Rechtsprechung
   RG, 26.01.1923 - I 1184/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1923,605
RG, 26.01.1923 - I 1184/22 (https://dejure.org/1923,605)
RG, Entscheidung vom 26.01.1923 - I 1184/22 (https://dejure.org/1923,605)
RG, Entscheidung vom 26. Januar 1923 - I 1184/22 (https://dejure.org/1923,605)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1923,605) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Genügt zum Ansichbringen nach § 259 StGB. ein vom Hehler bloß stillschweigend vorausgesetztes Einverständnis des Vortäters mit dem Ansichnehmen der von diesem auf strafbare Weise erlangten Sache?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 57, 203
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 202/96

    Merkmal des "Sich-Verschaffens" beim Straftatbestand der Hehlerei (Ausschluß bei

    In dem Zusammenwirken von Vortäter und Hehler besteht der innere Zusammenhang mit der Vortat, der nach ständiger Rechtsprechung (BGHSt 33, 50, 52; 27, 45 f.; 10, 151, 152; 7, 134, 137; RGSt 57, 203, 204; 55, 58 ; 54, 280, 281; 52, 203; 35, 278, 281; 20, 209, 210; 1e, 303) und herrschender Ansicht im Schrifttum (vgl. - jeweils m.w.N. Ruß in LK StGB 11. Aufl. § 259 Rdn. 17; Stree aaO 5 259 Rdn. 42; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. 5 259 Rdn. 16; Lackner StGB 21. Aufl. § 259 Rdn. 10) für die Hehlerei in allen ihren Begehungsformen - auch für das Sich-Verschaffen - erforderlich ist (a.A. Samson in SK-StGB 5 259 Rdn. 33; Roth JA 1988, 193, 206; RGSt 44, 249, 251 (für das Mitwirken zum Absatz); Hruschka JR 1980, 221 (für das Sich-Verschaffen)).
  • BGH, 17.03.1955 - 3 StR 3/55

    Rechtsmittel

    Ein "Ansichbringen" i.S. dieser Gesetzesbestimmung liegt bei auf gegenseitiger Willensübereinstimmung beruhendem Erwerb eigener tatsächlicher Verfügungmacht vor (so das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung, z.B. RGSt 57/203 [204]; 73/151) Es genügt hierzu, dass dem Täter an der Sache ein selbständiges Mitverfügungsrecht eingeräumt wird (RGSt 39, 308 [309]; 59, 397 [398]; OGHSt 1, 178 [179] f) Daß dies hier der Fall war, kann den Feststellungen des Landgerichts mit hinreichender Sicherheit entnommen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht