Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 17. Abschnitt - Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223 - 231) |
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
| 1. | das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, | |
| 2. | ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder | |
| 3. | in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, |
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Rechtsprechung zu § 226 StGB
456 Entscheidungen zu § 226 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 15.03.2007 - 4 StR 522/06
Schwere Körperverletzung (wichtiges Körperglied im Sinne des § 226 Abs. 1 ...
- BGH, 28.06.2007 - 3 StR 185/07
Schwere Körperverletzung (erhebliche Entstellung).
- BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00
Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz ...
- BGH, 11.07.2006 - 3 StR 183/06
Schwere Körperverletzung (Versuch; Lähmung; dauerhafte Entstellung); ...
- BGH, 31.01.2007 - 1 StR 429/06
Tötungsvorsatz; schwere Körperverletzung (Siechtum; Lähmung; Erörterungsmangel); ...
- BVerfG, 13.12.2012 - 2 BvR 2746/12
Zum selben Verfahren:
- BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11
Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der ...
- BGH, 21.10.2008 - 3 StR 408/08
Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); schwere ...
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Literatur im Internet zu § 226 StGB
- Über die Individualisierung tatbestandsmäßiger Erfolge - "Persönlicher Schadenseinschlag" bei den Körperverletzungsdelikten von Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen / Wiss. Mit. Thomas Grosse-Wilde, Bonn (Aufsatz)
HRRS 10/2007, 363-366
über hrr-strafrecht.de - § 226 StGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Einwilligungsfähigkeit
Genehmigung der Heilbehandlung
Patientenverfgung
Patientenverfügung - § 226 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Körperverletzung (Deutschland) - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Verjährung
- Verfolgungsverjährung
- § 78b (Ruhen)
- Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
- Straftaten gegen das Völkerrecht
- Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Weitere Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten in Dateien und Akten
- § 38 (Besondere Regelung für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten durch den Polizeivollzugsdienst)