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   KG, 06.09.1993 - 24 W 4142/92   

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KG, 06.09.1993 - 24 W 4142/92 (https://dejure.org/1993,5967)
KG, Entscheidung vom 06.09.1993 - 24 W 4142/92 (https://dejure.org/1993,5967)
KG, Entscheidung vom 06. September 1993 - 24 W 4142/92 (https://dejure.org/1993,5967)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 16 Abs. 2, § 21 Abs. 4, § 28 Abs. 5

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 83
  • MDR 1993, 1203
  • OLGZ 1994, 141
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 01.11.1990 - 24 W 3613/90

    Stellen von Wideranträgen in einem von dem Verwalter angestrengten Verfahren;

    Auszug aus KG, 06.09.1993 - 24 W 4142/92
    Der Erwerber von Wohnungseigentum haftet nicht für die vor seiner Eintragung im Wohnungsgrundbuch noch gegenüber dem Veräußerer begründeten und fällig gestellten Sonderumlagen-Beträge, sondern hat nur die nach seiner Eintragung fälligen Raten (monatlichen Wohngeldvorschüsse bzw. etwaigen künftigen monatlichen Sonderumlagen-Teilbeträge) zu zahlen (im Anschluß an Senat, Beschluß vom 1. November 1990 - 24 W 6313/9o -, OLGZ 1991, 190 = WuM 1991, 61 = DWE 1991, 27 = WE 1991, 106).
  • BGH, 15.05.2012 - V ZB 282/11

    Berufungsverwerfung als unzulässig: Notwendiger Inhalt des Verwerfungsbeschlusses

    Sie ist nicht zuletzt die Grundlage für die Festlegung der endgültigen Höhe der Beiträge (KG, OLGZ 1994, 141, 145; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn. 56 aE).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung unter Einbeziehung

    19 Wie das AG zutreffend gesehen hat, ist die Aufnahme von Vorjahressollständen in die aktuelle Jahresabrechnung regelmäßig nicht dahin zu verstehen, dass damit diese bereits in früheren Jahresabrechnungen beschlossenen Altschulden nochmals beschlossen werden sollen, vielmehr erfolgt diese Aufnahme allein der Information halber (vgl. OLG Hamm ZMR 2009, 865 [866] m.w.N.; KG NJW-RR 1994, 83 [84]; WuM 1993, 302; Merle, in: Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 28 Rn. 89; Engelhardt, in: MüKo/BGB, 5. Aufl., § 28 WEG Rn. 19; Staudinger/Bub, BGB, [2005], § 28 WEG Rn. 396; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn. 76).
  • KG, 29.03.1995 - 24 W 4812/94

    Entscheidung über Auszahlung von Guthaben aus mehrheitlich beschlossenen

    Denn diese Rechtsprechung betrifft nur den Fall, daß der Mehrheitsbeschluß über die Jahresabrechnung bestandskräftig geworden ist, was der Neueigentümer durch Beschlußanfechtung verhindern kann, weil dies nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (Senat, Beschluß vom 6. September 1993 - 24 W 4142/92 - OLGZ 1994, 141 = NJW-RR 1994, 83 = ZMR 1994, 29 = WM 1993, 756 = WE 1994, 48 = KGR Berlin 1993, 133; Beschluß vom 27. Juni 1994 - 24 W 5882/93 - WM 1994, 497 = WE 1995, 20 = KGR Berlin 1994, 170).
  • KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach

    Ihr Sinn ist es jedenfalls, demjenigen Wohnungseigentümer, der sein Wohnungseigentum erst nach der Entstehung der noch offenen Verbindlichkeiten erworben hat, die Möglichkeit zu eröffnen, die ihn mit Altschulden belastende Abrechnung anzufechten (vgl. Senatsbeschluß vom 6.9.93 - 24 W 4142/92 - in WuM 1993, 756 = ZMR 1994, 29 = MDR 1993, 1203 = KG Rep.
  • KG, 08.09.1993 - 24 W 5688/92

    Verpflichtung zur Zahlung von rückständigem Hausgeld an Wohnungseigentümer;

    Der Senat hat darüber hinaus für das Beschlußanfechtungsverfahren entschieden, daß ein Abrechnungsbeschluß ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht, der durch die Aufnahme nicht ausgeglichener Vorschußverpflichtungen des Rechtsvorgängers in die Abrechnung eine Mithaftung des Erwerbers für dessen Hausgeldschulden begründet (Beschluß vom 6. September 1993 - 24 W 4142/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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