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   StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039   

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StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039 (https://dejure.org/1988,2404)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13.01.1988 - P.St. 1039 (https://dejure.org/1988,2404)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13. Januar 1988 - P.St. 1039 (https://dejure.org/1988,2404)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Auslegung; Darlegungspflicht; Gesetzesauslegung; Menschenwürde; Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab; Prüfungsumfang; Rechtliches Gehör; Rechtsstaatsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • StGH Hessen, 09.02.1972 - P.St. 648

    Antrag zum Staatsgerichtshof gegen rechtskräftiges Urteil eines Amtsgerichts

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039
    Dennoch ist der Schutz des rechtlichen Gehörs als objektivrechtliches Verfahrensprinzip und als Grundrecht von der Hessischen Verfassung garantiert (anders die bisherige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluß vom 09.02.72 - P.St. 648 -, ESVGH 22, 135; zuletzt Beschluß vom 26.03.80 - P.St. 920 - offengelassen im Beschluß vom 01.04.81 - P.St. 928 -).

    Als objektive Verfahrensnorm ist das Gebot des rechtlichen Gehörs Teil des Rechtsstaatsprinzips (in diesem Sinne schon: StGH, Beschluß vom 09.02.72 - P.St. 648 - aaO).

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039
    Für ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren ist das rechtliche Gehör konstitutiv und grundsätzlich unabdingbar (BVerfGE 55, 1, 5 f.).

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs dient nicht nur der Abklärung der tatsächlichen Entscheidungsgrundlage, sondern auch der Achtung und Würde des Menschen, der im gerichtlichen Verfahren das Recht haben muß, tatsächliche und rechtliche Argumente vorzutragen und damit gehört zu werden (vgl. BVerfGE 55, 1, 5 f; 70, 180, 188).

  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 965

    Grundrechtsklage gegen gerichtliche Entscheidung; Schülerbeförderungskosten;

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039
    Er kann nicht gerichtliche Entscheidungen allgemein in ihrer sachlichen Richtigkeit sowie in der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts überprüfen, sondern nur unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 25.07.84 - P.St. 965 -, S. 12 und - P.St. 997 -, S. 14).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039
    Viel mehr ist grundsätzlich davon auszugehen, daß ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen von Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 22, 267, 274).
  • StGH Hessen, 19.05.1976 - P.St. 757

    Richterwahl in Hessen - Mitwirkung des Richterwahlausschusses verfassungsgemäß

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039
    1970, 531; Urteil vom 19.05.76 - P.St. 757 -, …
  • StGH Hessen, 01.04.1981 - P.St. 928

    Bundesrecht; Prüfungskompetenz; Rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039
    Dennoch ist der Schutz des rechtlichen Gehörs als objektivrechtliches Verfahrensprinzip und als Grundrecht von der Hessischen Verfassung garantiert (anders die bisherige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluß vom 09.02.72 - P.St. 648 -, ESVGH 22, 135; zuletzt Beschluß vom 26.03.80 - P.St. 920 - offengelassen im Beschluß vom 01.04.81 - P.St. 928 -).
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039
    Als Prozeßgrundrecht stellt das Recht auf Gehör sicher, daß eine gerichtliche Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfGE 53, 219, 222).
  • StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 908

    Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, Wählbarkeit eines Stadtverordneten,

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039
    1976, 1134 sowie Beschluß vom 30.10.80 - P.St. 908 -, …
  • BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil imZusammenhang von Geldbußen wegen

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039
    Insbesondere wird das Gebot des rechtlichen Gehörs nicht schon dadurch verletzt, daß der Disziplinarhof auf Einwendungen des Antragstellers nicht ausdrücklich eingegangen ist (BVerfGE 66, 211, 213).
  • StGH Hessen, 04.02.1970 - P.St. 533

    Konkrete Normenkontrolle; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage;

    Auszug aus StGH Hessen, 13.01.1988 - P.St. 1039
    Das Rechtsstaatsprinzip gehört zu den die hessische Verfassung gestaltenden Grundsätzen und Leitideen, die nicht in besonderen Rechtssätzen konkretisiert sind, weil sie das vorverfassungsmäßige Gesamtbild prägen, von dem der Verfassunggeber ausgegangen ist (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Urteil vom 04.02.70 - P.St. 533 -, …
  • StGH Hessen, 04.08.1971 - P.St. 649

    Formerfordernisse bei Klageerhebung vor Staatsgerichtshof

  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 997

    Grundrechtsklage gegen gerichtliche Entscheidung; Schülerbeförderungskosten;

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • StGH Hessen, 26.03.1980 - P.St. 920

    Einstweilige Verfügung; Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab; Staatsgerichtshof;

