Rechtsprechung
RG, 29.01.1940 - 3 D 932/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Der Begriff der Vernehmung i. S. des § 247 StPO. umfaßt auch die Vereidigung des Zeugen. 2. Wird eine deutschblütige deutsche Staatsangehörige von einem Manne, den sie für arisch hält, in ihrer Frauenehre verletzt, so beginnt für sie die Frist zur Stellung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 74, 47
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08
Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die …
Dass das Reichsgericht in einem, wie Meyer-Goßner aaO S. 313 zutreffend aufzeigt, von nationalsozialistischem Ungeist geprägten Urteil - abgedruckt in RGSt 74, 47 - betreffend die Frage der Vereidigung zum selben Ergebnis gelangt ist, kann die Auffassung letztlich nicht in Frage stellen (vgl. ähnlich BGHSt 51, 298, 304). - BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75
Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des …
Es ist dabei bewußt über den Wortlaut des § 247 Abs. 1 StPO a.F. hinausgegangen (RGSt 74, 47, 49). - BGH, 19.07.1955 - 5 StR 211/55
Rechtsmittel
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Vereidigung überhaupt zur Vernehmung im Sinne des § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO gehört und deshalb in Abwesenheit des Angeklagten hätte vorgenommen werden dürfen (so RGSt 74, 47) oder ob die Vereidigung immer in Gegenwart des Angeklagten erfolgen muß (so die frühere Rechtsprechung des Reichsgerichts, insbes. RGSt 39, 356).