung zur Änderung der Teilungserklärung

    Zutreffend führt das Landgericht aus, daß die Beteiligten zu 1) und 2) ihre Unterlassungsansprüche als einzelne Wohnunseigentümer gegen den Beteiligten zu 3) gerichtlich geltend machen können (BGH NJW 1992, 978; Senat OLGZ 1993, 427 = NJW-RR 1993, 909 = ZMR 1993, 288 = WM 1993, 292 = WE 1993, 220 = DWE 1993, 117 = GE 1993, 925 = KGR Berlin 1993, 3).
  • LG Ingolstadt, 12.07.2001 - 3 O 546/01

    Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers hinsichtlich Auflassung auch wegen

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15.10.1999 ( ZMR 2000, 254 des Oberlandesgerichts Köln vom 8.2.1995 ( WE 1995, 221 ) sowie des Kammergerichts vom 17.2.1993 ( NJW-RR 1993, 909 ) und vom 10.1.1990 ( NJW-RR 1990, 334 ) gehindert und hat deshalb die Sache durch Beschluss vom 8.9.2000 ( BayObLGZ 2000, 252 ) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • KG, 28.05.1999 - 24 W 9020/97

    Lage, Größe und Umfang eines Sondernutzungsrechts

    Die Antragsteller sind befugt, ohne Ermächtigungsbeschluß der übrigen Wohnungseigentümer den Beseitigungsanspruch allein gerichtlich geltend zu machen (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978 = WE 1992, 159; Senatsbeschluß vom 17. Februar 1993 - 24 W 3563/92 - in NJW-RR 1993, 392 = WE 1993, 220).
  • KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95

    Anspruch auf Genehmigung des Durchbruchs einer Brandwand nach rechtlicher

    Das Landgericht ist zutreffend auch davon ausgegangen, daß die Verbindung zweier Eigentumswohnungen durch einen Wanddurchbruch grundsätzlich einen Zustand schafft, den die übrigen Wohnungseigentümer nach §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG nicht dulden müssen; denn der Durchbruch schafft einen rechtlich ordnungswidrigen Zustand, weil er die Abgeschlossenheit beider Wohnungen, die zur Schaffung von Sondereigentum nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WEG erforderlich ist, nachträglich wieder aufhebt (Bay ObLG NJW-RR 1995, 649; Senatsbeschlüsse vom 17. Februar 1993 - 24 W 3563/92 - in ULGZ 1993, 427 = NJW-RR 1993, 909 = WE 1993, 220 und vom 16. November 1992 - 24 W 6919/91 -).
  • BayObLG, 13.06.1996 - 2Z BR 48/96

    Ermächtigung zur baulichen Veränderung an tragenden Wänden in der

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