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   VGH Baden-Württemberg, 11.12.2001 - PL 15 S 715/01   

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https://dejure.org/2001,5566
VGH Baden-Württemberg, 11.12.2001 - PL 15 S 715/01 (https://dejure.org/2001,5566)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.2001 - PL 15 S 715/01 (https://dejure.org/2001,5566)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - PL 15 S 715/01 (https://dejure.org/2001,5566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Außerordentliche Kündigung - Zustimmungsersetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung der Zustimmung des Personalrats; Beabsichtigte außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Diebstahl von Heizöl durch Hausmeister als wichtiger Grund; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anhörung; Verwertung und Würdigung erstinstanzlicher ...

  • Judicialis

    BPersVG § 108 Abs. 1; ; SchwbG § 21 Abs. 5; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BAT § 54 Abs. 1; ; BAT § 54 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretung - Ersetzung der Zustimmung; Außerordentliche Kündigung; Kündigungsfrist; Anhörung; wichtiger Grund; Diebstahl von Heizöl durch Hausmeister; Interessenabwägung; Verwertung erstinstanzlicher Zeugenaussagen; Beweiswürdigung von Zeugenaussagen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 390
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99

    Verwertungsverbot für DNA-Analyse im Kündigungsstreit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2001 - PL 15 S 715/01
    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99 -, NJW 2001, 1082 = ZfPR 2001, 43) zu dem Ergebnis gelangt, dass ein derartiger wichtiger Grund vorliegt, weil der Antragstellerin die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
  • BGH, 15.10.1992 - III ZR 57/91

    Verkehrssicherungspflicht des Schulträgers gegenüber Eltern - Aufklärungspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2001 - PL 15 S 715/01
    Er geht sowohl von der Glaubwürdigkeit der vom Verwaltungsgericht vernommenen Zeugen als auch von der Glaubhaftigkeit der von ihnen gemachten Aussagen aus, so dass er diese Zeugen nicht erneut zu vernehmen braucht und die erstinstanzlichen Zeugenaussagen im Wege des Urkundenbeweises verwerten kann (vgl. § 398 Abs. 1 ZPO; BGH, Urteil vom 19.06.1991, NJW 1991, 3285; Urteil vom 15.10.1992, NJW-RR 1993, 213 = BayVBl 1993, 670).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89

    Außerordentliche Kündigung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2001 - PL 15 S 715/01
    Im Übrigen ergibt sich die Einhaltung der Frist jedenfalls aus der speziellen Vorschrift des § 21 Abs. 5 SchwbG, wie das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 20.06.1989 - 15 S 896/89 - (Z?R 1990, 130 = PersR 1990, 261) ausgeführt hat.
  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 116/90

    Erneute Vernehmung von Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2001 - PL 15 S 715/01
    Er geht sowohl von der Glaubwürdigkeit der vom Verwaltungsgericht vernommenen Zeugen als auch von der Glaubhaftigkeit der von ihnen gemachten Aussagen aus, so dass er diese Zeugen nicht erneut zu vernehmen braucht und die erstinstanzlichen Zeugenaussagen im Wege des Urkundenbeweises verwerten kann (vgl. § 398 Abs. 1 ZPO; BGH, Urteil vom 19.06.1991, NJW 1991, 3285; Urteil vom 15.10.1992, NJW-RR 1993, 213 = BayVBl 1993, 670).
  • BVerwG, 09.08.1993 - 5 B 1.93

    Unzureichende Substantiierung der Aufklärungsrüge - Umfang der prozessualen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2001 - PL 15 S 715/01
    Im Übrigen ist bei einem Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen (vgl. § 373 ZPO) im Einzelnen darzulegen, welche Bekundungen über konkrete Wahrnehmungen von dem Zeugen zu erwarten sind, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, die Tauglichkeit des Beweismittels zu beurteilen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21.04.1981, Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 121; Beschluss vom 09.08.1993 - 5 B 1/93 - Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., 2000, § 373 RdNr. 7).
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