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   OLG München, 26.01.1981 - 25 W 679/81   

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https://dejure.org/1981,21434
OLG München, 26.01.1981 - 25 W 679/81 (https://dejure.org/1981,21434)
OLG München, Entscheidung vom 26.01.1981 - 25 W 679/81 (https://dejure.org/1981,21434)
OLG München, Entscheidung vom 26. Januar 1981 - 25 W 679/81 (https://dejure.org/1981,21434)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • OLGZ 1981, 89
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 27.07.1989 - 5 W 2003/89
    Die Berichtigung der Parteibezeichnung in der Klageschrift geschieht entsprechend § 264 Nr. 1 ZPO (BGH NJW 1983, 2448/2449; OLG München OLGZ 1981, 89 ff; OLG Frankfurt MDR 1977, 410 ; Bank JurBüro 1981, 175 ff.; Zöller/Stephan a.a.O. § 264 Rn 2; Thomas-Putzo ZPO 15. Aufl. § 264 Anm. 2), und zwar durch die Klagepartei, nicht aber durch das Gericht.

    Da bei unrichtiger Bezeichnung grundsätzlich die Person als Partei anzusehen ist, die erkennbar - beispielsweise angesichts der Anschrift und der genauen Angaben ihrer gesetzlichen Vertreter - durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGHZ 4, 328; BGH MDR 1977, 924 ; BGH NJW 1983, 2448/2449; OLG München OLGZ 1981, 89 ff.; OLG Frankfurt MDR 1977, 410 ), hat allein das Landgericht, an welches der Rechtsstreit abgegeben wird (§ 696 Abs. 1 ZPO ; § 65 Abs. 1 Satz 2 GKG ), zu entscheiden, ob in der von der Antragstellerin vorgenommenen Berichtigung der Parteibezeichnung - welche auch für das hiesige Beschluß-Rubrum beachtlich ist - überhaupt eine Klageänderung liegt und ab welchem Zeitpunkt sich die Berichtigung auswirkt (OLG Koblenz MDR 1980, 149).

  • LG Wiesbaden, 18.05.2007 - 7 O 348/06

    Schadensersatzanspruch wegen Baumängeln: Durchgriffshaftung eines früheren

    Grundsätzlich begegnet es zwar keinen Bedenken, eine Änderung der Parteibezeichnung auf Beklagtenseite im Wege der Berichtigung analog § 319 ZPO zuzulassen, wenn die Umstände die Annahme nahelegen, daß ungeachtet der falschen Bezeichnung der beklagten Partei von Anfang an ein bestimmtes, indes anders zu bezeichnendes Rechtssubjekt verklagt werden sollte und dies lediglich wegen eines offenbaren Irrtums des Klägers unterblieben ist (vgl. OLG München, OLGZ 81, 89, 90; OLG Köln, NJW 1964, 2424; Baumgärtel, Die Kriterien zur Abgrenzung von Parteiberichtigung und Parteiwechsel, in: Festschrift für Ludwig Schnorr von Carolsfeld, S. 19 ff.).
  • LAG Hessen, 03.01.1992 - 9 Ta 262/90
    ( BAG Urt. v. 13.07.1989 - 2 AZR 509/88 - n. v.; OLG München Beschl. v. 26.01 1981 - 25 W 679/81 - OLGZ 1981, 89; LAG München Beschl. v. 10.02.1984 - 8 Ta 252/83 - MDR 1985, 170).
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