  • StGH Hessen, 29.10.1954 - P.St. 162

    Rechtsfindungsverfahren; Gerichtsverfahren; Verfahrensrecht; Rechtsstaatsprinzip

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

  • StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547

    Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung

    Das Gehörsrecht vor Gericht ist zugleich Bestandteil der durch Art. 3 HV für unantastbar erklärten Würde des Menschen und hat Grundrechtscharakter (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 13.01.1988 - P.St. 1039 -, …
  • StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132

    Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs ist ein Verfahrensgrundrecht der Hessischen Verfassung (StGH, Beschlüsse vom 13.01.1988 - P.St. 1039 - …

    Sie sind dabei nicht gehalten, sich mit jedem Vorbringen eines Beteiligten in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (StGH, Beschluß vom 13.01.1988 - P.St. 1039 - BVerfG, Beschluß vom 12.10.1988, BVerfGE 79, 51, 61 f.; ständige Rechtsprechung).

  • StGH Hessen, 28.06.1988 - P.St. 1071

    Zur verfassungsmäßigen Überprüfung einer die Stellenbesetzung eines Schulleiters

    Rechtliches Gehör zu gewähren bedeutet nur, daß der gesamte Prozeßvortrag vom Gericht zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidungsfindung erwogen, nicht auch, daß im gefolgt oder jedes Vorbringen ausdrücklich gewürdigt werden muß (Bestätigung und Fortführung StGH, Beschluß vom 13.01.88 - P.St. 1039 -, StAnz 1988, 1873).

    a) Der Verwaltungsgerichtshof hat das vom Staatsgerichtshof jüngst als Verfahrensgrundrecht auch der Hessischen Verfassung (Beschluß vom 13.1.1988 - P.St. 1039 -) anerkannte Gebot des rechtlichen Gehörs nicht verletzt.

  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Es genügt nicht, ein Grundrecht nur zu benennen (StGH, Beschluß vom 13.01.1988 - P.St. 1039 -, StAnz. 1988 S. 1873).
  • StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096

    Wiedereinsetzung; Gegenvorstellung; Abänderung; Rechtliches Gehör; Gehörsrecht

    Sie rügt damit inhaltlich eine Verletzung des auch von der Hessischen Verfassung geschützten Grundrechts auf rechtliches Gehör (StGH, Beschluß vom 13.01.1988 - P.St. 1039 -, StAnz. 1988, S. 1873) mit dem Ziel, eine erneute Entscheidung unter Berücksichtigung ihres bisher unterbliebenen Vorbringens herbeizuführen.
  • VGH Hessen, 17.06.1999 - 7 UE 299/99

    Schulfahrten - Vereinbarkeit einer Erlassregelung (Wandererlass) mit dem

    Allerdings verpflichten das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 3, 20 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 65, 70 Hessische Verfassung -- HV --; zum auch in der Hessischen Verfassung verankerten Rechtsstaatsprinzip vgl. Hess. StGH, Be. v. 13.01.1988 -- P.St. 1039 -- StAnz. S. 1873) den Gesetzgeber, die wesentlichen Entscheidungen im Schulwesen selbst zu treffen und nicht der Schulverwaltung zu überlassen (Parlamentsvorbehalt; s. hierzu etwa BVerfG, Be. v. 20.10.1981 -- 1 BvR 640/80 -- BVerfGE 58, 257; v. 21.12.1977 -- 1 BvL 1/75, 1 BvR 147/75 -- BVerfGE 47, 46, 78, u. v. 22.06.1977 -- 1 BvR 799/76 -- BVerfGE 45, 400; Hess. StGH, U. v. 04.04.1984 -- P.St. 1002 -- NVwZ 1984, 784, u. Be. v. 25.11.1982 -- P.St. 929 -- NVwZ 1984, 90, u. -- P.St. 930 -- DÖV 1983, 546).
  • StGH Hessen, 10.06.1992 - P.St. 1128

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Es genügt nicht, das Grundrecht nur zu benennen (StGH, Beschluß vom 13.01.1988 - P.St. 1039 -, StAnz. 1988, S. 1873).
  • StGH Hessen, 09.09.1992 - P.St. 1137

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Anwendung bundesrechtlicher

    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör wird von der Hessischen Verfassung nicht ausdrücklich, wohl aber als Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips und des Schutzes der Menschenwürde (Art. 3 HV) gewährleistet (vgl. StGHG, Beschluß vom 13.01.1988 - P.St. 1039 -, …
  • StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1169

    Gehörsrecht; Prüfungsbeschränkung; Prüfungskompetenz; richterliche

    Der von dem Antragsteller vorgetragene Sachverhalt bietet auch keine Anhaltspunkte für eine Verletzung des Art. 3 HV, und zwar weder unter dem Gesichtspunkt des aus dieser Norm abzuleitenden Rechts auf rechtliches Gehör (vgl. StGH, Beschluss vom 13. Januar 1988 - P.St. 1039 -, StAnz. S. 1873) noch in anderer Hinsicht.
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