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   RG, 13.12.1895 - 4723/95   

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https://dejure.org/1895,219
RG, 13.12.1895 - 4723/95 (https://dejure.org/1895,219)
RG, Entscheidung vom 13.12.1895 - 4723/95 (https://dejure.org/1895,219)
RG, Entscheidung vom 13. Dezember 1895 - 4723/95 (https://dejure.org/1895,219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann darauf, daß die Vernehmung eines Zeugen gegen die Vorschrift des § 56 Nr. 3 St.P.O. eidlich erfolgt ist, die Revision auch dann wirksam gestützt werden, wenn die vor der Vernehmung stattgefundene Beeidigung von keiner Seite Widerspruch erfahren hat? 2. Liegt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 28, 111
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    a) Für die Frage, ob ein Beteiligungsverdacht im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO besteht, ist entscheidend, daß das Verhalten des Zeugen ein tatbestandsmäßiges, rechtswidriges und schuldhaftes und deswegen an sich strafbares Tun darstellt (RGSt 22, 99, 100; 28, 111, 112; 55, 233; 57, 417; BGHSt 4, 130, 131; 9, 71, 73; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 3).
  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
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  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Wie bereits in RGSt 28, 111 [113] zutreffend ausgeführt ist, wird jedoch der Mangel einer Begründung von Bedeutung, wenn sich aus der Sachlage ergibt, daß die getroffene Entscheidung durch Rechtsirrtum beeinflußt ist, sei es durch Verkennung der Rechtsbegriffe der "Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat" oder des "Verdachts", für den schon ein entfernter Verdacht genügt, sei es dadurch, daß der Tatrichter sich die Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 3 StPO überhaupt nicht vorgelegt hat oder daß er sich dieser Frage überhaupt nicht bewußt geworden ist.
  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 30/80

    Nichtvereidigung eines Zeugen

    Doch wird der Mangel einer Begründung dann von Bedeutung, wenn sich aus der konkreten Sachlage die dringende Vermutung ergibt, daß die getroffene Entscheidung durch Rechtsirrtum beeinflußt worden ist, sei es durch Verkennen des Rechtsbegriffes des "Verdachts", für den schon ein entfernter Verdacht genügt, sei es dadurch, daß der Tatrichter sich die Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO Überhaupt nicht vorgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 9, 71, 72; BGH VRS 29, 26, 27; RGSt 28, 111, 113).
  • BGH, 13.10.1981 - 5 StR 433/81

    Bewußtes Verschweigen von Wahrnehmungen, die den Angeklagten belasten -

    Der Rücktritt vom Versuch ist jedoch nur ein persönlicher Strafausschließungsgrund, der die Rechtswidrigkeit und die Schuld des Täters unberührt läßt und deshalb der Anwendung des Vereidigungsverbots des § 60 Nr. 2 StPO nicht entgegensteht (BGHSt 9, 71, 73; RGSt 28, 111, 112).
  • BGH, 08.10.1957 - 5 StR 449/57

    Rechtsmittel

    Dies kann aber in besonderen Fällen geboten sein (RGSt 28, 111, 113).
  • BGH, 30.03.1976 - 1 StR 20/76

    Rüge der Nichterfüllung der Aufklärungspflicht, wenn die Bemühungen zur

    Die Verfahrensrüge der Verletzung des Vereidigungsverbots greift durch, falls weder der in der Sitzungsniederschrift wiedergegebene Beschluß noch das Urteil die naheliegende Möglichkeit eines Rechtsirrtums ausräumen und das Urteil auf dem (in Betracht kommenden) Verstoß gegen § 60 Nr. 2 StPO beruht (BGHSt 4, 255; RGSt 28, 111, 113).
  • BGH, 06.05.1960 - 5 StR 95/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Dies kann aber in besonderen Fällen geboten sein (RGSt 28, 111, 113).
  • BGH, 09.02.1951 - 4 StR 49/50

    Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen in-den-Verkehr-bringens

    Das Ergebnis dieser Entscheidung ist in der Revisionsinstanz nur nach der Richtung überprüfbar, ob dem Tatrichter dabei ein Rechtsfehler unterlaufen ist, d.h. ob sich das Gericht bei der Prüfung des Verdachtes von rechtsirrtümlichen Erwägungen hat leiten lassen (RGSt 28, 111).
  • BGH, 29.04.1980 - 1 StR 818/79

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vereidigung eines Zeugen - Folgen des Fehlens

    Doch wird der Mangel einer Begründung dann von Bedeutung, wenn sich aus der konkreten Sachlage die dringende Vermutung ergibt, daß die getroffene Entscheidung durch Rechtsirrtum beeinflußt worden ist, sei es durch Verkennen der Rechtsbegriffe der "Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat" oder des "Verdachts", wobei schon ein entfernter Verdacht genügt, sei es dadurch, daß der Tatrichter sich die Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht vorgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 9, 71, 72; BGH VRS 29, 26, 27; RGSt 28, 111, 113).
  • BGH, 30.11.1956 - 5 StR 427/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.11.1965 - 2 StR 440/65

    Vereidigungsverbot im Fall des Verdachts einer Beteiligung - Würdigung der

  • BGH, 03.07.1956 - 5 StR 123/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.06.1956 - 5 StR 145/56

    Rechtsmittel

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