Rechtsprechung
RG, 26.01.1923 - I 1184/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Genügt zum Ansichbringen nach § 259 StGB. ein vom Hehler bloß stillschweigend vorausgesetztes Einverständnis des Vortäters mit dem Ansichnehmen der von diesem auf strafbare Weise erlangten Sache?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 57, 203
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.07.1996 - 4 StR 202/96
Merkmal des "Sich-Verschaffens" beim Straftatbestand der Hehlerei (Ausschluß bei …
In dem Zusammenwirken von Vortäter und Hehler besteht der innere Zusammenhang mit der Vortat, der nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 33, 50, 52; 27, 45 f.; 10, 151, 152; 7, 134, 137; RGSt 57, 203, 204; 55, 58 ; 54, 280, 281; 52, 203; 35, 278, 281; 20, 209, 210; 1e, 303) und herrschender Ansicht im Schrifttum (…vgl. - jeweils m.w.N. Ruß in LK StGB 11. Aufl. § 259 Rdn. 17;… Stree aaO 5 259 Rdn. 42;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. 5 259 Rdn. 16;… Lackner StGB 21. Aufl. § 259 Rdn. 10) für die Hehlerei in allen ihren Begehungsformen - auch für das Sich-Verschaffen - erforderlich ist (…a.A. Samson in SK-StGB 5 259 Rdn. 33; Roth JA 1988, 193, 206; RGSt 44, 249, 251 (für das Mitwirken zum Absatz); Hruschka JR 1980, 221 (für das Sich-Verschaffen)). - BGH, 17.03.1955 - 3 StR 3/55
Rechtsmittel
Ein "Ansichbringen" i.S. dieser Gesetzesbestimmung liegt bei auf gegenseitiger Willensübereinstimmung beruhendem Erwerb eigener tatsächlicher Verfügungmacht vor (so das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung, z.B. RGSt 57/203 [204]; 73/151) Es genügt hierzu, dass dem Täter an der Sache ein selbständiges Mitverfügungsrecht eingeräumt wird (RGSt 39, 308 [309]; 59, 397 [398]; OGHSt 1, 178 [179] f) Daß dies hier der Fall war, kann den Feststellungen des Landgerichts mit hinreichender Sicherheit entnommen werden.