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   RG, 08.12.1890 - 2926/90   

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https://dejure.org/1890,198
RG, 08.12.1890 - 2926/90 (https://dejure.org/1890,198)
RG, Entscheidung vom 08.12.1890 - 2926/90 (https://dejure.org/1890,198)
RG, Entscheidung vom 08. Dezember 1890 - 2926/90 (https://dejure.org/1890,198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Genügt ein von dem preußischen Ministerialdirektor dahin unterzeichneter Strafantrag: "Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Auftrage: ... (Name)" zur Verfolgung einer gegen den Minister gerichteten Beleidigung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 21, 231
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Karlsruhe, 04.01.2023 - 16 Qs 98/22

    Maßstab für die Ablehnung eines Strafbefehls und Strafbarkeit wegen Verletzung

    Selbst mit entsprechender Vollmacht ist eine solche Vertretung im Willen nach vorherrschender Auffassung unwirksam, wenn das jeweilige Antragsdelikt immaterielle, höchstpersönliche Rechtsgüter betrifft (vgl. OLG Bremen, NJW 1961, 1489; RGSt 21, 231 (233); MüKoStGB/Mitsch, 4. Aufl. 2020, StGB § 77 Rn. 29; BeckOK StGB/Dallmeyer, 55. Ed. 01.11.2022, § 77 Rn. 20; krit .
  • BGH, 28.03.1956 - 5 StR 630/55

    Zulässigkeit einer Vertretung im Willen bei der Rücknahme eines Strafantrages

    Das Urteil RGSt 21, 231, auf das sich die Befürworter der hier abgelehnten Auffassung berufen, ergibt nichts Gegenteiliges.
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