Rechtsprechung
OLG Köln, 21.02.1995 - 9 U 288/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fahrzeugbrief im Handschuhfach des Wagens ; Diebstahl; Grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers; Entfallen des Kaskoversicherungsschutzes; Mitursächlichkeit für den Diebstahl
- aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 12 Abs. 1 Ib; VVG § 61
Voraussetzungenen für den Ausschluß des Kaskoversicherungsschutz bei Entwendung eines Kraftfahrzeugs wegen grober Fahrlässigkeit des Halters
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 351
- r+s 1995, 203
Wird zitiert von ... (3)
- LG Bonn, 21.07.2003 - 10 O 299/03 Anders als beim Zurücklassen des Fahrzeugscheins (vgl. dazu BGH VersR 1995, 909, 911 und 1996, 621, 622) ist deshalb in Fällen der vorliegenden Art - auch dann, wenn der Dieb vor seinem Diebstahlsentschluss nicht gesehen hat, dass sich der Kfz-Brief im Fahrzeug befindet - im allgemeinen die Annahme gerechtfertigt, dass hierdurch jedenfalls die Diebstahlsabsichten des Täters verstärkt worden sind und das Verhalten des Versicherungsnehmers zumindest mitursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalls war (OLG Köln NJW-RR 1996, 351, 352; VersR 1995, 456, 457; vgl. auch Urteil der Kammer vom 23.4.1999 - 10 O 44/98 [n.v.]).
Dass der Ursachenverlauf im Streitfall ein anderer gewesen wäre, der Fahrzeugdiebstahl also in jedem Fall auch dann erfolgt wäre, wenn der Brief sich nicht im Innern des Wohnwagens befunden hätte, ist demgegenüber eine Frage des hypothetischen Kausalverlaufs, für die der Versicherungsnehmer die Darlegungs- und Beweislast trägt (OLG Köln NJW-RR 1996, 351, 352 m.w.N.).
- OLG Köln, 07.11.1995 - 9 U 8/95
Versicherung Kaskoversicherung Risikoerhöhung Fahrzeugschlüssel
Jedermann weiß, daß die nicht nur ganz kurzfristige Aufbewahrung eines Fahrzeugschlüssels im Handschuhfach geeignet ist, eine Fahrzeugentwendung und damit den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern, da potentielle Fahrzeugdiebe gerade im Handschuhfach nach Fahrzeugschlüsseln oder auch Fahrzeugpapieren Nachschau halten, weil sie mit der verbreiteten Unsitte rechnen, daß dort neben Wertsachen Kraftfahrzeugpapiere und Schlüssel aufbewahrt werden (so BGH VersR 1986, 962 m.w.N.; Senatsurteil in r + s 1995, 203). - OLG Jena, 05.08.1998 - 4 U 135/98
Nichtvorfinden eines vor einer Stunde auf einem öffentlichen Parkplatz …
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