Rechtsprechung
RG, 24.11.1904 - 2534/04 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1904,357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist die Verlesung des Protokolles über die frühere richterliche Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung zulässig, nachdem der Zeuge selbst vernommen worden ist?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 37, 317
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03
Aufklärungspflicht und Unmittelbarkeitsgrundsatz (zulässiger Augenschein durch …
Zu einer ergänzenden Protokollverlesung im Wege des Urkundenbeweises hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 20, 160, 161 f.; vgl. im übrigen auch RGSt 37, 317 f.; BGH NStZ 1995, 609; BGH, Beschluß vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 250 Rdn. 17 f.;… G. Schäfer, Die Praxis des Strafverfahrens 6. Aufl. Rdn. 1094) ausgeführt: "§ 250 StPO untersagt nämlich nur die Ersetzung der Zeugenaussage durch die Verwertung einer berichtenden, zu Beweiszwecken erstellten Urkunde, mag es sich dabei nun um ein Protokoll oder um eine schriftliche Erklärung des Zeugen handeln.