Rechtsprechung
RG, 07.12.1906 - V 473/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Ist eine in Mittäterschaft mit einem im Sinne von § 51 St.G.B.'s Willensunfreien begangene strafbare Handlung denkbar? 2. Betrug bei Erfüllung des Vertrages, wenn es sich bei dessen Eingehung um eine bedingte Forderung handelte. 3. Setzt der Tatbestand des Betruges ...
- vdai.de
Keine Anwendung der Vorschriften des Strafgesetzbuches über Glücksspiele auf Spiele, deren Ausgang vorwiegend durch die Geschicklichkeit der Spieler herbeigeführt wird; das Wort Spiel in § 762 BGB umfasst auch reine Geschicklichkeitsspiele; Vermögenswert von Forderungen aus ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 40, 21
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.10.1965 - 1 StR 394/65
Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Mittäterschaft bei …
Es ist zweifelhaft, ob Mittäterschaft denkbar ist, wenn nur der eine Tatgenosse verantwortlich, der andere aber zurechnungsunfähig ist (RGSt 40, 21; 63, 101, 104; BGH LM Nr. 2 zu § 223 a StGB). - VG Darmstadt, 08.12.2003 - 3 G 2459/03
Spielhalle; Token-Spielgerät; Spielgerät mit Hinterlegungsspeicher; …
1996, 272, 273 unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Reichsgerichts [RGSt. 40, 21, 33]). - VG Freiburg, 17.11.2002 - 4 K 587/00 Ein Gewinn im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 GewO liegt vor, wenn der Spieler einen - nicht ganz unbedeutenden - Vermögenswert oder einen "vermögenswerten Vorteil" erhält (vgl. Dahs/Dierlamm, GewArch 1996, 272 [273], zu § 284 StGB unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Reichsgerichts [RGSt 40, 21, 33], m.w.N.).