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   RG, 15.03.1937 - 3 D 120/37   

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https://dejure.org/1937,413
RG, 15.03.1937 - 3 D 120/37 (https://dejure.org/1937,413)
RG, Entscheidung vom 15.03.1937 - 3 D 120/37 (https://dejure.org/1937,413)
RG, Entscheidung vom 15. März 1937 - 3 D 120/37 (https://dejure.org/1937,413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Verminderung des Sehvermögens des einen Auges "auf ein Fünfzigstel" dem Verluste gleichzustellen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 119
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz

    Ob (nur) eine schwere Beeinträchtigung oder der Verlust des Sehvermögens vorliegt, ist in erster Linie vom Tatrichter zu entscheiden (vgl. RGSt 71, 119, 120).

    Liegt ein faktischer Verlust der Sehkraft (vgl. hierzu RGSt 58, 173; 63, 423, 424; 71, 119, 120; 72, 321 f.; OLG Hamm GA 1976, 304, 306; Horn aa0 Rdn. 6; Hirsch in LK 10. Aufl. § 224 Rdn. 14 ) nicht vor, so scheidet § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB aus.

  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 569/16

    Schwere Körperverletzung (Verlust des Sehvermögens als schwere Folge;

    Ergänzend bemerkt der Senat, dass der Verlust des Sehvermögens im Sinne von § 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB jedenfalls bei einer dauerhaften Reduzierung der Sehfähigkeit auf einem Auge auf 2 % erfüllt ist (vgl. RGSt 71, 119, 120; 72, 321 sowie zum Resthörvermögen: BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 5 StR 516/10, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Schwere Folgen 4).
  • BGH, 08.12.2010 - 5 StR 516/10

    Schwere Körperverletzung (Verlust des Gehörs; Verlust des Wahrnehmungsvermögens;

    Zwar genügen für die Annahme eines Verlusts des Wahrnehmungsvermögens auch schwere Herabminderungen grundsätzlich nicht; jedoch ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass von dem genannten Merkmal nach dessen Wortsinn sowie dem Normzweck des § 226 StGB Fälle wie der hier gegebene umfasst werden, in denen eine für den Geschädigten im Ergebnis wertlose Restfähigkeit zurückbleibt (RGSt 71, 119, 120; 72, 321; MünchKommStGB/Hardtung, § 226, Rn. 19, 21, 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 4 StR 522/06, BGHSt 51, 252, 256 f.).
  • LG Freiburg, 14.12.2005 - 7 Ns 210 Js 24420/04

    Schwere Körperverletzung: Minderung des Sehvermögens

    Schon das Reichsgericht hatte in früheren Entscheidungen ausgeführt, dass ein Verlust des Sehvermögens vorliegt, wenn die Fähigkeit, äußere Gegenstände durch das Auge wahrzunehmen und diese Gegenstände als solche zu erkennen, auf Dauer oder zumindest für eine längere Zeit aufgehoben ist (vgl. RGSt 72, 321; 71, 119; 58, 173).

    Die Herabsetzung der Sehfähigkeit auf 1/50 (also 2 %) wurde einem Verlust des Sehvermögens gleichgestellt (vgl. RGSt 72, 321; 71, 119).

  • BGH, 13.10.1955 - 3 StR 322/55

    Augenscheinseinnahme - Tatrichter - Beweisgegenstand - Beweis - Entkräftung von

    Eine derartige Beeinträchtigung des Sehvermögens ist in der Rechtsprechung der Blindheit gleich geachtet worden (RGSt 58, 173; 63, 423; 71, 119; 72, 321).
  • BayObLG, 20.04.2004 - 2St RR 165/03

    Unterlassen einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung; Beseitigung des

    Die Herabminderung der Sehfähigkeit auf 2 % steht jedenfalls dem Verlust gleich (RGSt 71, 119; 72, 321).
  • OLG Oldenburg, 24.01.1994 - Ss 478/93

    Verlust, Vorschädigung, Körperverletzung, schwere, Ursächlichkeit, Sehfähigkeit,

    Denn die Beschränkung der Sehfähigkeit auf 2 Prozent steht rechtlich dem Verlust gleich (RGSt 71, 119; 72, 311; Dreher/Tröndle, Strafgesetzbuch, 46. Aufl., § 224, Rn. 5).
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