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   RG, 22.02.1897 - 268/97   

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https://dejure.org/1897,357
RG, 22.02.1897 - 268/97 (https://dejure.org/1897,357)
RG, Entscheidung vom 22.02.1897 - 268/97 (https://dejure.org/1897,357)
RG, Entscheidung vom 22. Februar 1897 - 268/97 (https://dejure.org/1897,357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist es zulässig, einen Beweisantrag erst nach Schluß der Beweisaufnahme, sei es in den Gründen des Urteiles, sei es durch besonderen, der Urteilsverkündung unmittelbar vorausgehenden Beschluß abzulehnen? 2. Wie gestaltet sich die Sache, wenn der aufänglich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 29, 438
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 2580/08

    Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen im Strafverfahren; Ablehnung vom

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, Hilfsbeweisanträge, die an eine Bedingung geknüpft sind, welche sich erst im Zuge der endgültigen Urteilsberatung erfüllt oder auch als nicht gegeben herausstellt, abweichend von § 244 Abs. 6 StPO erst im Urteil zu bescheiden (vgl. RGSt 3, 222 ; 29, 438 ).
  • BGH, 21.06.1951 - 3 StR 195/51

    Rechtsmittel

    Es handelt sich prozessual um selbständige Beweisanträge, über die in der Hauptverhandlung durch Gerichtsbeschluss zu entscheiden ist (RG JW 1927, 1643), und zwar grundsätzlich vor dem Schluss der Beweisaufnahme, weil nur auf diesem Wege den Prozessbeteiligten ausreichende Gelegenheit gegeben wird, auf die Sachlage, wie sie sich nach und durch Ablehnung des Beweisantrages gestaltet, in geeigneter Weise Rücksicht zu nehmen und ihre Interessen zu wahren (RGSt 29, 438).
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