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   RG, 26.10.1925 - II 503/25   

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https://dejure.org/1925,239
RG, 26.10.1925 - II 503/25 (https://dejure.org/1925,239)
RG, Entscheidung vom 26.10.1925 - II 503/25 (https://dejure.org/1925,239)
RG, Entscheidung vom 26. Oktober 1925 - II 503/25 (https://dejure.org/1925,239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wird die Strafbarkeit der Verabredung eines Mordes (§ 49 b StGB.) durch strafbare Teilnahme an seiner Ausführung aufgezehrt? 2. Liegt in der bloßen Teilnahme an der Verabredung eines Mordes (§ 49 b StGB.) begrifflich Teilnahme an dem später von anderen ausgeführten Morde?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 59, 376
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 179/23

    Verabredung der Anstiftung zum Mord oder zu einer schweren Körperverletzung

    Darüber hinaus muss der Übereinkunft der Täter das Versprechen mittäterschaftlicher Tatbeiträge zugrundeliegen (vgl. RG, Urteile vom 27. November 1924 - II 754/24, RGSt 58, 392, 393; vom 26. Oktober 1925 - II 503/25, RGSt 59, 376, 379); unzureichend ist es, wenn ein Beteiligter lediglich als Gehilfe tätig werden will (vgl. BGH, Urteile vom 4. Mai 1988 - 2 StR 82/88, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 3; vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 517/92, NStZ 1993, 137, 138; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - 1 StR 623/87).
  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 361/77

    Rücktritt vom Versuch einer Vorbereitungshandlung zum Mord - Frage eines

    Beihilfe (§ 27 StGB) muß nicht zur Ausführung der Haupttat selbst geleistet werden, sie braucht sich nicht auf ein zur Haupttat gehörendes Tatbestandsmerkmal zu erstrecken, sie kann vielmehr schon zu bloßen Vorbereitungshandlungen des Täters geleistet werden und kann selbst schon vor dessen Entschließung zur Tat einsetzen; Voraussetzung ist dabei nur, daß die Haupttat mindestens zu einer Versuchshandlung führt (BGHSt 2, 146, 148; RGSt 58, 113, 114; 59, 376, 379; 67, 191, 193; vgl. BGHSt 14, 123, 128/129; 16, 12, 14 für die entsprechende Rechtslage bei der Mittäterschaft).
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 361/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Daß rechtfertigt die Annahme strafbarer Beihilfe; denn dafür ist es gleichgültig, ob der Gehilfe durch sein Tun eine Vorbereitungs- oder eine Ausführungshandlung des straffällig gewordenen Haupttäters unterstützt hat (RGSt 58, 113 f; 59, 376, 379; 67, 191, 193; BGH Urteile vom 14. Februar 1955 - 3 StR 459/54; S. 8 -, vom 17. Dezember 1958 - 2 StR 523/58; S. 9 - und vom 20. Februar 1959 - 4 StR 5/59; S, 10).
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