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RG, 12.06.1933 - III 519/33 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wie ist zu verfahren, wenn die Strafkammer über die Berufung eines Angeklagten entscheidet, devor das angefochtene Urteil der Finanzbehörde gemäß §§ 467 Abs. 2, 472 Abs. 1 RAbgO. zugestellt ist?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 67, 250
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 19.06.1995 - 4St RR 102/95
Zustellung des Urteils
Da das Urteil des Amtsgerichts Laufen durch die Zustellung an die Zustellungsbevollmächtigte des Angeklagten diesem wirksam zugestellt wurde, liegt ein Verfahrensfehler, der zur Aufhebung des landgerichtlichen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht führen müßte (vgl. RGSt 67, 250/251), nicht vor. - OLG Düsseldorf, 05.06.2000 - 2a Ss 98/00
Entscheidung des Berufungsgerichts über Berufungen der Staatsanwaltschaft und des …
Werden mehrere Berufungen gegen ein Urteil eingelegt und beziehen sie sich auf eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinn (§ 264 StPO) und auf einen Angeklagten, so muß über diese mehreren Rechtsmittel aufgrund einer Berufungshauptverhandlung entschieden werden (vgl. RGSt 67, 250;… Löwe-Rosenberg (LR) - Gollwitzer, StPO, 24. Aufl., § 327 Rdnr. 17). - BayObLG, 07.07.1995 - 4St RR 104/95 Der Entscheidung des Reichsgerichts vom 12.6.1933 (RGSt 67, 250/251) kann eine gegenteilige Meinung nicht entnommen werden.