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   RG, 25.06.1909 - V 209/90   

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https://dejure.org/1909,301
RG, 25.06.1909 - V 209/90 (https://dejure.org/1909,301)
RG, Entscheidung vom 25.06.1909 - V 209/90 (https://dejure.org/1909,301)
RG, Entscheidung vom 25. Juni 1909 - V 209/90 (https://dejure.org/1909,301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Inwieweit ist eine Teilnahme an den Verbrechen und Vergehen der Beamtenbestechung (§§ 331--333 St.G.B.'s) möglich? 2. Zum Begriffe der die Verletzung einer Amts- oder Dienstpflicht enthaltenden Handlung im Sinne der §§ 332 u. 333 St.G.B.'s.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 42, 382
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Aus bestimmten Formulierungen anderer Entscheidungen, wie z.B. RGSt 42, 382; 56, 366; 58, 263, 266, kann kein Gegensatz zu RGSt 39, 193 gefolgert werden, weil in ihnen die Frage des inneren Vorbehalts nicht auftaucht.
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Unmißverständliche Formulierungen finden sich bereits in RGSt 26, 194 und RGSt 42, 382; so heißt es z.B. in der ersten Entscheidung:.

    Die Firma glaubte aber nach der Sachlage einen Anspruch auf Ersatz der Kosten zu haben; wenn sie also erreichen wollte, daß der Angeklagte ihren berechtigten Anspruch befürworte, so ging es ihr nur um eine pflichtgemäße Amtshandlung des Angeklagten (RGSt 42, 382, 386).

  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 196/90

    Umschreibung eines ausländischen Führerscheins; Beihilfe zur Vorteilsgewährung

    Dies ergibt sich daraus, daß das Gesetz die Teilnahme des Vorteilsgebers an der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit des Vorteilsempfängers durch die Sondertatbestände der Vorteilsgewährung oder Bestechung abschließend geregelt hat, so daß der Vorteilsgeber nicht zugleich Teilnehmer der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit sein kann (vgl. RGSt 13, 181 f.; 36, 66, 68; 42, 382, 383; Jescheck in LK, 10. Aufl. § 331 Rdn. 29, § 333 Rdn. 12; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 331 Rdn. 24; Lackner, StGB 18. Aufl. § 331 Anm. 7; Rudolphi in SK StGB - Lieferung Januar 1985 - § 332 Rdn. 20, § 333 Rdn. 17 f.; Bell MDR 1979, 719).
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